Vorlage - VO/18/14801/61  

 
 
Betreff: Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse folgender Bebauungspläne:
1. BP Nr. 11-68 I, Änderung Bereich Isar-/Brandlberger Straße
2. BP Nr. 62, TUS Süd (heutige SG Post-Süd)
3. BP Nr. 51, Sallern-Gallingkofen zw. Regen und Amberger Straße
4. BP Nr. 86, Teilgebiet westlich Lieblstraße
5. BP Nr. 93 I, Änderung Nordgau-/Holzgartenstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
04.12.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

  1. Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. 11-68 I

 

r den Bereich zwischen Loisachstraße (westlich), Isarstraße (nördlich) bis zum Bauhof-Nord (östlich) wurde am 16.12.1976 ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11-68 gefasst.

Ziel der Änderung war es, die Errichtung von zwei Busbuchten in der Isarstraße zu ermöglichen und Baurecht für verschiedene Garagenanlagen zu schaffen.

Die baulichen Anlagen wurden inzwischen errichtet.

Auf Grund der Realisierung der Baumaßnahme ist deshalb der Aufstellungsbeschluss vom 16.12.1976 für den Bebauungsplan 11-68 I überholt und kann damit aufgehoben werden.

 

 

  1. Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. 62

 

r das Gebiet zwischen Klenzestraße (westlich), Erzbischof-Buchberger-Allee (nördlich), Augsburger Straße (östlich) und Äerer Verkehrsring (südlich) wurde am 25.03.1965 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes war die Planung und der Bau einer Teilstrecke des Äeren Verkehrsringes zwischen Königswiesen und Augsburger Straße sowie die Schaffung

eines Verbindungsweges zwischen Kaulbachweg und Klenzestraße.

Der Äere Verkehrsring und der Verbindungsweg sind zwischenzeitlich realisiert.

Auf Grund dieser Realisierung ist der Aufstellungsbeschluss vom 25.03.1965 für den Bebauungsplan 62 überholt und kann damit aufgehoben werden.

 

 

  1. Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. 51

 

r das Gebiet Sallern Gallingkofen zwischen Regen (westlich), B16 (nördlich), Amberger Straße (östlich) und Höhe Nordgaustraße (südlich) wurde am 17.12.1964 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 51 gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes war der Bau eines Hauptsammelkanals und Festlegung der baulichen Nutzung der Grundstücke.

Der Hauptsammelkanal wurde gebaut. Die Bebauung wurde und wird nach § 34 BauGB genehmigt.

r die im Bebauungsplan enthaltenen und die südlich sowie südwestlich angrenzenden Sportflächen ist die Aufstellung eines eigenen Bebauungsplans zu prüfen, um diese nicht im Eigentum der Stadt stehenden, lediglich angemieteten Flächen dauerhaft als Gemeinbedarf für eine Sportnutzung zu sichern.

Die Hochwasserschutzplanungen am Regen für den Abschnitt F werden durch die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht berührt.

Der Aufstellungsbeschluss vom 17.12.1964 für den Bebauungsplan 51 ist aufzuheben.

 

 

  1. Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. 86

 

r das Teilgebiet westlich der Lieblstraße, begrenzt durch den DonauNordarm (nördlich), das Wöhrdbad (westlich), die Lieblstraße (südlich) und den Pfaffensteiner Steg (östlich), wurde am 11.04.1968 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 86 gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes war die Sicherung der Fläche für die vorgesehene Brückentrasse in Nord-Süd-Richtung und der öffentlichen Grünfläche. Außerdem wurde für die Bebauung WA mit GRZ 0,3 und GFZ 0,5 festgesetzt.

Die damals geplante vorgesehene Brückentrasse wurde bisher nicht gebaut und ist auch nicht mehr vorgesehen. Die Genehmigung der Lückenbebauung kann nach § 34 BauGB erfolgen. Damit ist das Erfordernis, das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen, nicht mehr gegeben

Der Aufstellungsbeschluss vom 11.04.1968 für den Bebauungsplan 86 ist aufzuheben.

 

 

  1. Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. 93 I

 

r das Gebiet zwischen Naabstraße (westlich), Frankenstraße (nördlich), Nordgaustraße (östlich) und Holzgartenstraße (südlich) wurde am 22.02.1979 ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 93 gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes war es, durch die Erweiterung des Wendehammers in der Abensstraße um 5 m die Erschließung des Flurstückes 224 zu erreichen. Dies ist inzwischen realisiert worden. Somit besteht kein Erfordernis mehr, den Bebauungsplan Nr. 93 zu ändern.

Der Aufstellungsbeschluss vom 22.02.1979 zur Änderung des Bebauungsplanes 93 ist aufzuheben. Der Bebauungsplan Nr. 93 besitzt weiterhin Rechtskraft.

 

 

Wie aufgezeigt, ist das Planungserfordernis für die oben angeführten Bebauungspläne entfallen, die Planungen werden nicht mehr fortgesetzt. Ein Aufstellungsbeschluss und dessen Bekanntmachung sollen die Öffentlichkeit und die Behörden darüber informieren, dass die Stadt ein Verfahren der Bauleitplanung durch Beschluss eingeleitet hat. Durch die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse soll der Rechtsschein, die Stadt verfolge diese Planung weiter, beseitigt werden. Diese Vorgehensweise entspricht der Empfehlung der Rechtsprechung, den Beschluss aufzuheben, sollten sich die dem Aufstellungsbeschluss zugrundeliegenden Verhältnisse wesentlich verändert haben.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. Die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne Nr. 11-68 I, 62, 51, 86 und 93 I wird beschlossen.

 

2. Die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse ist ortsüblich, d. h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen.

 

 


Anlagen:

 

BP Nr. 11 68 I, Änderung Bereich Isar-/Brandlberger Straße, Lageplan, M 1/1000

BP Nr. 62, TUS Süd (heutige SG Post-Süd), Lageplan M 1/1000

BP Nr. 51, Sallern-Gallingkofen zw. Regen und Amberger Straße, M 1/1000

BP Nr. 86, Teilgebiet westlich Lieblstraße, M 1/1000

BP Nr. 93 I Änderung Nordgau-/Holzgartenstraße M 1/1000

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Datenblatt BP 11-68 I_Aufhebung mit Plan (158 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Datenblatt BP 62_Aufhebung mit Plan (437 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Datenblatt BP 51_Aufhebung mit Plan (407 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4_Datenblatt BP 86_Aufhebung mit Plan (178 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5_Datenblatt BP 93-I_Aufhebung mit Plan (190 KB)