Vorlage - VO/18/14649/66  

 
 
Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
18.09.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat am 1. August 2018 den Aufruf zur Einreichung von Projekten für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Mit 100 Millionen Euro sollen bis 2022 investive Projekte mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen und hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Geeignete Projektskizzen konnten bis zum 31. August 2018 beim Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht werden. Eine Auswahl der Förderprojekte und die Vergabe der Fördermittel sollen bis Ende des Jahres erfolgen. Die Förderprojekte sind bis zum Jahr 2022 umzusetzen.

 

Die Förderung durch den Bund beträgt im Regelfall 45 Prozent, der kommunale Eigenanteil ist auf der Grundlage der Auswahlentscheidung mit dem Zuwendungsantrag zu bestätigen.

 

Im Hinblick auf die Zielsetzung des Förderprogramms wurden folgende Einzelmaßnahmen als Projektanträge beim BBSR angemeldet:

 

  1. Generalsanierung der Sport- und Veranstaltungshalle des Eisenbahner-Sportvereins 1927 Regensburg e. V.

Die Sporthalle des ESV 1927 wurde 1976 errichtet und ist einmalig, da es die einzige doppelstöckige Halle in Regensburg ist. Im Erdgeschoss befindet sich die einzige Halle im Stadtgebiet mit Betonboden (475 Quadratmeter), der besonders für den Rollsport (Skater, Rollerskater und Rollschuhe) geeignet ist. Ebenso gibt es auf demselben Stockwerk noch einen Kraftraum mit 175 Quadratmetern. Im ersten Stock befindet sich eine Handballhalle (1012 Quadratmeter) mit Tribünen für 450 Zuschauer, die für hochklassigen Handballsport genutzt wird.

 

Das Gelände mit Halle wurde 2016 durch die Stadt vom Bundeseisenbahnvermögen übernommen und in Erbpacht langfristig an den Verein verpachtet. Die beiden Hallen werden zusätzlich bei Sanierung von Schulsporthallen für den Schulsport intensiv genutzt. Sie ist dafür die einzige Ausweichhalle.

 

Bei einer Begehung 2017 wurden erhebliche Brandschutzmängel festgestellt, die keinen Aufschub erlauben. Die Halle muss ansonsten zum 31. Dezember 2019 geschlossen werden. Da die sanitäre und sicherheitstechnische Ausrüstung der Halle keinen Weiterbetrieb als Veranstaltungshalle für hochklassigen Handball zulässt, ist eine Generalsanierung notwendig. Es ist geplant, die gesamte Haustechnik auszutauschen und eine leistungsfähige Lüftungsanlage einzubauen. Weiterhin ist die energetische Sanierung mit Wärmedämmung geplant, die die erforderliche Energiemenge auf 50 Prozent reduziert. Des Weiteren wird das Gebäude erstmals behindertengerecht ausgebaut. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 3,75 Mio. Euro. Der städtische Baukostenzuschuss an den ESV 1927 Regensburg e.V. beträgt gemäß Stadtratsbeschluss vom 26.07.2018 70 Prozent, das sind rd. 2,6 Mio. €.

Die Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2018 2022 unter 5531/00 und 5531/01 vorgesehen.

 

  1. Ersatzbau Jugend-und Familienzentrum Königswiesen

Das bestehende Jugendzentrum Königswiesen im Stadtteil Königswiesen wurde 1983 erbaut. Seit 1987 wird das Gebäude auch durch das Familienzentrum genutzt. Dies ist eine offene Einrichtung von Familien für Familien, die u.a. eine offene Kinderbetreuung anbietet. Beide Einrichtungen nutzen das Haus parallel, vormittags eher als Familienzentrum und nachmittags und abends als Jugendzentrum.

 

Ein Neubau in Königswiesen ist erforderlich, weil das alte Gebäude teilweise für die Doppelnutzung als Jugend- und Familienzentrum nicht geeignet ist und die Umbaukosten, im Vergleich zu einem Neubau, zu hoch sind. Die energetischen Werte eines Neubaus könnten auch bei einer umfassenden Sanierung nicht erreicht werden. Zusätzlich werden weitere Bewegungsflächen geschaffen, da durch die Neusituierung des Gebäudes auf dem vorhandenen Gelände versiegelte Flächen wieder für Bewegung und Spiel zugänglich werden. Durch den Neubau ist ein barrierefreier Zugang möglich für die unterschiedlichen Altersgruppen und auch für Menschen mit Behinderung, dies wäre bei einem Umbau kaum bzw. gar nicht möglich gewesen. In dem Stadtviertel ist das Jugend- und Familienzentrum eine wichtige Einrichtung für  den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die soziale Integration (z. B. Anteil von Migranten aus den osteuropäischen Ländern).

 

Der Neubau wurde bereits am 30. Juni 2016 im Stadtrat beschlossen. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 2,8 Mio. Euro. Haushaltsmittel hierfür sind in der Investitionsplanung unter 4605/02 vorgesehen.

 

Nach Vorprüfung der Projektskizzen durch das BBSR bzw. beauftragte Dritte erfolgt die Auswahl der zur Förderung zu empfehlenden Projekte durch eine Jury, die sich u. a. aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Fachleuten verschiedener Disziplinen (z. B. Stadt- und Landschaftsplanung, Städtebau) zusammensetzt.

 

Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase durch das BBSR aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen. Die Kommune wird dahingehend im Rahmen eines kurzfristig durchzuführenden Koordinierungsgesprächs beraten. Der Zuwendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelgeber. Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt noch nicht begonnen wurde. Der Zuwendungsantrag nebst Anlagen ist bis spätestens 15. November 2018 beim BBSR bzw. dem beauftragten Dritten vorzulegen, anderenfalls kann die Erteilung eines Zuwendungsbescheides nicht sichergestellt werden.


 

1.Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2.Der Ausschuss billigt die Teilnahme der Stadt Regensburg am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragstellung auf Fördermittel weiter zu verfolgen und bei Zuschlag die vorgeschlagenen Baumaßnahmen im vorgegebenen Zeitrahmen umzusetzen bzw. dafür Sorge zu tragen, dass sie umgesetzt werden.

 


Anlagen: