Vorlage - VO/18/14659/60  

 
 
Betreff: Teilabbruch des Altbaus des Kindergartens Hadamarstraße
Dringliche Anordnung gem. Art. 37 (3) GO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Gebäudeservice   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
19.09.2018 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Bau- und Vergabeausschuss Vorberatung
25.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Gebäude weist eine erhebliche Rissbildung auf. Aus diesem Grund wird es seit Juli 2017 durch das Ingenieurbüro Stegbauer sicherheitstechnisch überwacht. Im April 2018 wurde das Gebäude geräumt. Der Kindergartenbetrieb findet seitdem ausschließlich in den in den 1990er Jahren fertiggestellten Gebäudeteilen statt.

Im Zuge der kontinuierlichen Beobachtung der Rissmonitore an der West- sowie Nordfassade des Objektes wurde im Zeitraum von Januar bis Juli 2018 eine weitere Zunahme der Rissbreiten an den vorhandenen Schäden festgestellt. Zudem ist festgestellt worden, dass in einzelnen Räumen des EG sowie OG neue Schrägrisse entstanden sind und vorhandene Risse sich im Rissbild verschlechtert haben.

Aufgrund des vorliegenden Schadensbildes ist nach Angabe des Ingenieurbüros umgehend die Notwendigkeit gegeben, entweder die Wandscheibe West durch eine weitere Stützkonstruktion in der Lage zu sichern, dadurch entstünden Kosten in Höhe von 160.000 bis 200.000 €,  oder das Gebäude teilweise abzubrechen.

Da ein Abbruch grundsätzlich vorgenommen werden muss, die Maßnahme ist für 2019 gemeldet und im Haushalt eingeplant, ist die wirtschaftlichere Lösung der kurzfristige Teilabbruch, da keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Ein vollständiger Abbruch ist nicht möglich, da im Altbau die Heizung, die Strom- und Wasserversorgung für die noch in Betrieb befindlichen Gebäudeteile installiert sind.

Die endgültige Stilllegung des gesamten Gebäudes erfolgt im 1. Quartal 2019 nach dem Umzug des Kindergartens in die Containeranlage Wolfsteinerstraße.

 

2. Auszuführende Leistungen und Kosten

 

1 Baustelleneinrichtung

Baufeld räumen

Gartenanlage räumen

Absicherung Parkplatz

Absicherung Straße

Sperrung Straße, verkehrsrechtl. Anordnung

Bauzaun 9.000,00 €

 

2 Vorleistung Technik

Versorgungsleitungen sichern

Entwässerung umlegen/rückbauen

Schadstoffuntersuchung

Elektrik stilllegen/rückbauen 6.000,00 €

 

3 Vorleistung Nutzer

Gebäude ausräumen (Material und Möblierung) 7.000,00 €

 

4 Baumeister

Wandöffnungen zumauern

Durchgang Trakt 1/Trakt 2 zumauern 3.500,00 €

 

5 Abbruch

Abbruch Dach

Abbruch Westwand

Abbruch Süd- und Nordwand bis Ostwand

Abbruch Ostwand bis h=4,50 m, l=10,50 m einschl. Sicherung

Abbruch Holzdecke DG

Abbruch Holzdecke OG1

Abbruch Innenwände Mauerwerk

Abbruch Innenwände Gipskarton

Ausbau Tür- und Fensterelemente

Ausbau Sanitärgegenstände      145.000,00 €

 

Bauschutt sortiert (ca. 1800 m³ umbauter Raum)          42.000,00

 

6 Gebäudeschutz

Decke über EG abdichten

prov. Entwässerung

Bauzaun

    7.000,00 €

7 Sonstiges

Zugang KG überbauen (abschließbar)    5.500,00 €

 

Gesamtsumme:                                              225.000,00 €

 

 

3. Termine

 

Nach Erhalt der Verfügung werden umgehend die Angebote eingeholt. Nach einer zweiwöchigen Angebotsfrist soll auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt werden. Der Teilabbruch soll so schnell als möglich erfolgen, möglichst ab Mitte September 2018.

 

4. Finanzierung

 

Es werden bei Haushaltsstelle 1.4641.94225 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 225.000,00 € bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt saldoneutral, da die Kosten für den Rückbau unter der o.g. Haushaltsstelle für Haushalt 2019 eingeplant sind.

Die Deckung erfolgt durch HHSt.  1.21106.9420.

 

5. Mitzeichnung

 

Die Maßnahmenverfügung, Technische Verfügung und Mittelgenehmigung gem. Art. 37 (3) GO wurden durch das Amt für Gebäudeservice, das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat, das Planungs- und Baureferat und das Referat für Bildung, Sport u. Freizeit mitgezeichnet.

 

 

6. Maßnahmeverfügung, Verfügung

  zur technischen Ausführung und Mittelgenehmigung

 

Die Maßnahmeverfügung, Technische Verfügung und Mittelgenehmigung gem. Art. 37 (3) GO zum Teilabbruch des Altbaus des Kindergartens Hadamarstraße wurden entsprechend der unter Pkt. 1 bis 4 dargestellten Bedingungen durch D1, vertreten durch Herrn Bürgermeister Jürgen Huber, am 22.08.2018 erteilt.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss nimmt hiermit von der am 22.08.2018 erteilten Maßnahmenverfügung, Technischen Verfügung und Mittelgenehmigung gem. Art. 37 (3) GO aufgrund des dringlich notwendigen Teilabbruchs des Altbaus des Kindergartens Hadamarstraße Kenntnis.

 


Anlagen: