Vorlage - VO/18/14961/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022;
Mittelfristige Finanzplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
12.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2022

 

 

 

V. Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2022

 

 

1.    Grundsätze und Ziele

 

 

1.1Notwendigkeit und Zweck

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen (Art. 70 Abs. 1 GO, § 24 KommHV - Kameralistik -).

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich vorgesehene Investitionen auch in Zukunft mit der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde vereinbaren lassen.

 

 

1.2Zeitraum

 

Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2018 bis 2022.

 

 

1.3Fortschreibung

 

Im Rahmen der Entscheidungen über den Haushaltsplan 2019 ist die am 14.12.2017 beschlossene mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2017 - 2021 fortzuschreiben und der Entwicklung anzupassen.

 

 

Verwendung fanden insbesondere auch die Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen". Der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung vom 23. bis 25. Okt. 2018 turnusgemäß seine vorangegangene Steuerschätzung überarbeitet und an die aktuellen konjunkturellen Erwartungen angepasst. Dabei untersuchte er einen Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2023.

 

Diese Prognosen wurden durch Mitteilungen des Deutschen und des Bayerischen Städtetags sowie örtliche Schätzungen, v. a. bei der Veranschlagung der Gewerbesteuereinnahmen, vervollständigt.

 

 

2.1   Rahmenbedingungen für die Finanzplanung 2018 bis 2022 der Kommunalen

Körperschaften

 

Das Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich 2019 zwischen den Präsidenten / dem Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände mit dem Freistaat Bayern hat noch nicht  stattgefunden.

 

 

 

2.1.1 17. Sitzung des Stabilitätsrates am 26. Juni 2018:

 

 

„Die Finanzpolitik muss weiter stabilitäts- und wachstumsorientiert ausgerichtet bleiben und gerade jetzt Sorge für langfristig tragfähige öffentliche Finanzen tragen.“ Diese Mahnung hat der Stabilitätsrat in seiner 17. Sitzung am 26. Juni 2018 ausgesprochen. Er weist darauf hin, dass trotz der derzeit außergewöhnlich guten Ausgangslage für die Finanzpolitik bereits eingetretene wie auch absehbare strukturelle Veränderungen bei den Rahmenbedingungen nicht übersehen werden dürften. Die leicht überausgelasteten Kapazitäten sollten nicht durch eine übermäßige Ausweitung der konsumtiven Staatsausgaben angespannt werden. Mit Blick auf den strukturellen Finanzierungssaldo des Gesamtstaates würden konjunkturell bedingte staatliche Mehreinnahmen im Einklang mit ausgeglichenen öffentlichen Haushalten keine zusätzlichen fiskalischen Spielräume eröffnen.

 

Quelle:

Pressemitteilung des Stabilitätsrates vom 26.06.2018

 

Hinweis:

Der Stabilitätsrat hält im Jahr zwei Sitzungen ab. In 2018 tagte er im Juni und die nächste Sitzung wird am 06. Dezember stattfinden.

 

 

2.1.2 Monatsbericht Oktober 2018 des Bundesfinanzministeriums:

 

„Der konjunkturelle Aufschwung setzt sich fort, aber mit etwas verminderter Dynamik,“ stellt das Bundesfinanzministerium in seinem Monatsbericht Oktober 2018 fest. Das Bruttoinlandsprodukt wird gemäß der Herbstprojektion der Bundesregierung dieses und nächstes Jahr um jeweils 1,8 % expandieren.

 

Für die Abwärtskorrektur der Wachstumsprognose ge­genüber dem Frühjahr seien mehrere Einflussfak­toren verantwortlich. Als die maßgeblichen führt das Bundesfinanzministerium  die Datenrevisio­nen des Statistischen Bundesamtes, die Stagnation des Welthandels im 1. Halbjahr sowie Probleme von Unternehmen im Zuge der Umstellung auf den neuen Standard zur Verbrauchsmessung bei Pkw (WLTP) auf.

 

Das Wachstum werde weiter in starkem Maße von der Binnenwirtschaft getragen. Hierbei würden der expandierende private Konsum sowie die starke Aktivität im Baubereich zu Buche schlagen. Der robuste Aufwuchs des Aufkom­mens der Steuern vom Umsatz mit 3,6 % spiegle die gute Binnennachfrage wider.

 

Die Investitionen in Ausrüstungen trügen eben­falls zum Wachstum bei. Allerdings würde die Ent­wicklung etwas schwächer sein als im Frühjahr er­wartet. „Hier scheinen vor allem handelspolitische Unsicherheiten und damit verbundene Unwägbar­keiten hinsichtlich der außenwirtschaftlichen Ent­wicklung die Investitionsdynamik zu dämpfen. Die Impulse von der Auslandsnachfrage fallen gerin­ger aus als im Frühjahr erwartet.“

 

Die verhaltene Exportentwicklung setze sich mit den im Juli unveränderten Warenausfuhren im Verlauf des 3. Quartals fort. Im Zweimonatsver­gleich Juli/August gegenüber Mai/Juni befänden sich die Exporte nun leicht im Minus. In der Ex­portentwicklung spiegle sich die Abflachung des Welthandels im laufenden Jahr wider. Die Unsi­cherheit über die zukünftige Handelsentwicklung bleibe zudem hoch, was für eine fortgesetzt verhal­tene Entwicklung der Ausfuhren in den nächsten Monaten spräche. Dagegen hätten sich die ifo Ex­porterwartungen im Verarbeitenden Gewerbe im September erneut leicht verbessert und auch die Auslandsaufträge der Industrie seien im August sai­sonbereinigt um 5,8 % angestiegen. „Gleichwohl wurde in der Herbstprojektion der Bundesregie­rung gegenüber dem Frühjahr eine weniger dynamische Exportentwicklung unterstellt.“

 

„Die Lage auf dem Arbeitsmarkt wird voraussicht­lich sehr günstig bleiben. Allerdings dürften die Be­schäftigungsexpansion und der Rückgang der Ar­beitslosigkeit weniger dynamisch verlaufen als in der Vergangenheit. So erwartet die Bundesregie­rung auch im Jahr 2019 einen kräftigen Aufbau der Erwerbstätigkeit um jahresdurchschnittlich rund 400.000 Personen nach rund 590.000 Personen in diesem Jahr. Die Arbeitslosigkeit wird weiter sin­ken, wobei die Arbeitslosenquote im Jahresdurch­schnitt auf 5,0 % fallen dürfte.“

Wie schon in den Vormonaten sei der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Treiber für die Erwerbstätigkeit. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (nach Hochrechnung der Bundesanstalt für Arbeit, BA) habe im Juli bei 32,83 Millionen Personen gelegen. Der Vorjahresstand würde damit um 704.000 Personen überschritten. Die größten Zuwächse seien im Juli in der Metall- und Elektroindustrie und bei qualifizierten Unternehmensdienstleistern registriert worden.

