Vorlage - VO/18/14920/RV  

 
 
Betreff: Grundschule am Sallerner Berg und SFZ Jakob-Muth
Neubau der Grundschule am Sallerner Berg mit Dreifachturnhalle und Freisportanlagen, Umbau und Erweiterung des SFZ Jakob-Muth mit SVE am Standort Harzstraße, Errichtung eines fünfgruppigen Hortes auf dem Gelände des Schulzentrums Sallerner Berg - Grundsatzbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung, Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
27.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
06.12.2018 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

1. Ausgangssituation

 

1.1 Grundschule am Sallerner Berg

Die Grundschule am Sallerner Berg ist zusammen mit der Grundschulstufe des Sonderpädagogischen Förderzentrums Jakob-Muth an der Hunsrückstraße untergebracht.

 

Der Gesamtzustand des Grundschulgebäudes und der Turnhallen würde aufgrund der vorhandenen Bausubstanz und der bestehenden Schadstoffproblematik (PCB) eine umfassende Generalsanierung erfordern. Dabei müssten die Gebäude komplett entkernt werden. Die Klassenzimmer im Obergeschoss des Grundschulgebäudes sind nur direkt über die Treppenhäuser erschlossen, eine geschosseigene Quererschließung ist nicht vorhanden. Das Gebäude ist nicht barrierefrei.

Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Grundlage von Kostenrichtwerten aus Regensburger Schulbauprojekten kam 2017 zu dem Ergebnis, dass die reinen Sanierungskosten der Schule rund 95% der Neubaukosten entsprechen. Unter Berücksichtigung der Miete für die notwendigen Klassenzimmercontainer während der Auslagerung liegen die Sanierungskosten bei 125 % der Neubaukosten. Die Regierung der Oberpfalz hat die Berechnung geprüft und dem Ersatzneubau samt Sporthallen mit Schreiben vom 19.04.2017 zugestimmt.

 

Im Schuljahr 2018/19 werden an der Grundschule am Sallerner Berg 274 Schülerinnen und Schüler in 13 Klassen beschult. Weiterhin sind vier kurze und fünf lange Mittagsbetreuungsgruppen vorhanden.

Das Gebäude hat momentan eine Hauptnutzfläche von rund 2.120 qm:

       Unterrichtsräume mit Räumen für die Mittagsbetreuung: 1.570 qm

       Verwaltung / Lehrkräfte 170 qm

       Sonstige Flächen (Lehrmittel, Pausenhalle, Archiv): rund 380 qm

 

Die Regierung der Oberpfalz geht aufgrund der prognostizierten Einwohnerzuwächse im Schulsprengel Sallerner Berg unter Berücksichtigung von zwei zusätzlich notwendigen Deutschklassen mittelfristig von bis zu 400 Schülern in 18 Klassen aus.

Aufgrund des neu erstellten pädagogischen Konzeptes soll die Schule einen gebundenen Ganztagszug erhalten. Des Weiteren sind zwei Deutsch-Klassen in Ganztagsform geplant. Weitere Ganztagsangebote sollen durch Mittagsbetreuung bzw. offene Ganztagsgruppen geschaffen werden. An der Schule soll das Schulprofil Inklusion entwickelt werden, da auf dem Schulgelände auch das Sonderpädagogische Förderzentrum Jakob-Muth mit der Grundschule untergebracht ist.

Das auf dieser Grundlage erstellte abstrakte Raumprogramm der Regierung der Oberpfalz sieht für die Grundschule eine Hauptnutzfläche von 3.443 qm vor:

       ume des allgemeinen Schulbetriebs 2.167 qm

       ume für die Ganztagsangebote 525 qm

       Verwaltung / Lehrkräfte 389 qm

       Sonstige Flächen (Lehrmittel, Pausenhalle, Werkstatt, Lager): rund 362 qm zzgl. Verkehrsflächen

       Pausenhof: mindestens 1.200 qm, empfohlen 2.000 qm

 

Zusätzlich ist für die Ganztagsbeschulung noch eine entsprechende Mensa einzurichten.

