Vorlage - VO/19/15124/65  

 
 
Betreff: Klärwerk Regensburg;
Neubau eines Klärschlammzwischenlagers
- Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
13.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
28.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

1. Ausgangssituation

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Düngemittelverordnung und der Klärschlammverordnung im Oktober 2017, die ein weitgehendes Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung beinhaltet, hat sich der Entsorgungsweg über die thermische Verwertung in den Braunkohlekraftwerken bundesweit dramatisch verdichtet, da hier keine ausreichenden Mitverbrennungskapazitäten bestehen.

 

Bei einem Erfahrungsaustausch in Schwandorf (ZTKS) im August 2018 wurde berichtet, dass bei EU-weiten Ausschreibungen für die Klärschlammentsorgung z. T. kein Angebot abgegeben wurde oder dass bei aktuellen Ausschreibungsergebnissen Entsorgungspreise in einer Größenordnung von 150 € bis 200 €/t brutto angeboten wurden. Im Vergleich zur aktuellen Marktlage beträgt der Entsorgungspreis für die Stadt Regensburg ca. 78 €/t. brutto. Eine aktuelle Recherche bei den Klärwerken in Bayern bestätigt die dramatische Lage bei der Klärschlammentsorgung mit den extrem hohen Entsorgungspreisen. Die Engpässe bei den Kraftwerken führen auch dazu, dass der Klärschlamm bei den Kläranlagen nicht mehr bedarfsgerecht abgeholt wird und der Klärschlamm bei den Kläranlagen teilweise zwischengelagert werden muss.

 

Die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Randbedingungen haben auch negative Auswirkungen auf die thermische Verwertung des Klärschlammes aus dem Klärwerk Regensburg durch die Südwasser GmbH / Bayernwerk Natur als derzeitiger Entsorger. Seit Beginn des Jahres 2018 wird der täglich anfallende Klärschlamm mit einer Menge von ca. 75 t bis 100 t nicht regelmäßig in dem erforderlichen Umfang abgefahren. Um den ungestörten Betrieb der Abwasserreinigung und der Schlammbehandlung sicherzustellen musste in 2018 bereits zeitweise entwässerter Klärschlamm provisorisch auf dem Klärwerksgelände zwischengelagert werden. Trotz mehrmaligen Aufforderungen an den Auftragnehmer zur Abfuhr des Klärschlamms, ist aufgrund der nicht ausreichenden Verbrennungskapazitäten in den Braunkohlekraftwerken als Entsorgungsweg mit keiner nachhaltigen Entspannung der Entsorgungssituation zu rechnen.

 

Unter den gegebenen Umständen müssen für die Fortführung des störungsfreien Klärwerkbetriebes daher kurzfristig geeignete Flächen für die Zwischenlagerung von ca. 800 t Klärschlamm auf dem Klärwerksgelände geschaffen werden, die den gesetzlichen Anforderungen der Anlagenverordnung entsprechen. Damit kann der Klärschlammanfall von ca. 10 Tagen zwischengelagert werden.

 

Diese Fläche dient dann auch als temporäre Zwischenlagermöglichkeit, falls es bei der zukünftigen Entsorgung über den ZTKS in Schwandorf (voraussichtlich ab dem III. Quartal 2019) kurzfristig einen entsprechenden Lagerbedarf geben sollte (z.B. bei Revisionen, Betriebsunterbrechungen etc. beim ZTKS)

 

Die Leistungen für die Herstellung der befestigten Flächen mit einer dazugehörigen Entwässerung und Einfassung durch eine Begrenzungsmauer müssen kurzfristig  ausgeschrieben und umgesetzt werden, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Klärwerks nicht zu gefährden.

 

2. Entwurfsplanung und notwendige Genehmigung

 

r die Lagerung von entwässertem Klärschlamm, der als wassergefährdender Feststoff zu bewerten ist, müssen die Bestimmungen der Anlagenverordnung (AVO) berücksichtigt werden. Nach den Bestimmungen der Anlagenverordnung ist erst ab einer Lagermenge von über 1.000 t eine Genehmigung erforderlich. Das Vorhaben wird jedoch dem Umweltamt angezeigt und in Abstimmung mit diesem ausgeführt.

Damit der Klärschlamm gelagert werden kann, muss eine befestigte wasserundurchlässige Fläche mit einer Erfassung und Ableitung des Niederschlagswassers geschaffen werden.

 

Auf dem Klärwerksgelände kann in einem Bereich zwischen der Vorkrung und der Sandfanghalle ein entsprechendes Zwischenlager hergestellt werden.

 

Eine bereits erstellte Entwurfsplanung des Ing.-Büros umfasst im Wesentlichen die Herstellung einer asphaltierten Lagerfläche mit einer Grundfläche von ca. 500 m², die von einer ca. 1,6 m hohen Begrenzungsmauer an drei Seiten umschlossen wird. Damit kann eine Lagerkapazität von ca. 800 t geschaffen werden. Das anfallende Niederschlagswasser wird mit einer seitlichen Rinne erfasst und an die Grundstücksentwässerungsanlage des Klärwerks angeschlossen.

 

r die Herstellung der Lagerfläche sind folgende Leistungen notwendig:

 

  • Erdbau mit Herstellung des Planums
  • Herstellen der Umfassungswände (Stahlbetonbau)
  • Anschluss der Entwässerungsrinne an die Grundstücksentwässerungsanlage
  • Asphaltierungsarbeiten

 

4. Kostenberechnung

 

r die Herstellung eines Klärschlammzwischenlagers mit einer Kapazität von ca. 800 t ist mit einer Investitionssumme von ca. 295.000 € brutto inkl. Baunebenkosten zu rechnen.

 

5. Kosten, Beteiligung der Anschlussgemeinden

 

Auf der Grundlage der Kostenberechnung und den entsprechenden vertraglichen Regelungen der Zweckvereinbarungen werden die Anschlussgemeinden an den Investitionskosten entsprechend ihrer jeweiligen Abwasserkontingente beteiligt.

 

Die Investitionskosten werden demnach wie folgt aufgeteilt:

 

Anschlussgemeinden(32,25 %)=95.140 €

Stadt Regensburg(67,75 %)=199.860 €

_________

Summe : 295.000 €

 

6. Zeitplan

 

r die Herstellung des Klärschlammzwischenlagers ist folgender Zeitablauf geplant:

 

Ausschreibung der Leistungen:rz2019

Vergabe der Leistungen : April2019

Ausführung der Leistungen: April bis Mai2019

 

7. Haushalt, Finanzierung

 

Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Maßnahmen müssten auf der HhSt. 1.7103.96820 „“Abwasserbeseitigung Klärwerk - Sonstige Bau- und Betriebsanlagen - Klärschlammzwischenlager” i.H.v. 295.000 € außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Die Deckung könnte durch Minderausgaben bei der HhSt. 1.7103.9451 „Abwasserbeseitigung Klärwerk - Erweiterungs-, Um- und Ausbauten - 'Betriebsgebäude'“ erfolgen.

 


1. Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz beschließt:

 

Auf dem Betriebsgelände des Klärwerks wird ein Klärschlammzwischenlager nach Maßgabe des Sachverhalts ausgeführt.

 

2. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Bei der HhSt. 1.7103.96820 “Abwasserbeseitigung Klärwerk - Sonstige Bau- und BetriebsanlagenKlärschlammzwischenlager‘”

werden nach Maßgabe des Sachverhalts Haushaltsmittel i.H.v. insgesamt 295.000,- €

mit Deckung durch Minderausgaben bei HhSt. 1.7103.9451 außerplanmäßig bereitgestellt.