Sachverhalt:
1. Kameraler Stiftungshaushalt
Der Haushaltsplan 2019 sieht Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von 8.940.000 € vor, die sich mit 6.326.500 € auf den Verwaltungshaushalt und mit 2.613.500 € auf den Vermögenshaushalt verteilen.
Im Vermögenshaushalt ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.000.000 € vorgesehen.
Der Finanzplan der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2018 bis 2022 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hingewiesen werden.
2. Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift
Der Wirtschaftsplan 2019 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift (Johannesstift) sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 6.207.410 € und Aufwendungen in Höhe von 6.806.929 € vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 524.519 €. Dieser Jahresfehlbetrag ist von der Ev. Wohltätigkeitsstiftung abzudecken.
Im Vermögensplan 2019 des Johannesstifts ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt in Höhe von 750.000 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögensplan in Höhe von 300.000 € festgesetzt.
Auch zum Wirtschaftsplan des Johannesstifts darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.
4. Haushaltssatzung
In der Haushaltssatzung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2019 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 1.000.000 € für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung, für das Johannesstift auf 1.000.000 € festgesetzt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
- die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2019 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2019 für die Stiftung, den Wirtschaftsplan 2019 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift sowie den Stellenplan und - den Finanzplan 2018 - 2022 zum oben genannten Haushalts- und Wirtschaftsplan
mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.
Anlagen:
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