Im September seien nach Ur­sprungswerten 2,256 Millionen Personen und damit und 192.000 Personen weniger als vor einem Jahr als ar­beitslos registriert gewesen. „Die entsprechende Ar­beitslosenquote lag bei 5,0 %, 0,5 Prozentpunkte unter der Quote des Vorjahresmonats.“ Die Zahl der Erwerbslosen (nach ILO-Konzept und Ur­sprungszahlen) betrug im August 1,47 Millionen Personen. Haupttreiber der Beschäftigungsentwicklung in Deutschland bleibe der Dienstleistungssektor. Ein ausgeprägter Ar­beitskräftebedarf werde deutlich, aber auch eine zu­nehmende Knappheit. „Die Produktion jedes fünf­ten Unternehmens ist laut ifo-Umfrage aufgrund fehlender Arbeitskräfte behindert.“

 

Die Inflation ist dem Monatsbericht nach im Septem­ber 2018 mit 2,3 % auf den höchsten Stand seit November 2011 geklettert. Haupttreiber der Inflation seien die stark angestiegenen Energiepreise (+7,7 %). Überdurchschnittlich gestiegen seien die Preise für Nahrungsmittel (2,8 %) und unterdurchschnittlich die Dienstleistungspreise (+1,5 %), zu denen auch die Wohnungsmieten (+1,5 %) zählen.

 

Quelle:

Monatsbericht Oktober 2018 des Bundesfinanzministeriums;

 

 

2.2   Regensburger Finanzplanung im Vergleich zu den Rahmenbedingungen

 

Die Stadt nutzt das derzeit weiterhin hohe Aufkommen der Gewerbesteuer, um wie bereits seit der Finanzplanung 2012 – 2017 vorgesehen die Schulden abzubauen.

Damit wird die Vorbelastung durch den Schuldendienst für in den Vorjahren aufgenommene Kredite reduziert. Gleichzeitig gibt es nach wie vor hohe Anstrengungen, in den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur zu investieren.

 

Die Investitionsbemühungen sollen erneut verstärkt werden. Das Volumen des Investitionsprogrammes 2018 – 2022 wird gegenüber dem bisherigen um 129,4 Mio. € auf 748,8 Mio. € ausgeweitet. In den Jahren 2018 mit 2022 sollen die Schulden der Stadt (ohne Arena) um 46,9 Mio. € abnehmen. Im gleichen Zeitraum sollen von der in den letzten Jahren aufgebauten allgemeinen Rücklage 198,5 Mio. € eingesetzt werden.

 

Die Brutto-Einnahmen der Gewerbesteuer finanzieren in den Jahren 2019 bis 2022 jeweils zwischen 30,4 und 31,5 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Im Vergleich zu vielen anderen Städten besteht somit eine sehr hohe Abhängigkeit vom Verlauf dieser Steuereinnahme. Mögliche Verschlechterungen würden bei der Fortschreibung der Finanzplanung deutliche Reaktionen erfordern.

 

 

3.  Erläuterung der Eckwerte

 

 

Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus.

 

Für die städtischen Haushalte belaufen sich die Änderungsraten nach den Entwürfen wie folgt:

 

 

2019

2020

2021

2022

 

%

%

%

%

Verwaltungshaushalte *)

     3,7

     0,5

     3,0

     3,6

Vermögenshaushalte **)

   21,6

   16,1

- 12,1

   - 4,8

 

 

 

 

 

Gesamthaushalte

     8,0

     4,7

   - 1,5

     1,3

 

*)Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes abzüglich innere Verrechnungen, kalkulatorische

Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorischen Mieten,

Zuführungen zum Vermögenshaushalt.

**)Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes abzüglich Umschuldungen

 

In den Tabellen können sich bei den Summen aufgrund von Rundungen Abweichungen ergeben.

 

Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat empfiehlt folgende Eckwerte für die mittelfristige Finanzplanung, die im Einzelnen erläutert und begründet werden:

 

 

3.1Einnahmen des Verwaltungshaushalts

 

3.1.1HGr. 0 = Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

 

Grundsteuer B  (Hebesatz: 395 v.H. seit 2003)

 

 

2019

2020

2021

2022

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Okt. 2018

  1,2

  1,1

  1,1

  1,1

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

  1,2 (ggü. zu Grunde gelegter Basis)

[1,1 ggü. Ansatz 2018]

  1,1

  1,1

  1,1

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

27,8

28,1

28,4

28,7

 

Mit 27,8 Mio. € wird die Grundsteuer B eingeplant. Gegenüber dem Ansatz 2018 sind dies 1,1 % mehr. Im Nachtragshaushaltsplan 2018 war der Ansatz um 0,2 Mio. € auf 27,5 Mio. € gesenkt worden. Derzeit wird ein etwas geringeres Rechnungsergebnis erwartet, auf dessen Basis sich mit dem durch die Steuerschätzung vom Oktober 2018 vorhergesagten Anstieges in 2019 um 1,2 % ein Ansatz von 27,8 Mio. € ergibt Auch für die Jahre 2020 bis 2022 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Okt. 2018 zugrunde gelegt.

 

 

Gewerbesteuer  (Hebesatz: 425 v.H. seit 1992)

 

 

2019

2020

2021

2022

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Okt. 2018

1,5

(modifizierte Alternative)

   3,8

(modifizierte Alternative)

3,4

2,7

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung
(wegen der Rundung auf volle Mio. € weicht die tatsächliche Änderung ab)

[-2,2 ggü. Ansatz 2018]

   5,9

3,4

2,7

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

220

   233

241

248

 

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden im Haushaltsplan 2019 mit 220 Mio. € und damit um 5 Mio. € niedriger als in 2018 veranschlagt. Im Nachtragshaushaltsplan 2018 war der Ansatz wegen Nachholungen um 5 Mio. € auf 225 Mio. € erhöht worden. Dieser Ansatz wird überschritten.

Anders als bei den anderen Steuereinnahmen werden bei der Veranschlagung der Gewerbesteuer nicht nur die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung, sondern auch die Erkenntnisse aus laufenden Besteuerungsverfahren (insbesondere bedeutende Nachholungen bzw. Rückzahlungen) und die aktuellen Informationen von großen Steuerzahlern mit Niederlassungen in Regensburg zu Grunde gelegt. Nach der Einschätzung  des Arbeitskreises (AK) Steuerschätzung vom Oktober 2018 können in 2019 und 2020 die Gewerbesteuerzahlungen noch durch die Steko/§ 40 KAGG-Rechtsprechung beeinflusst werden. Nach den Urteilen des EuGH vom 22. Januar 2009 - C-377/07 (BStBl 2012 II S. 95) - und des BFH vom 22. April 2009 - I R 57/06 (BStBl 2012 II S. 66) - verstößt das Abzugsverbot für Gewinnminderungen auf Beteiligungen nach § 8b Absatz 3 KStG 1999 gegen die in Artikel 56 EG (nunmehr Artikel 63 AEUV) garantierte Kapitalverkehrsfreiheit, weil das Abzugsverbot im Veranlagungszeitraum 2001 auf Auslandsbeteiligungen beschränkt war. Nach dem BMF-Schreiben vom 3. Mai 2017 (BStBl I S. 478) ist die Rechtsprechung bei Gewinnminderungen des Direktanlegers aufgrund von Teilwertabschreibungen auf Anteile an ausländischen Gesellschaften und Verlusten aus der Veräußerung dieser Anteile grundsätzlich anzuwenden.

Der AK Steuerschätzung hat für die Jahre 2019 und 2020 alternative Prognose für die Änderung gegenüber dem Vorjahr abgegeben für Städte, die

von der Steko/§ 40 KAGG-Rechtsprechung betroffen bzw.  nicht betroffen sind:

2019:   0,8 %          1,7 %

2020:   4,2 %          3,6 %.

