Vorlage - VO/18/14970/56  

 
 
Betreff: Ev. Wohltätigkeitsstiftung;
Haushaltsplan 2019 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung und Wirtschaftsplan für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Entscheidung
05.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Kameraler Stiftungshaushalt

 

Der Haushaltsplan 2019 sieht Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von 8.940.000  vor, die sich mit 6.326.500  auf den Verwaltungshaushalt und mit 2.613.500  auf den Vermögenshaushalt verteilen.

 

Im Vermögenshaushalt ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.000.000  vorgesehen.

 

Der Finanzplan der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2018 bis 2022 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Finanzplan

2018

2019

2020

2021

2022

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

6.131

6.327

6.370

6.145

6.196

Vermögenshaushalt

3.340

2.614

1.045

   836

   826

 

 

 

 

 

 

Gesamthaushalt

9.471

8.941

7.415

6.981

7.022

 

Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hingewiesen werden.

 

 

2. Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift

 

Der Wirtschaftsplan 2019 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift (Johannesstift) sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 6.207.410  und Aufwendungen in Höhe von 6.806.929  vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 524.519 . Dieser Jahresfehlbetrag ist von der Ev. Wohltätigkeitsstiftung abzudecken.

 

Im Vermögensplan 2019 des Johannesstifts ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt in Höhe von 750.000  vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögensplan in Höhe von 300.000  festgesetzt.

 

Auch zum Wirtschaftsplan des Johannesstifts darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.

 

 

4. Haushaltssatzung

 

In der Haushaltssatzung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2019 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 1.000.000 r die Ev. Wohltätigkeitsstiftung, für das Johannesstift auf 1.000.000  festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

-          die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2019 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2019 für die Stiftung, den Wirtschaftsplan 2019 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift sowie den Stellenplan und

-          den Finanzplan 2018 - 2022 zum oben genannten Haushalts- und Wirtschaftsplan

 

mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu TOP 2 HH 2019 EWR (33379 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zu TOP 2 WP 2019 AHJ (8153 KB)