Vorlage - VO/18/14879/65  

 
 
Betreff: Neubau einer Gehwegunterführung am Bahnhaltepunkt Prüfening:
Bau- und Finanzierungsvereinbarung mit der DB Netz AG;
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
04.12.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Ausgangslage:

Zwischen dem Rennweg auf Höhe des Rennplatz-Einkaufszentrums und dem Bahnhaltepunkt Prüfening existiert eine Fußwegeverbindung, auf der im weiteren Verlauf die gesamten Gleisanlagen bis zur Prüfeninger Schloßstraße auf der Südseite gequert werden können (siehe Anlage 1). Die DB Netz AG hat diese private und nicht öffentlich gewidmete Wegeverbindung für den allgemeinen öffentlichen Fußgängerverkehr freigegeben. Die Stadt Regensburg hat sich aus diesem Grunde durch Gestattungsvertrag mit der DB Netz AG aus dem Jahre 1971 u.a. verpflichtet, die Verkehrssicherung und den betrieblichen Unterhalt der Wegeverbindung zu übernehmen.

Die DB Netz AG beabsichtigt nun aus Sicherheitsgründen und wegen der fehlenden Barrierefreiheit die Beseitigung des bestehenden höhengleichen Fußgängerübergangs über die Gleise zwischen Rennweg und dem Bahnhaltepunkt. Die Stadt Regensburg ist aufgrund des bestehenden Vertrages und wegen des auch künftig fortbestehenden öffentlichen Interesses, dass die Stadtteile nördlich und südlich des Schienenweges fußläufig miteinander verbunden sind, unmittelbar involviert.

Die Abwicklung des Vorhabens erfordert daher einvernehmliche Regelungen zwischen der Stadt Regensburg und der DB Netz AG hinsichtlich Planung, Bau und Unterhalt der infolge der geplanten Unterführung geänderten Fußwegeverbindung. Auch die Kostenteilung muss vor Baubeginn vereinbart werden.

 

Verkehrssituation:

In den Jahren 2013 und 2017 wurden Verkehrszählungen und Verkehrsbefragungen durchgeführt, um die Ziele und die Gründe der Fußgängerverkehre zu erheben, welche an den höhengleichen Bahnübergängen am Rennweg und am Waldvereinsweg das Gleis Richtung Ingolstadt queren, aber auch zum Teil im weiteren Verlauf das Nürnberger Streckengleis am Bahnhofsgebäude oder westlich davon durch den schmalen Bahndurchlass auf Höhe des Schlosses Prüfening kreuzen.

Der mit Abstand am höchsten frequentierte Weg ist der Bahnübergang beim Rennweg mit rund 1.260 befragten Fußgängern innerhalb von 16 Stunden eines Werktages. Der Bahnübergang am Waldvereinsweg hat nicht halb so viele Nutzer (rund 600 Personen). Der Bahndurchlass in Richtung Schloss Prüfening hat im gleichen Zeitraum noch rund 370 Querende, während der Weg zwischen den Haltepunkten Richtung Ingolstadt und Richtung Nürnberg mit rund 200 Personen am schwächsten frequentiert war.

 

Der Bahnübergang am Rennweg ist ein ausgesprochener Magnet für Bahnkunden, die über 80 % aller Fußgängerbewegungen ausmachen und wird von fast 90 % aller Ein- und Aussteiger am Gleis Ingolstadt des Haltepunkts genutzt. Entsprechend hoch ist der Anteil der werktäglichen Pendler, welche die Wegeverbindung brauchen (75 % der Fußgänger, davon wiederum mehr als die Hälfte Schüler). Die Schüler steigen häufig in den Linienbus um, einige Schüler und Arbeitnehmer setzen ihren Weg mit dem Fahrrad fort. Die Wegebeziehung Rennweg – Haltepunkt – Bahnhof Prüfening – Prüfeninger Schloßstraße selbst ist jedoch keine Radwegeverbindung.

 

Die anderen Wegeverbindungen zwischen den Nürnberger und Ingolstädter Streckengleisen werden demgegenüber, wenn auch nicht regelmäßig, so doch in untergeordneter Anzahl von Bahnkunden genutzt. Bedeutung als Nord-Süd-Verbindung hat die Route zwischen Waldvereinsweg und Schloss Prüfening (etwa 2/3 der am Bahnübergang Befragten), darunter sind auch einige Radfahrer. Weitere wichtige Gründe, den Bahnübergang am Waldvereinsweg zu nutzen, sind zum einen die zwischen den Gleisen befindliche Kleingartenanlage und zum anderen der Erholungsnutzen.

