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Betreff: |
Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2018 Entscheidungskompetenz Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Berichterstatter/in: | Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger |
Federführend: | Stadtkämmerei |
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Beratungsfolge: |
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Sachverhalt:
Sachverhalt: - Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 03.08.2018 bis zum 13.09.2018 zwei entscheidungsreife Anträge sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt auf überplanmäßige Mittel bzw. einer Verpflichtungsermächtigung eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 und 1 a).
- Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 03.08.2018 bis zum 11.09.2018 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).
- Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 03.08.2018 bis zum 11.09.2018 eine Mittelbereitstellung mit einem Betrag von 25.000 € bis zu 50.000 € aufgrund Nr. 7 des Stadtratsbeschlusses vom 14.12.2017 (Wiederbereitstellung) genehmigt worden, die hiermit dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht wird (Anlage 3).
- Von Direktorium 1 wurde am 22.08.2018 im Wege der Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO eine Mittelbereitstellung verfügt, die hiermit dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht wird (Anlage 4).
- Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 03.08.2018 bis zum 11.09.2018 eine Mittelbereitstellung aufgrund Nr. 4 des Stadtratsbeschlusses vom 14.12.2017 (saldoneutrale Mittelabflusskorrektur) genehmigt worden, die hiermit dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht wird (Anlage 5).
Der Ausschuss beschließt:
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, sowohl für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck überplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 49.800 € (echte Mittel) sowie, ebenso im Vermögenshaushalt, i. H. v. insgesamt 50.000 € (als Verpflichtungsermächtigung)
als auch für den in Anlage 1 a geschilderten Einzelzweck überplanmäßige Mittel im Verwaltungshaushalt i. H. v. 350.000 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen, Minderausgaben bzw. eine Minder-Verpflichtungsermächtigung. - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von der in Anlage 3 beschriebenen Wiederbereitstellung.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von der in Anlage 4 beschriebenen Dringlichen Anordnung.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von der in Anlage 5 beschriebenen saldoneutralen Mittelabflusskorrektur.
Anlage:
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