Vorlage - VO/18/14860/61  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 196, Heckstegstraße-Süd
- Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
04.12.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 29.04.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 196, Heckstegstraße-Süd beschlossen.

 

Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 196, Heckstegstraße-Süd, vorgebrachten Beiträge sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 18.07.2017 vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschloss daraufhin, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 196, Heckstegstraße-Süd, in der Fassung vom 18.07.2017 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Regensburg Nr. 35 73. Jrg. vom 28.08.2017 lag der Bebauungsplan-Entwurf in der Zeit vom 05.09. bis 06.10.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 Abs. 2, 4a Abs. 2 BauGB.

 

Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung wurden Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplanentwurf erforderlich, so dass der Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen ist. Da die wesentlichen Planungsziele und das städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes von diesen Änderungen und Ergänzungen unberührt bleiben, ist vorgesehen, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten und ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können und gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen auf die angemessene Dauer von zwei Wochen verkürzt werden.

 

 

Folgende Änderungen / Ergänzungen wurden vorgenommen:

 

 

Änderungen / Ergänzungen in der Satzung:

(Unterstrich bzw. Markierung in Pink der geänderten Teile)

 

Seite 1Titelseite: Änderung Datum

 

Seite 2§ 1 (2): Änderung Datum

 

Seite 2§ 2: Änderung Datum

 

Seite 4§ 11 (1): Änderung Überdeckung Tiefgarage von 0,6 auf 0,8 m

 

Seite 13Anlage 1 zu § 7 und § 9 des Satzungstextes: Änderung der festgesetzten Höhen des herzustellenden Geländes

Aufgrund der Fortschreitung der Straßen- und Entwässerungsplanung mussten die festgesetzten Höhenlagen angepasst werden. Dabei wurden die festgesetzten Höhen zwischen 20 cm und 70 cm reduziert.

 


Änderungen / Ergänzungen in der Planzeichnung:

 

PlankopfÄnderung Datum

 

 

Änderungen / Ergänzungen in der Begründung:

(Unterstrich der geänderten Teile)

 

Seite 1Titelseite: Änderung Datum

 

Seite 9henlage: Textergänzungen

 

Seite 9Infrastruktureinrichtungen: Textergänzungen

 

Seite 11Grünordnerische Festsetzungen:

Änderung Überdeckung Tiefgarage von 0,6 auf 0,8 m

Textergänzungen

 

Seite 153.8.2 Schallschutzmaßnahmen:

Textergänzungen

 

Seite 163.8.2 Schallschutzmaßnahmen:

Textergänzungen

 

 

Nachfolgend sind die während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, welche die Änderungen und Ergänzungen und die damit verbundene erneute Auslegung erforderlich machen, angeführt und mit den Stellungnahmen der Verwaltung versehen.


 

Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Entwurf Nr. 196, Heckstegstraße-Süd:

 

Nr. 1:

Antragsteller:

Umweltamt, Abt. 31.2 Ökologie

Bruderwöhrdstraße 15 b, 93055 Regensburg

 

Schreiben vom 27.09.2017

 

Anregungen:

Sachverhalt:

 

das Umweltamt wurde gebeten im Rahmen der Behördenbeteiligung zu dem o.g. Bebauungsplan-Vorentwurf vom 18.07.2017 Stellung zu nehmen.

 

Vorgelegt wurden folgende Unterlagen:

- Planentwurf

- Satzungsentwurf

- Begründungsentwurf mit Umweltbericht

 

Beurteilung:

 

Anmerkungen gibt es zum Begründungsentwurf Pkt. 3.5, Grünstruktur / Grünordnung:

 

1. Die Pflanzschicht über der Tiefgarage sollte mindestens 80 cm betragen, um zu gewährleisten, dass intensive Begrünung und Bepflanzung möglich ist.

 

2. Der letzte Absatz sollte wie folgt (und wie in der Satzung) ergänzt werden: „Dachbegrünung von Garagen, Carports (einschließlich Nebengebäuden) …“

 

Bis auf die o. g. Anmerkungen besteht aus der Sicht des Naturschutzes mit dem o.g. Entwurf Einverständnis.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die angeführten Informationen wurden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 196, Heckstegstraße-Süd, ist in seiner Fassung vom 04.12.2018 mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung und Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.

 

2.Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen gemacht werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 


Anlagen:

 

BP 196, Heckstegstraße-Süd - Planzeichnung

BP 196, Heckstegstraße-Süd - Satzungstext

BP 196, Heckstegstraße-Süd - Begründung mit Umweltbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-12-04 BP 196_Planzeichnung_A3 (1004 KB)    
Anlage 2 2 2018-12-04 BP 196_Satzung (3096 KB)    
Anlage 3 3 2018-12-04 BP 196_Begründung (2344 KB)