Unter Berücksichtigung der Essensteilnehmer einer zukünftig einhäusigen Jakob-Muth-Schule (einschließlich SVE) sind bis zu 540 Personen am Standort zu versorgen. Die Küche soll als Mischküche betrieben werden, die im Zweischichtbetrieb läuft. Es ergibt sich ein Flächenbedarf von 600 qm für Versorgungsküche und Speiseräume.

 

 

1.2 SFZ Jakob Muth

Die Jakob-Muth-Schule ist eine Angebotsschule für Kinder und Jugendliche, deren Entwicklungsstand noch nicht ihrer Altersstufe entspricht.

Die Schule ist im Stadtgebiet Regensburg momentan auf drei Standorte verteilt:

 

1.2.1 Standort Harzstraße

Im Schulhaus am Schulzentrum Sallerner Berg (Harzstraße) werden Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 4. Jahrgangsstufe unterrichtet. Bezugslehrplan ist der Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen, der sich am Lehrplan der Grundschule orientiert. Die Kinder beginnen den Schulbesuch im normalen Einschulungsalter, haben jedoch erweiterten Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder sozialemotionale Entwicklung. Der Unterricht findet in kleinen Klassen statt. Zum Schuljahr 2018/19 werden 115 Schülerinnen und Schüler in 10 Klassen (inklusive einer Stütz- und Förderklasse) beschult. Bereits zum Schuljahr 2011/12 wurde die Einrichtung eines gebundenen Ganztagszuges von der Regierung genehmigt. Für die mittlerweile 8 Klassen in gebundener Form bietet das Schulgebäude nicht ausreichend Platz. Zudem besteht zusätzlicher Raumbedarf für die Stütz- und Förderklasse.

Die Bestandsfläche (HNF) des Schulhauses beträgt rund 1.470 qm.

 

Die Regierung der Oberpfalz geht unter Berücksichtigung einer Stütz- und Förderklasse mittelfristig von bis zu 131 Schülern in 12 Klassen aus.

Das neu erstellte abstrakte Raumprogramm der Regierung für die Grundschulstufe sieht folgende Flächen vor:

       ume des allgemeinen Schulbetriebs 1.049 qm

       ume für die Ganztagsangebote 536 qm

       Verwaltung / Lehrkräfte 291 qm

       Sonstige Flächen (Lehrmittel, Pausenhalle, Werkstatt, Lager): 285 qm zzgl. Verkehrsflächen

       Pausenhof: mindestens 393 qm, empfohlen 655 qm

 

1.2.2 Standort Isarstraße

Im Schulhaus an der Isarstraße werden Schüler der 5. bis 9. Jahrgangsstufe unterrichtet. Bezugslehrplan ist der Rahmenlehrplan für denrderschwerpunkt Lernen, der sich am Lehrplan der Mittelschule orientiert. In den Klassen 7 bis 9 liegen die Schwerpunkte im Bereich der Berufs- und Lebensorientierung. Zum Schuljahr 2018/19 werden 99 Schülerinnen und Schüler in 8 Klassen (inklusive zwei Stütz- und Förderklassen) beschult. Die Schule hat zwei offene Ganztagsgruppen mit 25 Kindern, es besteht Bedarf an einer zusätzlichen Gruppe, der wegen fehlender Räume nicht realisiert werden kann.

Die Bestandsfläche (HNF) des Schulhauses in der Isarstraße beträgt rund 1.130 qm.

 

Die Regierung der Oberpfalz geht unter Berücksichtigung von zwei Stütz- und Förderklassen mittelfristig von bis zu 90 Schülern in 9 Klassen aus.

Das neu erstellte abstrakte Raumprogramm der Regierung für die Mittelschulstufe sieht folgende Flächen vor:

       ume des allgemeinen Schulbetriebs 1.123 qm

       ume für die Ganztagsangebote 445 qm und Mensa

       Verwaltung / Lehrkräfte 182 qm

       Sonstige Flächen (Lehrmittel, Pausenhalle, Werkstatt, Lager): rund 164 qm zzgl. Verkehrsflächen

       Pausenhof: mindestens 270 qm, empfohlen 450 qm

 

Am Standort Isarstraße kann das Raumdefizit nicht beseitigt werden, da die vorhandene Bebauung und die bebaubare Grundstücksfläche keine Erweiterungsmöglichkeiten bieten. Zudem werden im Sprengel der Grundschule für Vielfalt und Toleranz neue Baugebiete ausgewiesen (u.a. in der Lechstraße), so dass für die Grundschule der Vielfalt und Toleranz mittelfristig mit dauerhafter Dreizügigkeit gerechnet werden muss. Daraus ergibt sich für die Grundschule ein zusätzlicher Raumbedarf.