Eine Durchsicht der Gewerbesteuerakten hat ergeben, dass in Regensburg nur wenige Fälle und mit geringem Gewicht vorliegen, weswegen in den Jahren 2019 und 2020 mit Zuwächsen von 1,5 % und 3,8 % kalkuliert wird.

Zusammen mit betriebsspezifischen Entwicklungen ergeben sich in 2019 und 2020 Änderungen gegenüber den Vorjahresansätzen von -2,2 % und 5,9 %. Aktuelle Entwicklungen lassen den Schluss zu, dass in 2019 bei den Gewerbesteuereinnahmen mit einer „Delle“ zu rechnen ist.

 

Für 2021 und 2022 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Okt. 2018 ohne örtliche Sondereffekte zugrunde gelegt. (Aufgrund der Rundung auf volle Mio. € ergeben sich teilweise Abweichungen.)

 

 

Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer

 

 

2019

2020

2021

2022

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Okt. 2018

  5,9

  6,3

  5,6

  5,3

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

  5,9 (ggü. zu Grunde gelegter Basis)

[5,2 ggü. Ansatz 2018]

  6,3

  5,6

  5,3

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

102,5

109,0

115,1

121,2

 

(Aufgrund der Rundung auf volle 100.000 € ergeben sich teilweise Abweichungen.)

 

 

Der Einkommensteueranteil wird in 2019 mit 102,5 Mio. € um 5,1 Mio. € bzw. 5,2 % höher als in 2018 (97,4 Mio. €) veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2018 steht bereits fest, da die Abschlagszahlung im Dezember für das IV. Quartal in der 1,1-fachen Höhe der schon eingegangenen Zahlung für das III. Quartal erfolgt. Mit 96,8 Mio. € liegt es um 0,6 % unter den Erwartungen auf Basis der Steuerschätzung vom Mai 2018. Der Ansatz 2019 wird entsprechend der Novemberschätzung um 5,9 % höher als das Rechnungsergebnis 2018 gebildet.

Für die Folgejahre hat der AK Steuerschätzungen Steigerungen von 6,3 bis 5,3 % vorhergesagt. Diese werden der Finanzplanung zu Grunde gelegt.

Gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2017 – 2021 kann nun zunächst von Verbesserungen um 0,7 bis 1,6 Mio. € in den Jahren 2019 mit 2021 ausgegangen werden.

 

Allerdings befindet sich bereits das Familienentlastungsgesetz im Gesetzgebungsverfahren. Nach dem derzeitigen Entwurf würden sich die Zuwachsraten in 2019 um 1,4 Punkte auf 4,5 Punkte und in 2020 um 1,7 Punkte auf 4,6 Punkte reduzieren. Dies würde in den Jahren 2019 mit 2022 Mindereinnahmen von insgesamt 11,2 Mio. € verursachen. In der allgemeinen Rücklage ist dafür Vorsorge getroffen worden.

 

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

 

2019

2020

2021

2022

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Okt. 2018

-1,7

3,1

  2,5

  2,5

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

  -1,7 (ggü. zu Grunde gelegter Basis)

[5,4 ggü. Ansatz 2018]

3,1

  2,5

  2,5

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

30,51

31,46

32,25

33,06

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird 2019 mit 30,51 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2018 i. H. v. 28,95 Mio. € bedeutet dies eine Steigerung um 1,56 Mio. € bzw. 5,4 %. Bei den beiden Umsatzsteuerbeteiligungen stehen die Rechnungsergebnisse ebenfalls schon fest, da die Abschlagszahlungen im Dezember für das IV. Quartal hier in der 1,0-fachen Höhe der schon eingegangenen Zahlung für das III. Quartal kommen. Ausgehend vom Rechnungsergebnis 2018 (31,04 Mio. €) werden entsprechend der Novemberschätzung 1,7 % weniger eingeplant.

Gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2017 – 2021 kann nun von Verbesserungen um 3,7 bis 4,2 Mio. € in den Jahren 2019 mit 2021 ausgegangen werden.

 

 

Schlüsselzuweisungen

 

 

2019

2020

2021

2022

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

2,5

172,7

----

0,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

  1,1

   1,1

   3,0

   3,0

 

Die Orientierungsdaten geben keine Anhaltspunkte für die örtlichen Ansätze. Diese werden gebildet aufgrund der Bestimmungen des Finanzausgleichs und damit im Wesentlichen durch Gegenüberstellung der Steuerkraftmesszahlen und der Ausgangsmesszahlen (Bedarfsansatz), die vielfältigen Einflussfaktoren unterliegen, was zu Unsicherheiten bei der Ansatzbildung führt.

 

Schlüsselzuweisungen werden 2019 und 2020 mit 1,1 Mio. € und damit auf dem Niveau der Einnahmen in 2018 (1,07 Mio. €) eingeplant.

Wegen des Rückganges der Gewerbesteuereinnahmen in 2019 wird ab 2021 jährlich mit 3,0 Mio. € kalkuliert.

 

 

Familienleistungsausgleich

 

Der Freistaat Bayern leitet seinen erhöhten Anteil am Umsatzsteueraufkommen im Rahmen des Familienleistungsausgleiches, soweit Ausfälle beim Einkommensteueranteil der Gemeinde anfallen, an die Kommunen weiter.

 

 

2019

2020

2021

2022

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Okt. 2018

  4,9

   4,6

  3,7

  3,6

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

  4,9 (ggü. zu Grunde gelegter Basis)

[10,4 ggü. Ansatz 2018]

   4,6

  3,7

  3,6

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

7,63

7,98

8,28

8,58

 

Die Umsatzsteuerbeteiligung für Verluste aus dem Familienleistungsausgleich wird 2019 mit 7,63 Mio. € und damit um 0,72 Mio. € höher als in 2018 veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2018 beläuft sich auf 7,28 Mio. €. Laut der Novemberschätzung ist in 2019 mit 4,9 % mehr zu rechnen.

Für 2020 mit 2022 erwarten die Steuerschätzer dann geringere Zuwächse von 4,6 % bis 3,6 %.

 

 

Grunderwerbsteuer

 

 

2019

2020

2021

2022

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Okt. 2018

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

Orientierungsdaten

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

städt. Finanzplanung

  0,0

  0,0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

  9,0

9,0

9,0

9,0

 

Die Stadt erhält 8/21 des örtlichen Aufkommens der Grunderwerbsteuer, die 3,5 % des Kaufpreises beträgt, somit 1,33 % des Kaufpreises.

Gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2017 – 2021 werden die Ansätze in allen Jahren in Höhe von 9,0 Mio. € und damit um 1,0 Mio. € höher veranschlagt. Dazu müssen jedes Jahr Grundstücksgeschäfte mit einem Volumen von 675 Mio. € getätigt werden.

 

 

3.1.2HGr. 1  =  Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Die Einnahmen dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2019 durch Einzelberechnung ermittelt.

