Vorlage - VO/18/14994/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2018
Entscheidungskompetenz Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
12.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

 

1.)    Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 07.11.2018  bis zum 27.11.2018 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 1).

 

2.)  Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom

07.11.2018 bis zum 27.11.2018 eine Mittelbereitstellung aufgrund Nr. 4 des

Stadtratsbeschlusses vom 14.12.2017 (saldoneutrale Mittelabflusskorrektur)

genehmigt worden, die hiermit dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und

Beteiligungen zur Kenntnis gebracht wird (Anlage 2).

 

      3.)  Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist der Zeit vom

07.11.2018 bis zum 29.11.2018 ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögens-haushalt auf außerplanmäßige Mittel als Verpflichtungsermächtigung eingegangen, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlage 3).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

 

1.)    Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 1 beschriebenen Mittelbereitstellungen.

 

2.)    Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von der in Anlage 2 beschriebenen saldoneutralen Mittelabflusskorrektur.

 

3.)    Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, für den in Anlage 3 beschriebenen Einzelzweck außerplanmäßige Mittel im

Vermögenshaushalti. H. v. insgesamt140.000 € (als Verpflichtungs-
                                                                                   ermächtigung)

zu genehmigen.

Die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung.
                                                                                           

 


 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Anlagen: 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bekanntgabe Mittelbereitstellungen_Dez_AVFB_Anlage 1_ (12 KB)    
Anlage 2 2 Bekanntgabe_saldoneutraler MB_Anlage 2_Dez_AVFB_ (9 KB)    
Anlage 3 3 MB_1_3657_935x_Dez_18_Anlage x (29 KB)