 

1.2.3 Standort Schwabelweis

Die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) in Schwabelweis betreut Kinder im Alter von 3 bis maximal 7 Jahren mit Entwicklungsverzögerungen in den Bereichen Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung. Auftrag der SVE ist es, durch gezielte heil- und sonderpädagogische Maßnahmen dem Kind individuell Hilfestellung zur Überwindung seiner Entwicklungsprobleme zu geben.

 

Ein Großteil der Kinder hat eine Einfach- bzw. eine Mehrfachbehinderung in den Bereichen Lernen, Sprache oder sozial-emotionale Entwicklung. Diese Kinder haben erhöhten Bedarf an heilpädagogischer Förderung und für verschiedene Therapien, u.a. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Krankengymnastik.

Die heilpädagogische Förderung und die Therapien finden parallel zur Gruppenförderung in der SVE durch die Heilpädagogische Tagesstätte statt. Um den Bedarf der fünf Gruppen abzudecken, sind teilweise mehrere Therapeuten gleichzeitig im Haus. Hierzu reichen die für die SVE vorgesehenen Therapieräume nicht aus. Es sind daher für die Heilpädagogische Tagestätte am künftigen Standort im SFZ am Sallerner Berg / Hunsrückstraße weitere Therapieräume und eigene Verwaltungsräume vorzusehen, um die Vor-Ort-Versorgung der Kinder der SVE Jakob-Muth sicherstellen zu können.

 

Zum Schuljahr 2018/19 werden 48 Kinder in 5 Gruppen betreut.

Die Bestandsfläche (HNF) am Standort Schwabelweis beträgt 475 qm.

 

Die Regierung der Oberpfalz geht mittelfristig von bis zu 50 Kindern in fünf Gruppen aus.

Das neu erstellte abstrakte Raumprogramm der Regierung für die SVE sieht eine Hauptnutzfläche von 674 qm vor:

       Gruppen- und Therapieräume 401 qm

       Rhythmikraum mit Nebenflächen 145 qm

       Verwaltung / Lehrkräfte 93 qm

       Sonstige Flächen (Pflegeraum, Lager): rund 35 qm

       Außenspielfläche 500 qm

 

Zusätzlich werden für die Nutzung durch die Heilpädagogische Tagesstätte Therapieräume und Büros im Gesamtumfang von 80 qm benötigt. Diese Fläche gilt nicht als SVE-Fläche und ist daher nicht förderfähig.

Am Standort Schwabelweis mussten wegen steigender Schülerzahlen für die Grundschule Schwabelweis bereits zum Schuljahr 2017/18 zwei Schulraumcontainer zur Deckung des Mehrbedarfs temporär errichtet werden. Im Schuljahr 2018/19 sind an der Grundschule Schwabelweis fünf Regelklassen und eine Deutschklasse mit insgesamt 108 Schülern eingerichtet. Aufgrund der vorhandenen Neubaugebiete wird die Grundschule Schwabelweis durchgängig zweizügig werden.

 

 

1.3 Sportflächen

 

Wie unter 1.1 erläutert, müssten auch die vorhandenen Turnhallen generalsaniert und dabei komplett entkernt werden. Da dies nicht wirtschaftlich ist, hat die Regierung der Oberpfalz mit Schreiben vom 19.04.2017 auch dem Ersatzneubau der Sporthallen zugestimmt.