Insgesamt umfassen die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb im Haushaltsjahr 2019 ein Volumen von 273,4 Mio. € und steigen damit gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 um 5,0   Mio. € (1,9 %) an. Die bedeutendsten Änderungen gegenüber 2018 sind:

 

Die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Gr. 17) steigen um 4,9 Mio. € an: Die Lehrpersonalzuschüsse für die städtischen Berufsschulen I-III nehmen um 0,57 Mio. € zu. Der Anteil des Freistaates Bayern an der kindbezogenen Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) für Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorte erhöht sich aufgrund des Anstiegs der Anzahl der Kinderbetreuungsplätze sowie der jährlichen Anpassung des Basiswertes insgesamt um 3,49 Mio. €. Um 0,06 Mio. € mehr Landesmittel für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren eingeplant. Im Bereich Asylsozialberatung wird aufgrund der neuen Förderrichtlinie BIR (Beratungs- und Integrationsrichtlinie) eine Förderung von 0,42 Mio. € erwartet.

 

Bei der ‚klassische‘ Sozialhilfe (UA 410-414) und bei der Grundsicherung für Senioren und Erwerbsunfähige (UA 415) reduzieren sich die Erstattungen des Bezirkes und des Bundes in 2019 um rd. 2,5 Mio. €; hier wirken sich insbesondere die Zuständigkeitsverlagerungen im Bereich der „Hilfe zur Pflege“ auf den Bezirk Oberpfalz als überörtlichen Sozialhilfeträger aus. Die korrespondierenden Ausgabeansätze (HGr. 7) verringern sich um etwa 3,4 Mio. €.

Der Rückgang bei der Jugendhilfe (UA 45) in 2019 um insgesamt etwa 1,1 Mio. € ist zum einen durch Anpassungen in Folge der Fallzahlentwicklungen und zum anderen durch Nachzahlungen in 2018 für Vorjahre bedingt.

 

Die Inneren Verrechnungen steigen um 3,1 Mio. €. Für den baulichen Hochwasserschutz fallen in 2019 um 0,75 höhere Mio. € Ablösebeträge des Freistaates an (1,25 Mio. €).

 

Für die Planungsjahre 2020 - 2022 wurden die Ansätze durch globale Hochrechnung mit 0,5 % ermittelt, was erfahrungsgemäß ein hinreichendes und zulässiges Verfahren für die Finanzplanung ist. Abweichend davon wurden ab 2020 entsprechend der Planung der korrespondierenden Ausgaben die Einnahmen aus Inneren Verrechnungen um 2,6 % bis 3,4 %, die Lehrpersonalzuschüsse um jeweils 3,0 % gesteigert. Für die Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende und für den Ersatz von Ausgaben für die Unterbringung von (erwachsenen) Flüchtlingen wurden jährliche Zuwächse von 2,0 % eingeplant. Die Einnahmen der kostenrechnenden Einrichtungen wurden individuell ermittelt. Ebenso wurden die Einnahmen des staatlichen Anteiles an der kindbezogenen Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz für Kindergärten, Krabbelstuben und Kinderhorte entsprechend der geplanten zusätzlichen Einrichtungen ermittelt. Die Ablösezahlungen für die neu zu errichtenden Hochwasserschutzanlagen werden für die Jahre 2020 bis 2022 mit 1,75 bzw. 1,75 bzw. 2,25 Mio. € erwartet.

 

Insgesamt steigen die Einnahmen der HGr. 1 in 2020 bis 2022 um 1,4 bis 1,8 %.

 

 

3.1.3HGr. 2 = Sonstige Finanzeinnahmen

 

An sonstigen Finanzeinnahmen sind insgesamt rd. 41,5 Mio. € veranschlagt, was im Vergleich zum Haushaltsjahr 2018 eine Minderung um 3,66 Mio. € bedeutet. Bereinigt man zur besseren Vergleichbarkeit die Veranschlagungen der Hauptgruppe 2 um die gesamten Zuführungen der Gruppe 28, so bleiben die sonstigen Finanzeinnahmen mit 37,85 Mio. € um 1,70 Mio. € unter dem Vorjahresniveau.

Aus der Verzinsung von Gewerbesteuer-Nachforderungen (Gr. 26) werden 2,3 Mio. € und damit 2,7 Mio. € weniger als in 2018 erwartet. Dies kalkulatorischen Einnahmen aus Abschreibungen (Gr. 280) steigen um 1,2 Mio. € auf  11,5 Mio. € an.

 

Die Ansätze für 2019 wurden durch Einzelberechnung gebildet. Für die Jahre 2020 bis 2022 wurden die Zinseinnahmen (Gr. 20; rückläufig wegen Abbau der allgemeinen Rücklage), die Konzessionsabgabe (Gr. 22), die Schuldendienstbeihilfen (Gr. 23), die kalkulatorischen Kosten (Gr. 27) und die Zuführungen vom Vermögenshaushalt (Gr. 28) ermittelt. Die Ansätze der übrigen Gruppen wurden pauschal hochgerechnet, wobei die Steigerungsraten entsprechend den korrespondierenden Ausgabegruppen verwendet wurden. Somit wurden in den Jahren 2020 bis 2022 bei den Gr. 24 und 25 die Erstattungen für Sozialhilfeleistungen mit jeweils 2,0 % und für Jugendhilfeleistungen mit jeweils 8,0 % mehr veranschlagt.

 

 

3.2Einnahmen des Vermögenshaushalts

 

 

3.2.1Gr. 31 = Entnahme aus der Rücklage

 

Der allgemeinen Rücklage (ohne zweckgebundene Rücklagen: fiduziarische Stiftungen, Parkhäuser, -plätze, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung, Budgetrücklagen) werden in 2018  0,8 Mio. € zugeführt. Sie wird nach Abschluss des Haushaltsjahres 2018 einen Stand von 246,5 Mio. € frei verfügbarer Mittel aufweisen. In den Jahren 2019 bis 2022 werden 198,5 Mio. € zur Finanzierung von Investitionen und zum Schuldenabbau verwendet. 31,6 Mio. € sind für wahrscheinliche Projekte (siehe „b) notwendige Vormerkungen“)

und 9,0 Mio. € für die Auswirkungen von Rechtsänderungen, die bereits im Gesetzgebungsverfahren sind (Einkommensteuer und Gewerbesteuerumlage),  reserviert. Es sind dann neben der Mindestrücklage keine freien Rücklagen mehr vorhanden.

 

 

 

 

Die Mindestrücklage wird in allen Jahren des Finanzplanungszeitraumes überschritten.

 

Der Teilbetrag der Rücklage, der als Vorsorge von Steuerrechtsänderungen gebildet worden ist, wird voraussichtlich benötigt werden, da die Gesetzgebungsverfahren bereits laufen. Das Familienentlastungsgesetz wird in den Jahren 2019 mit 2022 beim Einkommensteueranteil zu einer Minderung von insgesamt 11,2 Mio. € führen. Um 2,2 Mio. € weniger Gewerbesteuerumlage wird in 2019 fällig, wenn die Vervielfältigerpunkte um ein Jahr früher wegfallen.

 

3.2.2Gr. 34  =Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens

 

Bei dieser Gruppe sind fast ausschließlich Grundstücksverkäufe (UGr. 340) eingeplant.

Diese Ansätze reduzieren sich im Haushaltsjahr 2019 gegenüber 2018 um 16,8 Mio. € auf 12,4 Mio. €.

 

Die Einnahmen in den Jahren 2020 mit 2022 bewegen sich zwischen 7,4 Mio. € und 16,9 Mio. € (teilweise einschl. interner Verrechnungen).

 

Die genannten neuen Planwerte 2018-2021 liegen über dem Niveau der vorhergehenden Finanzplanung.

