Vorlage - VO/19/15107/31  

 
 
Betreff: Weiterführung des Förderprogramms Elektromobilität der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
13.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat am 15.11.2018 im Umweltausschuss über den Erfolg des Förderprogrammes Elektromobilität berichtet. Die gute Annahme des Förderprogrammes wird anhand der Zahlen für das Jahr 2017 und 2018 belegt. Auch 2019 wurden zum Stand 16.01. bereits wieder 21 Anträge eingereicht.

 

Im Rahmen des rderprogramms Regensburg effizient wurde mit Stadtratbeschluss vom 27.07.2017 das Förderprogramm Elektromobilität sowohl was den antragsberechtigten Personenkreis (neu: Privatpersonen) als auch den Bereich der geförderten Maßnahmen (neu: Pedelecs über Lastenpedelecs hin zu E-Rollern sowie Fahrradanhänger) erweitert. Diese Ausweitung hatte einen massiven Anstieg der eingereichten Anträge zur Folge. Für das ursprüngliche Taxiförderprogramm (in Kraft seit 01.12.2015) wurde nur ein Antrag eingereicht, und für die erste Erweiterung (in Kraft seit 01.11.2016) gingen nur 6 Anträge ein. Vom 15. August bis 31. Dezember 2017 wurden dagegen 140 Anträge eingereicht. Von diesen 140 Anträgen konnten 126 Anträge genehmigt werden, es wurden Bewilligungsbescheide mit einem Fördervolumen von knapp über 150.000,- € ausgestellt.

Die gute Annahme des erweiterten Förderprogramms setzte sich auch 2018 kontinuierlich fort.

 

verplanter Betrag E-Fahrzeuge

179.890,09 €

verplanter Betrag Lastenpedelecs

128.561,56 €

verplanter Betrag E-Roller

 

54.363,68 €

verplanter Betrag Fahrradanhänger

25.646,74 €

verplanter Betrag Pedelecs

75.772,62 €

verplanter Betrag Lastenfahrräder

6.756,15 €

2018 verplanter Betrag gesamt

470.990,85 €

 

 

Die Weiterführung des Förderprogramms für 2019 ist aus mehreren Gründen sinnvoll:

  • Das Programm funktioniert: gerade von jungen Familien, die Antrag auf Förderung eines Lastenpedelecs stellen, wird bestätigt, dass die Anschaffung eines Zweitautos damit hinfällig wird.
  • Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans vom November 2017 nennt ausdrücklich die Förderung der Elektromobilität als einen wichtigen Baustein zur Verbesserung der Luftqualität in Regensburg.
  • auch die Einführung der Umweltzone am 15. Januar 2018 kann zusammen mit der Förderung Elektromobilität einen Anreiz zum Ersatz eines Verbrenners durch ein Elektromobil, sei es E-Auto, E-Roller oder Lastenpedelec, sein.

 

Nachdem das Förderprogramm für Wohngebäude bisher nur zurückhaltend angenommen worden ist (11 Anträge bewilligt), wird vorgeschlagen, aus dem ursprünglich 2,0 Mio. beinhaltenden Förderprogramm Wohngebäude weitere 500.000 € in das Förderprogramm Elektromobilität umzuschichten.

Die Fördersumme im Programmteil Wohngebäude wird damit auf nun 1,1 Mio. € (2018 wurden bereits 400.000 € umgeschichtet) reduziert.

 

Zusätzlich wird vorgeschlagen, aus dem Förderprogramm Haushaltsgeräte aufgrund der Nachgfrage nicht benötigte Mittel in Höhe von 100.000 € ebenfalls in das Förderprogramm Elektromobilität umzuschichten.

 

Die Fördersumme im Programmteil Elektromobilität wird somit insgesamt um 600.000,- € erhöht und so die Fortsetzung im Jahr 2019 sichergestellt.

 

Die haushaltsrechtliche bzw. technische Abwicklung der Mittelumschichtung erfolgt - wie in 2018 im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit DR 1796.

 


 

Die Ausschüsse empfehlen / Der Stadtrat beschließt:

 

Das Förderprogramm Elektromobilität wird im Haushaltsjahr 2019 um weitere 500.000,00 € aus dem Förderprogramm Wohngebäude sowie 100.000 € aus dem Förderprogramm Haushaltsgeräte aufgestockt und im Rahmen der bisherigen Förderrichtlinien fortgeführt.