Vorlage - VO/19/15095/65  

 
 
Betreff: Vollzug des BayStrWG; Widmung von Verkehrsflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
27.02.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Widmung von Verkehrsflächen zu Ortsstraßen

 

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-4) rot dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen stehen im Rahmen der innerstädtischen Verkehrserschließung allen Verkehrsarten zur Benutzung offen. Die Verkehrsflächen erfüllen die Klassifizierungsmerkmale einer Ortsstraße.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung sind die Straßen bzw. Straßenteilflächen zu Ortsstraßen nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin der Straßengrundstücke oder verfügt über das dingliche Recht über das der Straße dienende Grundstück verfügen zu können. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Mit der Widmung zur Ortsstraße erhalten die genannten Verkehrsflächen ihren öffentlichen Charakter und stehen der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Straßen wieder aufgehoben werden.

 

Die Straßenbaulast r die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen trägt die Stadt Regensburg gemäß Art. 47 Abs. 1 BayStrWG.

 

lfdNr

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

nge/km

1

Lore-Kullmer-Straße (Teilfläche)

Anlage 1

Grundstück mit der FlNr. 2843/2, Gem. Regensburg

Fort-Skelly-Straße

0,290

2

Fort-Skelly-Straße

Anlage 2

Lore-Kullmer-Straße

Grundstück mit der FlNr. 2861/4, Gem. Regensburg

0,427

3

Fort-Skelly-Straße (Stichstraße/Parkplatz)

Anlage 3

Fort-Skelly-Straße

Fort-Skelly-Straße

0,326

4

Franz-Mayer-Straße (Teilfläche)

Anlage 4

Fort-Skelly-Straße

Galgenbergstraße

0,533

 

2. Widmung von Verkehrsflächen zu beschränkt-öffentlichen Wegen

 

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 5) rot dargestellte Verkehrsfläche dient dem öffentlichen Fußngerverkehr.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung r den öffentlichen Verkehr, ist diese Fläche zum beschränkt-öffentlichen Weg gem. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu widmen, um dem dort stattfindenden öffentlichen Verkehr eine gesicherte Rechtsgrundlage zu verschaffen.

 

Mit der Widmung zum beschränkt-öffentlichen Weg erhält die genannte Verkehrsfläche ihren öffentlichen Charakter und steht der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieses Weges wieder aufgehoben werden.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin des Straßengrundstücks. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Die Straßenbaulast r die nachfolgend aufgeführte Verkehrsfläche trägt die Stadt Regensburg gemäß Art. 54a Abs. 1 BayStrWG.

 

 

lfdNr

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

nge/km

1

Quartiersplatz Franz-Mayer-Straße

Anlage 5

Östliche Grundstücksgrenze der FlNr. 2843/58, Gem. Regensburg

Grundstück mit der FlNr. 2843/55, Gem. Regensburg

0,038

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.   Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-4) rot dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.

 

2.   Die im Bericht der Verwaltung genannte und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 5) rot dargestellte Verkehrsfläche wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gemäß Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
 

 

 


Anlagen: 5

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Beschlussvorlage 27.02.2019 (2883 KB)