 

Überwiegend im Jahr 2015 (beginnend in den Jahren 2012/2013 mit internen Verrechnungen und auslaufend in den Jahren 2020/2021) erfolgte bzw. erfolgt die Veräußerung des Großteils der Flächen auf dem „Areal der ‚ehem. Nibelungenkaserne‘“ sowie auf dem „Gebiet ‚Burgweinting Nordwest’ (außerhalb der ‚Entwicklungsmaßnahme Burgweinting‘)“.

 

Im Gebiet der „Entwicklungsmaßnahme Burgweinting“ ist in diesen Jahren die kontinuierliche Veräußerung von weiteren Parzellen in den „Gewerbe- und Industriegebieten ‚Burgweinting – Süd / Ost / West’“ vorgesehen; in den Jahren 2015 bis 2019 (einschl. der internen Verrechnungen in 2017) liegt der Schwerpunkt im „Gewerbe- und Industriegebiet ‚Burgweinting – West’“.

 

Im Jahr 2020 sind zudem (interne) Verrechnungen von Flächen im Zusammenhang mit dem Neubau der Leichtathletiktrainingshalle und des Hallenbades sowie von Quartiersparkierungsanlagen veranschlagt.

 

Insbesondere ab dem Jahr 2021/2022 sind erste Veräußerungen von Flächen zur Wohnbebauung im „Bebauungsplangebiet ‚Heckstegstraße‘“ sowie zur Gewerbenutzung im „Bebauungsplangebiet ‚Sulzfeldstraße‘“ beabsichtigt.

 

Bereinigt um interne Verbuchungen beläuft sich der Durchschnitt der Jahre 2018 mit 2022 auf 12,0 Mio. € (gültige Finanzplanung: 11,2 Mio. €). Dieser liegt unter dem langjährigen Durchschnitt (der Jahre 1992 bis 2018) mit fast unverändert 14,6 Mio. €.

 

 

3.2.3Gr. 35  =Beiträge und ähnliche Entgelte

 

Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2019 erreicht mit 7,9 Mio. € im Gegensatz zu 2018 mit 7,0 Mio. € einen höheren Wert.

 

Ab 2020 wird mit Beiträgen zwischen 5,3 Mio. € und 9,3 Mio. € kalkuliert.

 

Die genannten neuen Planwerte 2018-2021 liegen unter dem Niveau der vorhergehenden Finanzplanung.

 

Die Ansätze für Erschließungs- und Folgekostenbeiträge basieren jeweils auf den vorgesehenen Straßenbau- bzw. Kanalbauprogrammen unter Berücksichtigung von vertraglichen Regelungen mit den Investoren aus neuen Baugebieten und auch auf Beitragseingänge i.Z.m. Grundstücksveräußerungen in neuen Baugebieten.

 

Ab dem Jahr 2019 sind bei den (ehem.) Straßenausbaubeiträgen auch die Ersatz-Erstattungen (d.h. vollständiger Ausgleich der Straßenausbaubeiträge für bereits begonnene Maßnahmen) sowie Pauschal-Ersätze (voraussichtliche pauschale Ersätze auf Basis der Siedlungsfläche und/oder des früheren Ist-Aufkommens – Details z.Zt. noch nicht bekannt) des Freistaates Bayern aufgrund der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 01.01.2018 berücksichtigt.

 

In den Jahren 2018 und 2019 wirkt sich auch die Veräußerung von Flächen auf dem „Areal der ‚ehem. Nibelungenkaserne‘“ sowie auf dem „Gebiet ‚Burgweinting Nordwest’ (außerhalb der ‚Entwicklungsmaßnahme Burgweinting‘)“ aus.

 

Insb. im Jahr 2020 sind zusätzlich auch einmalige (größere) Beiträge aufgrund vertraglicher Regelungen im Zusammenhang mit neuen Baugebieten veranschlagt.

 

 

3.2.4Gr. 36  =Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen

 

Die Einnahmen dieser Gruppe beziehen sich hauptsächlich auf die Zuweisungen für Maßnahmen des Investitionsprogramms.

Bei der Ansatzbildung wurde i.d.R. eine optimal erreichbare Zuschusshöhe unterstellt.

 

Zusätzlich ist insb. die sog. - Umlagekraft abhängige - ‚allgemeine Investitionspauschale’ mit 2,1 Mio. € im Jahr 2019 (2018: 2,0 Mio. €) sowie in den Jahren 2020 bis 2022 mit Beträgen von 2,1 Mio. € bzw. 2,5 Mio. € veranschlagt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden zum einen die Höhe der Zuweisungen und Zuschüsse sowie zum anderen deren prozentuale Anteile an den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des neuen Finanzplanes dargestellt:

 

Finanzplanungsjahr

2018

2019

2020

2021

2022

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

(in Mio. €)

23,8

29,8

41,5

36,2

27,5

Finanzierungsquote

(in %)

17,6

16,1

19,1

18,8

14,7

 

Die durchschnittliche Finanzierungsquote 2018-2021 mit ~ 17,9 % entspricht in etwa dem Niveau der vorhergehenden Finanzplanung (mit ~ 17,4 %).

 

Die Finanzierungsquoten im jeweiligen Jahr sind stark abhängig von den Gesamtveranschlagungen und der Veranschlagung von (größeren) förderfähigen bzw. nicht förderfähigen Maßnahmen sowie dem Eingang der entsprechenden Zuweisungen (u.a. erste Raten frühestens mit Realisierungsbeginn bzw. teilweise erst im Folgejahr sowie teilweise nicht unerheblicher Nachlauf der Restraten).

Die o.g. Quoten basieren auf einer komplexen Kombination der vorgenannten Faktoren und lassen sich nicht auf einzelne Ursachen fokussieren.

 

 

3.2.5Gr. 37  =  Einnahmen aus Krediten

 

In 2018 und 2019 ist die Aufnahme der letzten beiden Raten i.H.v. 75,00 T€ bzw. 50,00 T€ des sehr günstigen Darlehens für die denkmalgerechte Instandsetzung der Steinernen Brücke (seit 2013 in Summe insgesamt 0,50 Mio. €) eingeplant.

In den Jahren 2018 mit 2021 sind für Umschuldungen 18,63 bzw. 12,69 bzw. 22,95 bzw. 1,86 Mio. € eingestellt.

Im Haushaltsvollzug 2018 soll jedoch – vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates – diese Umschuldung i.H.v. 18,63 Mio. € nicht vollzogen und damit eine zusätzliche außerordentliche Tilgung in dieser Höhe getätigt werden.

 

Für den Regiebetrieb Arena sind gem. gesonderten Wirtschaftsplan keine Kreditaufnahmen vorgesehen.