 

Des Weiteren hat die Regierung der Oberpfalz auf Grundlage der prognostizierten Klassenzahlen folgenden Sportflächenbedarf festgestellt:

  • 3-fach-Sporthalle 45 x 27 m mit Konditionsraum (35 qm)
  • Betriebsräume zur Sporthalle und zu den Freisportanlagen 523 qm
  • Freisportflächen mindestens für GS-Bedarf
    • Laufbahn 4 Bahnen, 1,22 x 65 m (50-Meter-Laufbahn)
    • Rasenspielfeld 40 x 60 m
    • Allwetterplatz 20 x 28 m mit angebauter Weitsprunganlage 7 x 8 m
  • zusätzlicher Bedarf an Freisportflächen wegen Mittelschulstufe SFZ
    • statt Laufbahn 4 x 65 m Laufbahn mit 4 x 130 m und 2 x 120 m Länge (100-Meter-Laufbahn)
    • statt Rasenspielfeld 40 x 60 m Spielfeld mit Abmessung 60 x 90 m
    • weiterer Allwetterplatz mit 28 x 44 m
    • Kugelstoßanlage 15 x 24 m
    • Hochsprunganlage

 

Auf die Errichtung von Kugelstoßanlage und Hochsprunganlage für die Mittelschulstufe kann nach Rücksprache mit der Schulleitung des Sonderpädagogischen Förderzentrums verzichtet werden. Die Deckung des weiteren Bedarfs an Freisportflächen, der aus der Verlagerung der Mittelschulstufe des SFZ resultiert, wird nur umgesetzt, wenn die architektonischen Planungen unter Berücksichtigung der notwendigen Pausen- und Außenspielflächen noch entsprechenden Spielraum bieten.

 

r den Vereinssport besteht in der 3-fach-Sporthalle Bedarf an einem zusätzlichen Geräteraum, da die schulaufsichtlich anerkannten Geräteräume keine Kapazitäten für die Ausrüstung der Sportvereine haben. Dieser zusätzliche Geräteraum ist nicht der Schule zuzurechnen und daher im Rahmen der Schulbaumaßnahme nicht rderfähig.

 

 

1.4 Kinderhort im Schulsprengel Sallerner Berg

 

Bisher teilen sich Kindertagesstätte und Hort ein Gebäude in der Ostpreußenstraße. Die Kindertagesstätte muss aufgrund des hohen Bedarfs als sechsgruppige Einrichtung mit vier Regelgruppen, einer Krippe und einer Integrativgruppe ausgebaut werden. Der Hort muss daher ausgelagert und an anderer Stelle neu errichtet werden. Gleichzeitig besteht aufgrund des erheblichen Anstiegs der Schülerzahl im Grundschulsprengel Sallerner Berg (bis zu 400 Grundschüler) ein erheblicher Ausbaubedarf.

Auf Basis der angestrebten Betreuungsquoten und der aktuellen Elternbefragung besteht Bedarf für einen fünfgruppigen Hort (bis zu 125 Plätze). Der Raumbedarf liegt bei 654 qm Nutzfläche. Es wird eine Außenspielfläche von 1.250 qm benötigt.

Bis zur Fertigstellung eines neuen Hortgebäudes wird der bestehende Hort mit aktuell zwei Gruppen in der Ostpreußenstraße in einem Containerbau zwischenzeitlich ausgelagert.

 

 

1.5 Gartenamtsunterkunft

 

In der Gartenamtsunterkunft Sallerner Berg sind sechs Mitarbeiter (zwei Frauen und vier Männer) tätig. Die Unterkunft ist auf dem Schulgrundstück untergebracht. Der hohe Raum-bedarf der Schulen macht eine Verlagerung dieser Quartiersunterkunft notwendig.

Das Raumprogramm für die Gartenamtsunterkunft (incl. Freiflächen) sieht eine Nutzfläche von ca. 500 qm vor:

Aufenthalts- und Verwaltungsräume (mit Fluren) 48 qm

Umkleiden mit Sanitärräumen 37 qm

Sonstige Räume (Lager, Garagen, Technik) 105 qm

teilweise überdachte Außenlagerflächen 230 qm

Rangierflächen vor Garagen 72 qm

 

 

 

 

 

 

2. Lösungsansatz

 

Das vorhandene Grundstück des Schulzentrums Sallerner Berg bietet ausreichend Platz, um die notwendigen Gebäude für Grundschule am Sallerner Berg, einhäusiges SFZ Jakob-Muth mit SVE und einen fünfgruppigen Kinderhort herzustellen.

Pausen- und Freispielflächen können bei Bedarf teilweise auch auf Flachdächern untergebracht werden.

