Vorlage - VO/18/15040/46  

 
 
Betreff: Musikunterricht in Ganztagsbeschulungseinrichtungen - Fortschreibung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Kulturreferent Unger
2. Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für musische Bildung   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Vorberatung
12.03.2019 
Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
03.04.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
10.04.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
11.04.2019 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Schuljahr 2018/19 leistet die Sing- und Musikschule im Bereich der musikalischen Grundausbildung an Regensburger Grundschulen mit Sing-, Flöten-, Trommel- und Chorklassen einen wichtigen Beitrag zur musikalischen Ausbildung der Grundschulkinder. Dabei ist die Sing- und Musikschule an 16 Grundschulen vertreten, dazu kommen Chorklassen im Haus der Musik. Derzeit werden insgesamt 1.971 Schüler/innen in Sing- und Instrumental-, sowie Chorklassen unterrichtet. Davon entfallen auf die Regelschule 832 (42 %), auf die Ganztagsschule 532 (27 %), auf die Horte 423 (21 %) sowie auf die lange Mittagsbetreuung 189 (10 %) Schüler/innen.

Übersicht Grundschulbereich

 

 

Ganztagsbeschulungseinrichtungen

 

 

Regelschule

Ganztagsschule

Horte

MB

Grundschule

Schüler

Schüler

Schüler

Schüler

Schüler

GS Burgweinting

172

71

38

52

11

Gerhardingerschule

69

37

0

24

8

GS am Hohes Kreuz

54

0

50

0

4

Konradschule

41

24

0

17

0

Kreuzschule

49

17

0

21

11

GS Königswiesen

220

24

120

63

13

GS am Napoleonstein

242

65

99

44

34

GS St. Nikola

47

20

0

11

16

GS Prüfening

326

167

86

51

22

GS am Sallerner Berg

74

43

0

16

15

GS Schwabelweis

39

17

0

19

3

GS Steinweg

20

2

0

12

6

GS für ViTo

100

4

75

14

7

GS St. Wolfgang

162

79

0

49

34

Jakob-Muth-Schule

17

0

17

0

0

GS Von der Tann

54

0

47

4

3

Chor/Haus der Musik

285

262

0

23

0

Gesamtschüler

1.971

832

532

420

187

 

 

 

1.139

 

Ganztagsbeschulungseinrichtungen

In den Ganztagsbeschulungseinrichtungen ist die Sing- und Musikschule lt. Stadtratsbeschluss vom 17.05.2018 mit ihrem Musikunterricht in den Fächern

  • Singklassen
  • Instrumentalklassen (Flöte und Schlagzeug)
  • Chorklassen.

vor Ort.

 

 

Nutznießer dieses gebührenfreien Angebots sind Teilnehmer aus:

  1. den gebundenen Ganztagsschulen
  2. den offenen Ganztagsschulen
  3. den Horten
  4. der langen Mittagsbetreuung (bis mindestens 15:30 Uhr)

 

Belegungszahlen der Ganztagsbeschulungseinrichtungen im Schuljahr 2018/19

 

Regelschule

Ganztags-schulen

Horte

Mittags-betreuung

Zusammen

Chor

445

103

110

28

686

Singklassen

241

230

155

86

712

Flötenklassen

146

94

129

73

1.398

Trommelklassen

0

105

26

0

131

insgesamt

832

532

420

187

1.971

 

 

 

607

 

 

 

1.139

 

 

Schülerentwicklung

Die Zahl der Schüler im Bereich der sog. Singschule (Singklassen, Flötenklassen, Trommelgruppen und Chor in den Schulen) hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

G = Schüler - Gesamtzahl im Jahr
= durchschnittlich Schülerzahl/Woche

 

2015

2016

2017

2018

 

G

G

G

G

Singklassen

1.310

632

1.102

701

1.077

690

1.007

712

Instrumentalklassen

855

409

797

489

880

565

969

573

Chöre

773

597

857

644

922

669

952

712

Summe

2.938

1.640

2.756

1.835

2.879

1.925

2.928

1.971

 

Im Vergleich zu den Jahren ohne Gebührenbefreiung ist in allen drei Fächern ab dem Kalenderjahr 2015 eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. Während die durchschnittliche Schülerzahl/Woche 2014 noch bei rund 1.394 Schülern lag, waren es 2015 bereits 1.640, 2016 1.835, 2017 1.925 und 2018 1.971 Schüler.

Nach dem Stadtratsbeschluss vom 17.05.2018, wonach die Kostenfreiheit auf die Besucher der Horte und der langen Mittagsbetreuung ausgeweitet wurde, hat sich die durchschnittliche Zahl der Schülerinnen und Schüler/Woche nur geringfügig geändert (+2,6 %).