 

 

3.3  Ausgaben des Verwaltungshaushalts

 

 

3.3.1HGr. 4  =  Personalausgaben

 

Entwicklung der Personalausgaben von 2018 bis 2022 nach Ansätzen:

 

Jahr

Personalausgaben

Änderung ggü. Vorjahr

 

 

 

Absolut

relativ

Anteil am Verwaltungshaushalt

in Mio. €

in Mio. €

in %

in %

 

 

 

 

 

2018

211,45 *)

11,80

5,91%

29,31%

2019

226,90

15,45

7,31%

31,40%

2020

235,50

8,60

3,79%

31,43%

2021

242,60

7,10

3,01%

31,44%

2022

249,50

6,90

2,84%

31,64%

 

*) Ansatz gem. Nachtragshaushaltsplan

 

Die Personalkosten im Jahr 2019 erhöhen sich gegenüber der Veranschlagung 2018 um 15,5 Mio. € oder 7,3 %. Neben Tarif- und Besoldungserhöhungen werden die Steigerungen durch die Stellenplanänderungen im Nachtragshaushaltsplan 2018 (diese führten in 2018 nur für einzelne Monate zu höheren Ausgaben) und im Haushaltsplan 2019 (diese werden in 2019 nur teilweise - vsl. zu etwa zwei Drittel - ausgabewirksam, da die Stellen erst ab Inkrafttreten der Haushaltssatzung sukzessive besetzt werden können) berücksichtigt.

 

Der Stellenplan 2019 sieht für die Stadtverwaltung eine Mehrung um 73,1782 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2018 vor.

(109,9777 Stellen werden per Saldo durch Schaffungen und Einziehungen neu geschaffen; gleichzeitig werden bei 36,7995 Stellen die KW- bzw. KU-Vermerke vollzogen.)

 

Jeweils etwa 30 % der Stellenmehrungen entfallen auf die Jugendämter für zusätzliche Kinderbetreuungseinrichtungen und auf die Bauämter zur Umsetzung des Investitionsprogramms mit rd. 22,2 bzw. 21,7 Stellen.

Weitere rund 20 % des Stellenzuwachses werden mit rd. 14,0 Stellen (teilweise befristet) beim Amt für Integration und Migration zur Konsolidierung der Arbeitsabläufe ausgewiesen.

 

Für die Jahre 2020 ff wird jeweils von einer Steigerung um rd. 3,0 v. H. ausgegangen. In 2020 wirkt sich zudem aus, dass die mit dem Stellenplan 2019 neu geschaffenen Stellen in 2020 ganzjährig besetzt sein werden. In 2023 wurde außerdem berücksichtigt, dass in diesem Jahr keine Wahlen stattfinden.

 

 

3.3.2HGr. 5/6  =  Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Im Jahr 2019 werden die Ansätze für den Sachaufwand um 0,5 Mio. € auf 217,5 Mio. € zurückgeführt.

Die wesentlichen Änderungen sind der Anstieg der Inneren Verrechnungen um 3,1 Mio. €, der kalkulatorischen Kosten um 1,2 Mio. €, des Unterhalts von Grundstücken und baulichen Anlagen um 0,6 Mio. €, die einmalige Einplanung von Mietkosten für den Containerkindergarten auf dem Areal der ehem. Nibelungenkaserne (1,2 Mio. €) in 2018.

 

Minderungen ergaben sich insb. beim Amt für Informations- und Kommunikationstechnik      (-0,8 Mio. €), bei den Sozialen Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer - Flüchtlingsunterkünfte - (-0,5 Mio. €) und bei Verwahrentgelten (-0,5 Mio. €, keine Einplanung in 2019, da in 2018 kein Bedarf aufgetreten ist).

 

Die Ausgaben dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2019 durch Einzelberechnung und für die Folgejahre grundsätzlich durch globale Hochrechnung gebildet. Ab 2020 sollen sie jeweils um 2,0 % ansteigen. Da die Inneren Verrechnungen von Sach- und Personalkosten abhängen, steigen sie ab dem Jahr 2020 um 2,6 % bis 3,4 %. Die Kosten der Unterkunft werden entsprechend der Planung der Sozialhilfeausgaben mit jährlichen Erhöhungen von 2,0 % veranschlagt. Individuell ermittelt sind die kalkulatorischen Ausgaben sowie die Ausgaben der kostenrechnenden Einrichtungen.

Ergänzend zur globalen Hochrechnung werden Folgekosten für Einrichtungen berücksichtigt, die in den Jahren 2020 mit 2022 in Betrieb gehen sollen oder ab 2020 deutlich mehr Geld benötigen als in 2019 (Öffentliches Fahrrad-Vermietungssystem und „MINT-Haus“). Im Wesentlichen sind dies der Neubau der Grundschule West mit Sporthalle, mehrere Kindertagesstätten, das Begegnungszentrum in der Guerickestraße, das Energiebildungszentrum Regensburg und das Zentraldepot/Archiv.

Bei der Abwasserabgabe werden für Vorauszahlungen in den Jahren 2019, 2021 und 2022 jeweils 0,7 Mio. € eingestellt. In 2020 wird ein negativer Ansatz i. H. v. -1,4 Mio. € (Saldo aus Vorauszahlung für 2020 und Rückerstattung der Vorauszahlungen 2016 – 2018 aufgrund Verrechnung mit Investitionen)  veranschlagt.

Die Steigerungsraten belaufen sich in 2020 auf 2,2 %, in 2021 auf 3,5 % und in 2022 auf 2,7 %.

 

 

3.3.3HGr. 7  =  Zuweisungen und Zuschüsse

 

Die Ansätze dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2019 durch Einzelberechnung ermittelt und für die Folgejahre weitgehend durch globale Hochrechnung. Gegenüber 2018 erhöht sich im Jahr 2019 der Gesamtbetrag um 2,8 Mio. € bzw. 2,7 % auf 104,6 Mio. €.

 

Um 3,9 Mio. € werden die Zuschüsse (staatlicher und kommunaler Anteil) im Rahmen der Förderung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger gemäß dem BayKiBiG erhöht.

 

Für Ausgaben der Jugendhilfe werden gegenüber 2018 um rd. 1,4 Mio. € mehr eingestellt. Dabei wird jeweils mit einem um 0,3 Mio. € höheren Bedarf gerechnet für die Förderung von Kindern in Tagespflege, für Erziehungsbeistandschaften und Betreuungshelfer, für Sozialpädagogische sowie für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.

Die Sozialhilfeausgaben werden insgesamt um 3,4 Mio. € bzw. 11,2 % niedriger eingeplant. Ab 01.03.2018 bzw. 01.01.2019 ist der Bezirk Oberpfalz als überörtlicher Sozialhilfeträger bei der ‚klassischen‘ Sozialhilfe und bei der Grundsicherung für Senioren im Bereich „Hilfe zur Pflege“ – 7. Kapitel SGB XII – (einschl. der Hilfen nach dem 3., 4., 5., 8. und 9. Kapitel SGB XII, sofern diese gleichzeitig bezogen werden) überwiegend zuständig.

Davor sind diese Leistungen von der Stadt Regensburg als örtlichem Sozialhilfeträger (teilweise im Wege der Delegation) gewährt worden; demgegenüber entstehen Mindererstattungen (vgl. Gr. 16) i.H.v. rd. 2,5 Mio. €.

 

Ab 2020 werden die Ansätze für die Sozialhilfe mit jährlich 2,0 % und die für die Jugendhilfe werden mit jährlich 8,0 % fortgeschrieben.

 

 

3.3.4HGr. 8  =  Sonstige Finanzausgaben

 

Die durch Einzelberechnung/Schätzung ermittelten Ausgabeansätze dieser Hauptgruppe umfassen die Zinsausgaben, die Gewerbesteuer- und Bezirksumlage, die Deckungsreserve, die Verlustabdeckung für das Theater Regensburg, die Regensburg SeniorenStift gGmbH, die Regensburg Tourismus GmbH, den Regiebetrieb „Arena Regensburg“und das Stadtwerke Regensburg GmbH sowie die Zuführung an den Vermögenshaushalt.

