Vorlage - VO/19/15087/67  

 
 
Betreff: Beschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten für das Gartenamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
13.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

 

 

1. Ausgangssituation

 

r das Gartenamt ist vorgesehen, im Jahr 2019 mehrere überalterte und verschlissene Fahrzeuge und Arbeitsgeräte zu ersetzen.

 

Durch jahrelangen und permanenten Einsatz im Bereich des Grünflächenunterhalts sind die nachstehend aufgeführten Fahrzeuge und Arbeitsgeräte in ihrer Substanz verschlissen und werden zunehmend reparaturanfällig. Ausfallzeiten und Instandhaltungsaufwand nehmen deutlich zu.

 

Es sind deshalb folgende Ersatzbeschaffungen vorgesehen:

 

Bezeichnung

amtliches Kenn-zeichen

Baujahr

eingeplante Finanzmittel

Zugmaschine

R-2268

1975

113.000 Euro

Lkw bis 3,5 t zGG

R-DO 103

2007

22.500 Euro

Lkw bis 3,5 t zGG

R-DO 102

2008

22.500 Euro

Lkw bis 3,5 t zGG

R-ST 6701

2009

45.000 Euro

Klein-/Kommunaltraktor

R-2371

2000

42.500 Euro

Klein-/Kommunaltraktor

R-2091

2005

42.500 Euro

Aufsitzmäher

---

2005

39.000 Euro

Aufsitzmäher

---

2008

39.000 Euro

Spindelschleifmaschine

---

1975

62.000 Euro

Ladewagen

---

1990

30.000 Euro

Lkw-Hubsteiger

R-2090

2002

siehe unten

 

r die Ersatzbeschaffung des Lkw-Hubsteiger ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 210.000 Euro veranschlagt. Das Ersatzfahrzeug wird dringend benötigt und soll noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden. Die Haushaltsmittel in Höhe von 210.000 Euro sind für das Jahr 2020 eingeplant.

 

 

 

2. Finanzierung

 

Die notwendigen Haushaltsmittel sowie die Verpflichtungsermächtigung für die genannten Ersatzbeschaffungen stehen bei den HHSt´en 1.5821.9347 und 1.5821.9352 zur Verfügung.

 


 

 

Der Ausschuss beschließt die Beschaffung der im Bericht genannten Maschinen, Arbeitsgeräte und Fahrzeuge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.