Sachverhalt:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 29.04.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 196, Heckstegstraße-Süd beschlossen.
Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 196, Heckstegstraße-Süd, vorgebrachten Beiträge sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 18.07.2017 vorgelegt.
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschloss daraufhin, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 196, Heckstegstraße-Süd, in der Fassung vom 18.07.2017 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Regensburg – Nr. 35 – 73. Jrg. vom 28.08.2017 lag der Bebauungsplan-Entwurf in der Zeit vom 05.09. bis 06.10.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 Abs. 2, 4a Abs. 2 BauGB.
Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung wurden Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplanentwurf erforderlich, so dass der Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen ist. Da die wesentlichen Planungsziele und das städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes von diesen Änderungen und Ergänzungen unberührt bleiben, ist vorgesehen, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten und ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können und gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen auf die angemessene Dauer von zwei Wochen verkürzt werden.
Folgende Änderungen / Ergänzungen wurden vorgenommen:
Änderungen / Ergänzungen in der Satzung: (Unterstrich bzw. Markierung in Pink der geänderten Teile)
Seite 1Titelseite: Änderung Datum
Seite 2§ 1 (2): Änderung Datum
Seite 2§ 2: Änderung Datum
Seite 4§ 11 (1): Änderung Überdeckung Tiefgarage von 0,6 auf 0,8 m
Seite 13Anlage 1 zu § 7 und § 9 des Satzungstextes: Änderung der festgesetzten Höhen des herzustellenden Geländes Aufgrund der Fortschreitung der Straßen- und Entwässerungsplanung mussten die festgesetzten Höhenlagen angepasst werden. Dabei wurden die festgesetzten Höhen zwischen 20 cm und 70 cm reduziert.
Änderungen / Ergänzungen in der Planzeichnung:
PlankopfÄnderung Datum
Änderungen / Ergänzungen in der Begründung: (Unterstrich der geänderten Teile)
Seite 1Titelseite: Änderung Datum
Seite 9Höhenlage: Textergänzungen
Seite 9Infrastruktureinrichtungen: Textergänzungen
Seite 11Grünordnerische Festsetzungen: Änderung Überdeckung Tiefgarage von 0,6 auf 0,8 m Textergänzungen
Seite 153.8.2 Schallschutzmaßnahmen: Textergänzungen
Seite 163.8.2 Schallschutzmaßnahmen: Textergänzungen
Nachfolgend sind die während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, welche die Änderungen und Ergänzungen und die damit verbundene erneute Auslegung erforderlich machen, angeführt und mit den Stellungnahmen der Verwaltung versehen.
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan – Entwurf Nr. 196, Heckstegstraße-Süd:
Nr. 1: Antragsteller: Umweltamt, Abt. 31.2 Ökologie Bruderwöhrdstraße 15 b, 93055 Regensburg
Schreiben vom 27.09.2017
Anregungen: Sachverhalt:
das Umweltamt wurde gebeten im Rahmen der Behördenbeteiligung zu dem o.g. Bebauungsplan-Vorentwurf vom 18.07.2017 Stellung zu nehmen.
Vorgelegt wurden folgende Unterlagen: - Planentwurf - Satzungsentwurf - Begründungsentwurf mit Umweltbericht
Beurteilung:
Anmerkungen gibt es zum Begründungsentwurf Pkt. 3.5, Grünstruktur / Grünordnung:
1. Die Pflanzschicht über der Tiefgarage sollte mindestens 80 cm betragen, um zu gewährleisten, dass intensive Begrünung und Bepflanzung möglich ist.
2. Der letzte Absatz sollte wie folgt (und wie in der Satzung) ergänzt werden: „Dachbegrünung von Garagen, Carports (einschließlich Nebengebäuden) …“
Bis auf die o. g. Anmerkungen besteht aus der Sicht des Naturschutzes mit dem o.g. Entwurf Einverständnis.
Stellungnahme der Verwaltung: Die angeführten Informationen wurden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der Ausschuss beschließt:
2.Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen gemacht werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Anlagen:
BP 196, Heckstegstraße-Süd - Planzeichnung BP 196, Heckstegstraße-Süd - Satzungstext BP 196, Heckstegstraße-Süd - Begründung mit Umweltbericht
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