Nachfolgend wird die erwartete Entwicklung der einzelnen Ausgaben dargestellt:

 

Die Zinsausgaben sind abhängig von den erwarteten Kapitalmarktverhältnissen und dem Schuldenstand:

 

2018:  2,22 Mio. €2021:  1,44 Mio.

2019:  1,76 Mio. €2022:  1,36 Mio. €

2020:  1,48 Mio. €

 

Die tägliche Zinsbelastung sinkt von 6.068 € in 2018 auf rund 3.718 € in 2022.

 

 

Gewerbesteuerumlage

 

Die Umlage wurde entsprechend dem für das jeweilige Jahr geschätzten Gewerbesteueraufkommen ermittelt.

 

2019 werden mit 30,62 Mio. € um 0,70 Mio. € weniger als in 2018 veranschlagt. Die Gewerbesteuereinnahmen werden in 2019 mit 220 Mio. € und damit um 5 Mio. € niedriger als in 2018 veranschlagt. Der Unterschied bei den Gewerbesteuer-Umlage-Ansätzen ergibt sich durch die Zahlungsmodalität der Gewerbesteuerumlage. Im IV. Quartal ist jeweils eine Abschlagszahlung in 1,1-facher Höhe der Zahlung für das III. Quartal zu leisten. Im Januar 2018 war daher eine Rückerstattung für 2017 von 4,84 Mio. € vereinnahmt worden. Dies ist bei der Ansatzbildung im Nachtragshaushaltsplan 2018 berücksichtigt worden. Im Dezember 2018 wird es zu einer Überzahlung im Wege der Abschlagszahlung kommen, die durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer durch einen unechten Deckungsring finanziert wird. Im Januar 2019 wird eine Rückerstattung für 2018 i. H. v. 4,75 Mio. € erwartet, die beim Ansatz entsprechend berücksichtigt wird.

Die Gewerbesteuerumlage ist mit 68,3 Vervielfältigerpunkten (bei einem Hebesatz der Gewerbesteuer von 425 v. H.) ermittelt worden.  Momentan läuft das Gesetzgebungsverfahren, dass die 4,3 Punkte für den Fonds „Deutsche Einheit“ bereits ab 2019 und nicht erst ab 2020 nicht mehr zu entrichten sind. Dies würde eine Entlastung von einmalig 2,23 Mio. € bringen.

In 2020 läuft nach der aktuellen Rechtslage die „Neuordnung Finanzausgleich - Solidarpakt-“ aus (das war auch schon im Finanzplan 2017 – 2021 berücksichtigt worden). Damit fallen 29 Vervielfältigerpunkte weg. Die Gewerbesteuerumlage errechnet sich dann aus 35 Vervielfältigerpunkten. Die Entlastung in 2020 beträgt 15,9 Mio. € (6,8 % der Brutto-Einnahmen).  Ab 2022 wird sich die dadurch ergebende Netto-Entlastung reduzieren, da dann die Steuerkraft aus der Gewerbesteuer steigt und in Regensburg die Gewerbesteuer einen höheren Anteil an den Steuereinnahmen hat und somit die Steuerkraft und die Umlagekraft in Relation zu anderen Gemeinden steigt.

In der Jahren 2020 mit 2022 werden für die Gewerbesteuerumlage 19,19 Mio. € bzw. 19,85 bzw. 20,42 Mio. € eingeplant.

 

Die Bezirksumlage (Gr. 83) wird mit 48,12 Mio. € um 1,67 Mio. € bzw. 3,6 % höher als im Vorjahr (46,46 Mio. €) eingestellt. In den Jahren 2020 bis 2022 wird die Bezirksumlage mit Beträgen von 52,11 Mio. €  bis 57,90 Mio. € veranschlagt.

 

Die weiteren Finanzausgaben (Gr. 84) werden 2019 mit 6,93 Mio. € um 3,40 Mio. € höher als im Vorjahr (3,53 Mio. €) und ab 2020 i. H. v. 2,93 Mio. € eingeplant. Der Ansatz für die Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen (HSt. 0331.8412) wird mit 6,3 Mio. € um 3,3 Mio. € höher als in 2018 eingestellt. In 2019 wird die Rückzahlung größerer Beträge für weiter zurückliegende Jahre erwartet. Ab 2020 werden dafür noch jeweils 2,3 Mio. € veranschlagt.

Der Ansatz für Bodenordnungsverfahren (HSt. 6141.8414; korrespondierend mit Gr. 2634) wird ab 2019 i. H. v. 0,6 Mio. € eingestellt und liegt damit um 0,1 Mio. € über dem Ansatz von 2018.

 

Die allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt kann 2019 i. H. v. 60,30 Mio. € veranschlagt werden.

 

Die Mindestzuführung wird in allen Jahren deutlich überschritten. Die hohen Zuführungen ermöglichen die Finanzierung umfangreicher Investitionen. Sie ergeben sich durch die prognostizierten hohen Gewerbesteuereinnahmen. Das Auslaufen des Fonds Deutsche Einheit und der Solidarumlage ab 2020 senkt die Gewerbesteuerumlage und erhöht die Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer.

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

 

 

 

 

 

 

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Zuführung

84,70

60,30

73,35

74,30

67,05

Mindestzuführung

  3,03

  2,03

  1,75

  1,70

  1,75

Freie Spitze

81,68

58,28

71,60

72,60

65,30

 

Zur Aufteilung in die allgemeine und die zweckgebundenen Zuführungen wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen.

 

Die allgemeine Deckungsreserve beträgt 2019  2.578.550 €. In den Jahren 2020 bis 2022 beträgt die Deckungsreserve zwischen 2.506.850 € und 2.544.800 €.

 

 

3.4  HGr. 9 = Ausgaben des Vermögenshaushaltes

 

 

Gr. 93, 94 – 96 und 92 + 98 = Vermögenserwerb, Baumaßnahmen sowie Investitionsförderungsdarlehen und -zuschüsse

 

Auf den Entwurf des Investitionsprogrammes 2018 bis 2022 wird verwiesen.

 

 

Gr. 97 = Tilgung von Krediten

 

Die ordentlichen Tilgungen bewegen sich in 2018 bis 2022 zwischen 3,03 Mio. € (in 2018) und 1,70 Mio. € (in 2021).

Die ordentlichen Tilgungen sind durch Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt zu decken. Dies ist in allen Jahren möglich.

 

In 2018 wird der Schuldenstand im Haushaltsvollzug um 18,44 Mio. € stärker als veranschlagt reduziert.

 

Insgesamt ist in den Jahren 2018 mit 2022 ein Abbau des Schuldenstandes i. H. v. 46,94 Mio. € auf dann 65,94 Mio. € veranschlagt (ohne externe Schulden der Arena im Sondervermögen). Der Schuldenabbau wird fortgesetzt und beibehalten. Die Schulden der Stadt und die externen Schulden der Arena werden in der nun vorliegenden Finanzplanung zum Jahresende 2021 mit 69,2 Mio. € niedriger (- 15,2 Mio. €) sein, als nach der Finanzplanung 2017 – 2021 (84,4 Mio. €). In erster Linie beruht dies auf der höheren Tilgung in 2018 durch die Änderung im Haushaltsvollzug. Damit wird der Stand der Schulden und der allgemeinen Rücklage entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 27.09.2018 zur geänderten Anlagestrategie der Geldanlagen umgesetzt. Weitere Tilgungsmöglichkeiten auslaufender Verträge werden immer zeitnah geprüft und bei der Fortschreibung der Finanzplanung eingeplant werden.