 

Verkehrliche Ziele:

Um die Verkehrsverhältnisse auf den bestehenden Wegerouten zu verbessern, hat – abgeleitet aus den Verkehrserhebungen und hinsichtlich des Sicherheitsgewinns – die Beseitigung des Bahnübergangs zum Rennweg den weitaus größten Effekt und somit Priorität. Außerdem ermöglichen Rampen den barrierefreien Zugang zum Haltepunkt am Gleis Richtung Ingolstadt. Die ÖPNV-Umsteigebeziehung Bahn – Bus wird komfortabler und sicherer. Um Konflikte mit den querenden Fußgängern und Bahnkunden zu vermeiden, ist das Radfahren auf dieser Wegeverbindung auch künftig rechtlich nicht zulässig. Das Umsteigen von der Bahn auf das Fahrrad soll jedoch gefördert werden. Daher beabsichtigt die Stadt am Rennweg die Errichtung von Radabstellplätzen.

 

Für die weiterführende Wegeverbindung in Richtung Prüfeninger Schloßstraße ist kein Wegeausbau vorgesehen. Eine Widmung der Routen als öffentliche Wege, welche die Nutzung für die Allgemeinheit auf Dauer sichern würde, ist von Seiten der Bahn nicht gewünscht und scheitert am ungenügenden Ausbauzustand sowie dem fehlenden städtischen Eigentum. Für die Stadt ist ein Ausbau von bahneigenen Wegen auf freiwilliger Basis nicht vertretbar, zumal die Wege auch der Erschließung der Bahnflächen dienen (Landwirtschaftliche Flächen, Kleingartenanlagen, Wohngebäude). Die Wege bleiben jedoch weiterhin für die Allgemeinheit nutzbar.

 

Beschreibung der Maßnahme:

Künftig unterqueren die Fußgänger die Schiene in einer 3,5 m breiten, 3 m hohen und etwa 8 m langen Unterführung etwa an der Stelle des bestehenden und zu beseitigenden Bahnübergangs (siehe Anlage 2). Der unter den Gleisen abgesenkte Weg wird auf beiden Seiten wieder mittels Treppen und 2,9 m breiten Wenderampen an die bestehenden weiterführenden Wege angebunden. Dadurch entstehen zwei rund 7 m breite und im Mittel 45 m lange Rampenbauwerke aus Stützmauern. Die Abmessungen ermöglichen einen maschinellen Winterdienst.

Zu den Maßnahmen gehören u.a. auch Entwässerungseinrichtungen, Beleuchtung, Geländer. Der Bau der Brücke und der Stützmauern erfordern erhebliche Sicherungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs (z.B. Sicherungspersonal, Verbauarbeiten). Die entlang der Bahnlinie auf Bahngelände befindliche und im Eigentum der Stadt stehende Lärmschutzwand, die das Wohngebiet am Rennplatz schützt, wird im Baufeld und während der Bauzeit abgebaut und am Ende der Maßnahme wiedererrichtet.

 

Es wurden auch Varianten in Form von Treppen mit Schieberampen und Aufzügen und alternative Rampenführungen geprüft, welche jedoch weder verkehrliche noch wirtschaftliche Vorteile ergeben hätten.

 

Verfahren und Durchführung der Maßnahme:

Das Vorhaben ist keine Maßnahme im Rahmen des geltenden Kreuzungsrechts, da die Wegeverbindung nicht öffentlich gewidmet ist. Regelungen zwischen der Stadt Regensburg und der DB Netz AG sind daher privatrechtliche Vereinbarungen. Jedoch haben sich die Verwaltungen in Vorgesprächen darauf verständigt, zur Verwaltungsvereinfachung, aus Zweckmäßigkeit, zur Gleichbehandlung und zur Vermeidung von Streitigkeiten auf die geltenden und sehr detaillierten Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) des öffentlichen Kreuzungsrechts zurückzugreifen und diese analog anzuwenden.

 

Die DB Netz AG hat den Vereinbarungsentwurf (siehe Anlage 3) nebst Anlagen und den Kostenermittlungen (liegen der Vorlage nicht bei) erstellt.

 

Planung und Bau werden durch die DB Netz AG durchgeführt, die bereits auch ein Plangenehmigungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt hat. Die Erteilung des Plangenehmigungsbeschlusses wird seitens des Eisenbahn-Bundesamtes bis Jahresende in Aussicht gestellt. Der Bau erfolgt voraussichtlich in 2020.

 

Die beabsichtigten Verkehrsverbesserungsmaßnahmen am Rennweg sind einem eigenen Maßnahmenbeschluss vorbehalten. Die aktuelle Planung ist nachrichtlich in Anlage 4 dargestellt und wird parallel zu den Detailplanungen der DB Netz AG fortgeschrieben. Auch die Kosten und der Zeitpunkt der Umsetzung der städtischen Maßnahme möglichst zeitnah nach dem Bau der Fußgängerunterführung müssen erst noch konkretisiert werden.

Der Umbau am Rennweg umfasst im Wesentlichen barrierefreie Bushaltestellen, eine Querungshilfe mittels Fahrbahnteiler, eine Radabstellanlage und eine robuste Fahrbahndecke im Haltestellenbereich.