Im Bereich der Singklassen hat es einen Rückgang um 4,7 % der durchschnittlichen Belegungen gegeben, bei den Instrumentalklassen einen Zuwachs von 4,3 %, beim Chor einen kräftigen Zuwachs von 8,9 %.

Vor allem gibt es Verlagerungen: Kinder der Singklassen gehen verstärkt lieber in den Chor. Kinder der Blockflötenklassen nehmen immer mehr das Angebot der Trommelklassen wahr, hier ist angebotsbedingt eine deutliche Steigerung zu verzeichnen.

 

Angebot der kostenfreien musikalischen Grundausbildung

Derzeit haben Grundschüler die Möglichkeit zum kostenfreien Unterrichtsbesuch in den musikalischen Grundfächern Chor, Singen, Blockflöte und Trommeln wenn sie Schüler des Ganztagszugs einer städtischen Grundschule sind oder wenn sie einen städtischen Hort bzw. die lange Mittagsbetreuung besuchen. Dieses Angebot wird durch Lehrer der Sing- und Musikschule vor Ort in den genannten Einrichtungen geleistet und beruht auf Kooperationsverträgen zwischen der Sing- und Musikschule und den Einrichtungen. Die teilnehmenden Schüler sind aber keine regulären, gebührenzahlenden Schüler der Sing- und Musikschule.

Mit Beschluss des Stadtrats vom 17.05.2018 (VO/18/14106/46) wurden jährlich 150.000 € zur Deckung der dadurch verursachten Personalkosten bewilligt, um dieses neue, zusätzliche Angebot der Sing- und Musikschule zu gewährleisten.

nftig sollen nun auch die Grundschüler, die nur vormittags die Schule besuchen und bisher als Schüler der Sing- und Musikschule eine entsprechende Gebühr gem. Sing- und Musikschulgebührensatzung (SuMGS) bezahlt haben, in den Genuss einer kostenfreien musikalischen Grundausbildung kommen.

 

Kostenentwicklung

 

Betrachtet man die zu erwartenden Einnahmenausfälle am Beispiel des Jahres 2018 so ergibt sich folgendes Bild:
 

 

Schülerzahl

Jahresgebühr

gem. SuMGS

Gesamt

Chor

445

  84 €

37.380,00 €

Singklasse

241

120 €

28.920,00 €

Flötenklasse

146

144 €

21.024,00 €

Trommelklasse

    0

144 €

0,00 €

Gesamt

832

 

87.324,00 €

 

Zusätzlich zu den bereits gewährten jährlichen 150.000 € Mehrausgaben für Personalkosten schlägt diese Erweiterung des kostenfreien Unterrichts mit jährlich rund 87.000 € Mindereinnahmen zu Buche. Insgesamt hat diese Maßnahme also ein finanzielles Volumen von rund 237.000 €hrlich.

 

Damit dieses gebührenfreie Angebot für Grundschüler nicht zu Lasten der Sing- und Musikschule bzw. längerfristig der Gebührenzahler geht, müssen bei der Ermittlung des Kostendeckungsgrades im UA3331 zum einen 150.000 € bei den Ausgaben ausgegliedert (vgl. VO/18/14106/46 vom 17.05.2018) und zum anderen 87.000 € fiktive Einnahmen eingegliedert werden. D.h. die Ausweitung des gebührenfreien Angebots führt nicht zu einer Verschlechterung des Kostendeckungsgrades der Sing- und Musikschule.

 

 

 

Ausblick

Eine größere Ausweitung der angebotenen Stunden wird derzeit nicht erwartet. Die Bedarfe, die sich aus den noch nicht teilnehmenden Einrichtungen ergeben könnten, sind überschaubar und können zum größten Teil mit vorhandenem Personal und in den Räumen der angegliederten Schulen geleistet werden.

 

Um Kostenfreiheit und damit Gleichbehandlung aller Schüler im gesamten Grundschulbereich in den Fächern Singklasse, Instrumentalklasse und Chorklasse zu ermöglichen, muss die Sing- und Musikschulgebührensatzung (SuMGS) angepasst werden.

 

 

 

 


 

Der Kulturausschuss, der Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit  und der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfehlen / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Unterricht der musikalischen Grundausbildung (Singen, Instrumentalklasse, Chorklasse) wird für alle Schülerinnen und Schüler der städtischen Regensburger Grundschulen (Klasse 1 bis 4) ab dem Schuljahr 2019/2020 gebührenfrei angeboten.

 

Die Erbringung des gebührenfreien Angebots darf nicht zu Lasten der Sing- und Musikschule erfolgen. Daher werden zum Zweck der Ermittlung des Kostendeckungsgrades im UA3331 150.000 € bei den Ausgaben ausgegliedert und 87.000 € bei den Einnahmen eingegliedert.

 

Die Fortschreibung des gebührenfreien Angebots ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Regensburg und wird jährlich überprüft. Dem Stadtrat ist einmal jährlich Bericht zu erstatten.