 

Bei der baulichen Umsetzung haben die Räume für Grundschule und SVE höchste Priorität.

 

 

2.1 Grundschule am Sallerner Berg

 

Statt einer Generalsanierung mit Erweiterung soll das Grundschulgebäude durch einen Neubau ersetzt werden. So können die oben genannten Probleme des Bestandsgebäudes gelöst sowie der zusätzliche Flächenbedarf geschaffen und die notwendigen Flächen in pädagogisch sinnvoller Weise angeordnet werden.

Zunächst soll der notwendige Neubau errichtet werden, um eine aufwendige und kostenintensive Auslagerung des Grundschulbetriebs zu verhindern. Das Lernhausprinzip soll dabei umgesetzt werden.

ume des Ganztagsbereichs sollen dabei von den allgemeinen Schulflächen abtrennbar sein, um eine Nutzung dieser Räume auch in den Ferien zu ermöglichen (Ferienbetreuung).

Pausenflächen können bei Bedarf teilweise auch auf Dachflächen geschaffen werden.

 

Nach Fertigstellung der neuen Grundschule kann dann das alte Schulgebäude abgerissen werden und mit den Baumaßnahmen am SFZ Jakob-Muth begonnen werden.

 

 

2.2 SFZ Jakob-Muth

 

Die erforderlichen Räumlichkeiten für das SFZ Jakob-Muth werden in einer gemeinsamen Maßnahme mit dem Neubau der Grundschule am Sallerner Berg geschaffen. Die Jakob-Muth-Schule wird im Zuge dieser Baumaßnahme einhäusig, was zu erheblichen Synergieeffekten im organisatorischen Ablauf der Schule und einem reduzierten Flächenbedarf (-256 qm HNF) führt.

Durch die gemeinsame Mittagsversorgungseinrichtung mit der Grundschule Sallerner Berg werden weitere Synergieeffekte erzielt.

 

r das einhäusige SFZ sind getrennte Pausenbereiche für die Jahrgangsstufen eins bis vier und fünf bis neun vorzusehen.

 

Bezüglich der Optionen Sanierung und Erweiterung oder Neubau soll im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung auch für das SFZ Jakob Muth die wirtschaftlich und funktional beste Lösung gefunden und mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmt werden.

 

Der Außenspielbereich für die SVE ist räumlich von den Pausenflächen der Schulen und dem Außenspielbereich des Hortes abzutrennen und muss ebenerdig angeordnet sein.

 

Die erforderlichen Räumlichkeiten für die Mittelschulstufe werden von der Isarstraße an den Standort Harzstraße verlegt, also dort im Rahmen der o.g. Baumaßnahme neu errichtet. Die am Standort Isarstraße freiwerdenden Räume stehen dann der Grundschule für Vielfalt und Toleranz und der Willi-Ulfig-Mittelschule zur weiteren Entwicklung zur Verfügung.

 

Die SVE wird von Schwabelweis ebenfalls an den Standort Harzstraße verlegt und im Rahmen der o.g. Baumaßnahme neu errichtet. Dadurch kann das Raumdefizit behoben werden. Am Standort Schwabelweis kann dann der zusätzliche Flächenbedarf der auf Zweizügigkeit anwachsenden Grundschule Schwabelweis gedeckt werden.

 

 

2.3 Sportflächen

 

Die bestehenden Turnhallen werden abgerissen und am Standort Harzstraße durch den Neubau einer Dreifachsporthalle ersetzt. Eine zwischenzeitliche Auslagerung des Schulsportes ist in Kauf zu nehmen.

Die Dreifachturnhalle kann bei Bedarf für weitere Außenspiel- oder Pausenhofflächen überbaut werden.

 

Die notwendigen Freisportflächen können nach Abschluss aller Hochbaumaßnahmen hergerichtet werden. Die Größe der Freisportflächen ist abhängig von den verfügbaren Freiflächen. Die Mindestanforderungen sind durch den Bedarf für die Grundschulen definiert (vgl. Ziffer 1.3).

 

2.4 Kinderhort im Schulsprengel Sallerner Berg

 

In einer gemeinsamen Maßnahme mit den Schulbauten werden auch die Räume für einen Kinderhort hergestellt.