Kostentragung:

Die DB Netz AG und die Stadt Regensburg tragen die Kosten gemeinsam. Die Stadt beteiligt sich in dem Umfang an den Planungs-, Bau- und Baunebenkosten, wie es im Interesse des allgemeinen öffentlichen Fußgängerverkehrs zwischen den Stadtteilen ist. Nachdem ein überwiegender Teil der Wegenutzer Bahnkunden sind, ist grundsätzlich ein städtischer Anteil von 20 % angemessen. Hinzu kommt ein Mehraufwand, der insbesondere aus einer größeren Unterführung entsteht. Die gewählte Lösung weicht von der Standardlösung der DB Netz AG folgendermaßen ab: Durchgangsbreite von 3,5 m anstatt 2,5 m und Durchgangshöhe von 3 m anstatt 2,5 m. Dies wird von Seiten der Stadt für erforderlich erachtet, damit der maschinelle Einsatz von Reinigungs- und Räumdiensten gewährleistet und ein möglicher Angstraum vermieden werden kann. Die damit verbundenen und von der DB Netz AG ermittelten Mehrkosten gegenüber der Standardlösung der DB Netz AG, gehen zu 100 % zu Lasten der Stadt. Somit ergibt sich eine Kostenbeteiligung der Stadt von insgesamt 28,16 %.

 

Die aktuelle Kostenberechnung der DB Netz AG ergeben Gesamtkosten in Höhe von 3.402.085,- € netto, so dass der städtische Anteil 958.145,00 € netto, entspricht 1.140.192,55 € brutto beträgt. Die Höhe der Kostenbeteiligung ist vorläufig, da die Abrechnung nach Vorliegen der tatsächlich anfallenden Baukosten erfolgt.

 

Bau- und Unterhaltslast:

Der bestehende Gestattungsvertrag von 1971 soll fortgeführt werden, so dass die Verkehrssicherungspflicht und betriebliche Unterhaltung auch für die geänderte Wegeverbindung bei der Stadt verbleibt.

 

Für die den neuen Verhältnissen angepasste Lärmschutzwand auf der Nordseite der Schiene in der Bau- und Unterhaltslast der Stadt gelten die Regelungen des Gestattungsvertrags aus dem Jahr 1993 unverändert weiter.

 

Die neuen Bauwerke (Unterführung und Rampenbauwerke) verursachen jedoch erhebliche Folgekosten für den laufenden Unterhalt und die künftigen Erneuerungen. Aus Sicht der Stadtverwaltung kann die Stadt derartige Bauwerke auf Bahngrundstücken und in unmittelbarer Nähe zum Schienenverkehr weder wirtschaftlich noch betrieblich übernehmen. Die DB Netz AG verlangt von der Stadt eine Kostenbeteiligung an den Unterhaltungsmehraufwendungen.

 

Analog der Kostenbeteiligung der Stadt an den Investitionskosten in Höhe von 28,16 % ist ein analoger Prozentsatz als städtischer Anteil an den Unterhaltsmehraufwendungen vertretbar. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und in analoger Anwendung des öffentlichen Kreuzungsrechts, erstattet die Stadt der DB Netz AG dafür einen einmaligen Ablösebetrag in vorläufiger Höhe von rund 80.000,- € brutto. 

Der endgültige Ablösebetrag wird anhand der tatsächlich anfallenden Baukosten ermittelt und wird frühestens nach Fertigstellung der Maßnahme fällig.

 

Finanzierung:

Der vorläufige Kostenanteil der Stadt für Planung und Bau der neuen Fußgängerunterführung in Höhe von rund 1.140.000,- € sowie der einmalige Ablösebetrag in vorläufiger Höhe von rund 80.000,- € sind im aktuellen Entwurf des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 im UA 6368/09 auf der Haushaltsstelle 1.6368.9869 berücksichtigt.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend des beschriebenen Sachverhaltes mit der DB Netz AG die erforderlichen Vereinbarungen für den Neubau einer Fußgängerunterführung zwischen dem Rennweg und dem nördlichen Bahnhaltepunkt Prüfening abzuschließen; die Kostenbeteiligung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 


Anlagen:

Anlage 1:Übersichtslageplan (DIN A3, im Maßstab 1:2.000)

Anlage 2:Lageplan (DIN A3, unmaßstäblich)

Anlage 3:Vereinbarungsentwurf

Anlage 4:Lageplan der städtischen Maßnahmen entlang des Rennwegs

- nachrichtlich - (DIN A3, im Maßstab 1:500)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_18_14879_65_MB_Anlage_1_DINA3_M_2000_Bahnhof Prüfening_Wegeverbindung_Lageplan (507 KB)    
Anlage 2 2 VO_18_14879_65_MB_Anlage_2_DINA3_oM_Bauwerksplan (187 KB)    
Anlage 3 3 VO_18_14879_65_MB_Anlage_3_Vereinbarungsentwurf (129 KB)    
Anlage 4 4 VO_18_14879_65_MB_Anlage_4_DINA3_M_500_Rennweg (374 KB)