 

 

 


4.Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

a) „Der konjunkturelle Aufschwung setzt sich fort, aber mit etwas verminderter Dynamik,“ stellt das Bundesfinanzministerium in seinem Monatsbericht Oktober 2018 fest. In der verhaltenen Exportentwicklung im dritten Quartal spiegelt sich die Abflachung des Welthandels im laufenden Jahr wider. Wie stark sich dies auf die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Regensburg in Zukunft auswirken wird, bleibt abzuwarten. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wird als „weiterhin sehr positiv“ bewertet. Die Erwerbstätigkeit stieg erneut spürbar an. Die Arbeitslosenquote lag im September bei 5,0 % und damit 0,5 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Die Produktion jedes fünf­ten Unternehmens ist laut ifo-Umfrage aufgrund fehlender Arbeitskräfte behindert. Die Inflation ist dem Monatsbericht nach im Septem­ber 2018 mit 2,3 % auf den höchsten Stand seit November 2011 geklettert. Haupttreiber der Inflation seien die stark angestiegenen Energiepreise (+7,7 %).

 

b) Die Ansätze der Gewerbesteuer sind nach wie vor auf einem hohen Niveau. Für 2019 bis 2022 wird mit einem Aufkommen von 220 Mio. € bis 248 Mio. € gerechnet. Die Ansätze basieren auf den Prognosen vom Oktober 2018 des Arbeitskreises Steuerschätzung. Bei der Festlegung der Ansätze in 2019 und 2020 sind zudem betriebsspezifische Entwicklungen der hiesigen Gewerbebetriebe berücksichtigt worden. Aktuelle Entwicklungen lassen den Schluss zu, dass in 2019 bei den Gewerbesteuereinnahmen mit einer „Delle“ zu rechnen ist.

 

c) Der Einkommensteueranteil wird in 2019 mit 102,5 Mio. € um 5,1 Mio. € bzw. 5,2 % höher als in 2018 (97,4 Mio. €) veranschlagt. Verglichen mit der bisherigen Finanzplanung 2017 – 2021 kann nach der Steuerschätzung vom Okt. 2018 in den Jahren 2019 mit 2021 zunächst von Verbesserungen um 0,7 bis 1,6 Mio. € in den Jahren 2019 mit 2021 ausgegangen werden. Allerdings befindet sich bereits das Familienentlastungsgesetz im Gesetzgebungsverfahren. Nach dem derzeitigen Entwurf würden sich in den Jahren 2019 mit 2022 Mindereinnahmen von insgesamt 11,2 Mio. € ergeben. Dafür ist in der allgemeinen Rücklage ein Teilbetrag vorsorglich reserviert.

 

d) Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird 2019 mit 30,51 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2018 i. H. v. 28,95 Mio. € bedeutet dies eine Steigerung um 1,56 Mio. € bzw. 5,4 %. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2017 – 2021 kann nun von Verbesserungen um 3,7 bis 4,2 Mio. € in den Jahren 2019 mit 2021 ausgegangen werden.

 

e) Die Personalkosten im Jahr 2019 erhöhen sich auf 226,9 Mio. € und damit gegenüber 2018 um 15,5 Mio. € oder 7,3 %. Der Stellenplan 2019 sieht für die Stadtverwaltung eine Mehrung um 73,2 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2018 vor. Jeweils etwa 30 % der Stellenmehrungen entfallen auf die Jugendämter für zusätzliche Kinderbetreuungseinrichtungen und auf die Bauämter zur Umsetzung des Investitionsprogramms mit rd. 22,2 bzw. 21,7 Stellen. Weitere rund 20 % des Stellenzuwachses werden mit rd. 14,0 Stellen (teilweise befristet) beim Amt für Integration und Migration zur Konsolidierung der Arbeitsabläufe ausgewiesen.

 

f) Im Jahr 2019 werden die Ansätze für den Sachaufwand um 0,5 Mio. € auf 217,5 Mio. € zurückgeführt. Zur Substanzsicherung werden dabei aber für den Unterhalt von Grundstücken und baulichen Anlagen um 0,6 Mio. € mehr bereitgestellt.

 

g) Die Ansätze für Sozial- und Jugendhilfe belaufen sich in 2019 auf 55,4 Mio. €. Für Ausgaben der Jugendhilfe werden gegenüber 2018 um rd. 1,4 Mio. € mehr eingestellt (28,7 Mio. €). Die Sozialhilfeausgaben werden insgesamt um 3,4 Mio. € bzw. 11,2 % niedriger eingeplant(26,7 Mio. €). Hier wechselt die Zuständigkeit teilweise zum Bezirk Oberpfalz. Ab 2020 werden die Ansätze für die Jugendhilfe mit jährlich 8,0 % fortgeschrieben, die der Sozialhilfe mit jährlich 2,0 %.

 

 

h) Die allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt in 2019 60,3 Mio. € und liegt ab 2020 zwischen 67,1 und 74,3 Mio. €.

 

i) Das Volumen des Investitionsprogramms 2018 – 2022 wird gegenüber dem vorhergehenden um 129,4 Mio. € (20,9 %) auf 748,8 Mio. € angehoben.

Der Anstieg ist im Wesentlichen durch die Ausweitung der Investitionen im Bereich Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen um rd. 61,3 Mio. € und Sportanlagen um 18,7 Mio. € sowie bei den Öffentlichen Einrichtungen um rd. 26,7 Mio. € (davon Stadtentwässerung rd. 10,7 Mio. €) und für den Öffentlichen Personennahverkehr um rd. 11,4 Mio. € bedingt.

 

j) Finanziert werden diese Investitionen mit den freien Spitzen der Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt von insgesamt 349,52 Mio. € und durch eine Entnahme von 197,7 Mio. € (davon 61,5 Mio. € in 2019) aus der allgemeinen Rücklage. Die Soll-Verschuldung der Stadt (ohne Regiebetrieb Arena) geht von Ende 2017 bis Ende 2022 um 46,9 Mio. € (davon in 2019 um 7,6 Mio. €) auf dann 65,9 Mio. € zurück. Die Schulden der Stadt und die externen Schulden der Arena werden in der nun vorliegenden Finanzplanung zum Jahresende 2021 mit 69,2 Mio. € niedriger (- 15,2 Mio. €) sein, als nach der Finanzplanung 2017 – 2021 (84,4 Mio. €). In erster Linie beruht dies auf der höheren Tilgung in 2018 durch die Änderung im Haushaltsvollzug.

 

 

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Finanzplan 2018  - 2022 mit den in Anlage I angegebenen Zahlen wird beschlossen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Finanzplan 2018 – 2022

 

Netto-Neuverschuldung 2018 – 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2019 - MittelfristigeFinanzplanung 2018 - 2022 - Anlagen-I (45 KB)    
Anlage 2 2 HAUSHALT 2019 - MittelfristigeFinanzplanung 2018 - 2022 - Anlagen-II (54 KB)