Ein Teil der notwendigen Außenspielflächen kann bei Bedarf auch auf Flachdächern untergebracht werden.

 

 

2.5 Gartenamtsunterkunft

 

Die bisher am Schulstandort vorhandene Unterkunft des Gartenamtes wird außerhalb des Schulgrundstückes am Rand des Aberdeen-Park neu erbaut. Der Standort befindet sich direkt im Bereich des zu pflegenden Parks und erleichtert dadurch die An- und Abfahrt. Gleichzeitig wird damit auch das Schulgrundstück von schulfremdem Fahrzeugverkehr entlastet.

 

 

2.6 Sonstiges

 

Da die notwendigen Gebäude, die Pausen-, Außenspiel- und Freisportflächen zu einer verdichteten Nutzung des Grundstücks führen und es zu einem zusätzlichen Stellplatzbedarf kommen wird, kann es erforderlich sein, die notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage herzustellen.

 

 

 

3. Weiteres Vorgehen

 

Auf Basis der vorgenannten Aufgabenstellung soll das Projekt durch einen Architektenwettbewerb eingeleitet und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Im Rahmen des Wettbewerbes soll auch die wirtschaftlich und funktional beste Lösung für den Umgang mit dem Bestandgebäude der Jakob Muth Schule gefunden werden.

Auch Wettbewerbslösungen in Holz-oder Hybridbauweise werden werden ausdrücklich erwünscht und sind im Verfahren zugelassen.

 

Nach der Wettbewerbsentscheidung können die konkreten Planungen dann im Lauf des Jahres 2019 erfolgen. Es ist vorgesehen, die Entwurfsplanungen bis zum Frühjahr 2020 abzuschließen und die Anträge auf schulaufsichtliche Genehmigungen und die Förderanträge noch in 2020 einzureichen. Mit der baulichen Umsetzung könnte dann voraussichtlich 2021 begonnen werden.

Da die Maßnahme nur Zug um Zug umgesetzt werden kann, sind Fertigstellungstermine der einzelnen Bereiche erst mit der Wettbewerbsentscheidung zu benennen.

 

Zur Schaffung von Baurecht wurde am 19.06.2018 die Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 29 I/VI beschlossen.

Der Bebauungsplan wird parallel zur Hochbauplanung bearbeitet.

 

 

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Im Entwurf des Investitionsprogramms 2018 2022 sind die Maßnahmen „Neubau der Grundschule Sallerner Berg“ (IP-Maßnahme 21111-00) und „Erweiterung des SFZ Jakob-Muth am Standort Harzstraße“ (IP-Maßnahme 2705-00) mit Mitteln von insgesamt 49,521 Mio Euro eingeplant. Für die Errichtung des Kinderhortes sind im Entwurf des Investitions-programmes 2018-2022 Mittel in Höhe von 2,25 Mio Euro vorgesehen (IP-Maßnahme 4645-15). Der Neubau der Quartiersunterkunft ist mit 950.000 Euro berücksichtigt (IP-Maßnahme 5821-26).

 

Das Raumprogramm für beide Schulen und für den Hort muss auch in Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz deutlich erweitert werden. Die eventuell notwendige Tiefgarage muss gegebenenfalls noch berücksichtigt werden. Weitere und verlässliche Aussagen zu den Baukosten, den erforderlichen Bauabschnitten, Interims- und Umzugsmaßnahmen sowie zur Gründung werden erst mit dem Ergebnis des Wettbewerbes und den konkreten Planungen vorliegen. Eine Kostenfortschreibung unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse und der Entwicklung des Baupreisindex ist deshalb im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2019 2023 erforderlich.


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Grundschule am Sallerner Berg mit Dreifachturnhalle und Freisportanlagen und zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Jakob-Muth mit Schulvorbereitender Einrichtung am Standort Hunsrückstraße nach Maßgabe der Berichtsvorlage voranzutreiben. Mit der Maßnahme werden auch Räume für einen fünfgruppigen Kinderhort und für eine Quartiersunterkunft des Gartenamtes geschaffen.

 


Anlagen:

1 Lageplan Wettbewerbsgrundstück

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wettbewerbsgrundstück_1050 (2076 KB)