Vorlage - VO/19/15154/RV  

 
 
Betreff: Ferienbetreuung für Grundschulkinder
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung, Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
12.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Ausgangssituation

 

Der Bedarf an Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Während der Unterrichtswochen kann diese Nachfrage durch Angebote der Ganztagsbeschulung in gebundener oder offener Form, durch Horte und durch Mittagsbetreuungsgruppen zu einem großen Teil gedeckt werden.

Allerdings bieten nur die Horte ein Betreuungsangebot während der Ferienzeiten an. Hier stehen für etwa ein Viertel der Regensburger Grundschulkinder Plätze zur Verfügung (Schuljahr 2018/19 = 1.060 Plätze).

Berufstätige Eltern sind jedoch auch während der Ferienzeiten bei der Betreuung ihrer Schulkinder verstärkt auf institutionelle Unterstützung angewiesen. Eine verlässliche und professionelle Kinderbetreuung für Grundschulkinder zu diesen Zeiten ist erforderlich. Entsprechende Forderungen und Anfragen aus der Elternschaft haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen.

Auf bundespolitischer Ebene ist ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz und eine Ferienbetreuung im Grundschulbereich aktuell in Bearbeitung.

 

Die Zuständigkeit für die Ferienbetreuung liegt derzeit bei den Kommunen. Sie ist kein Bestandteil der Ganztagsbeschulung.

 

In der Stadt Regensburg gibt es in größerem Umfang Ferienbetreuungsangebote des Amtes für kommunale Jugendarbeit und des Amtes für Sport und Freizeit sowie in geringem Umfang durch die Stabsstelle Schulentwicklung des Referates für Bildung, Sport und Freizeit. Hinzu kommen private Angebote. Alle diese Angebote sind unverzichtbar. Im Rahmen dieser Angebote gibt es nur eine geringe Platzzahl in einer kontinuierlichen Ferienbetreuung montags bis freitags, jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr. Die Angebote des Amtes für kommunale Jugendarbeit erfüllen zwar zu großen Teilen die vorgenannten zeitlichen Anforderungen, um den Betreuungswünschen der Eltern gerecht zu werden, aber das durchschnittliche Platzangebot ist gerade in den Sommerferien schnell ausgebucht.

 

Nach einem Beschluss im Jahr 2012 wird eine Ferienbetreuung für Grundschüler aktuell an den Standorten Pater-Rupert-Mayer-Zentrum (KJF) und dem Familienzentrum Humboldtstraße (AWO) durchgeführt.

2018 konnte außerdem der Elternverein der Grundschule am Sallerner Berg als Träger einer Ferienbetreuung am dortigen Grundschulstandort gewonnen werden.

 

Die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Ferienangebotes wurde im Schulentwicklungsplan 2018 aufgenommen. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 26.04.2018 die Verwaltung mit dem Aufbau einer sprengelbasierten Ferienbetreuung für Grundschüler beauftragt.

 

 

 

2. Mittelfristige Ziele

 

Bei einer bereits bestehenden Ferienbetreuung für Kinder in den Horten (aktuell 1.060 Plätze) und einer Gesamtzahl von aktuell rund 4000 Grundschulkindern an öffentlichen Grundschulen in der Stadt Regensburg, die bis zum Schuljahr 2024/25 auf 5.000 bis 5.300 Kinder steigen wird, muss eine sprengelbasierte Betreuung für bis zu 1.000 weitere Grundschulkinder geschaffen werden.

 

Generell ist eine Betreuungsstruktur für acht bis zehn Ferienwochen mit einer täglichen Betreuungszeit von 7:30 bis 17:00 Uhr anzustreben.

Die bestehenden Angebote des Amtes für kommunale Jugendarbeit und des Amts r Sport und Freizeit sind ebenso wie die privaten Angebote für diese Struktur unverzichtbar.

 

hrend der im zweijährigen Turnus stattfindenden Veranstaltung „Mini Regensburg“ soll das Angebot der Ferienbetreuung an Grundschulen nur reduziert durchgeführt werden.

Der Bedarf in den einzelnen Grundschulsprengeln soll ab dem Schuljahr 2020/21 durch hrliche Erhebungen bei der Schulanmeldung der Kinder, bzw. für die Jahrgangstufen zwei bis vier jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres ermittelt werden.

 

Die Ferienbetreuung soll soweit möglich durch an der Schule bereits eingesetzte Kooperationspartner des Ganztags oder der Mittagsbetreuung durchgeführt werden.

Die Nutzung der schulischen Einrichtungen und der Sport- und Freizeitanlagen an der Schule, bzw. im Sprengel ist vorzusehen.

 

Eine Buchung ist nur für ganze Ferienwochen möglich. Soweit das Gruppenminimum nicht erreicht wird, findet eine Ferienbetreuung nicht statt, eine Bündelung der Buchungen an einem Grundschulstandort ist dann jedoch anzustreben.

 

Für den weiteren Ausbau der Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2020/21 an allen Grundschulen wird bis Ende 2019 von der Verwaltung ein Konzept erstellt, dass die Erfahrungen aus den erweiterten Angeboten, insbesondere die tatsächliche Nachfrage, berücksichtigt. Hier soll auch die Möglichkeit der Trägerschaft durch die Stadt mit eigenem Betreuungspersonal geprüft werden.

 

 

 

3. Erweiterte Erprobungsphase

 

Um weitere Erfahrungen zu sammeln und die letztendliche Nachfrage abschätzen zu können, werden in einem ersten Schritt zusätzlich zu den bereits vorhandenen Angeboten (Arbeiterwohlfahrt, Katholischen Jugendfürsorge und Elternverein Sallern) an den drei Grundschulen GS Burgweinting, GS Prüfening und GS für Vielfalt und Toleranz Ferienbetreuungswochen für jeweils zwei Gruppen (je 12 20 Kinder) angeboten. Das Angebot umfasst die zwei Osterferienwochen, jeweils eine Woche in den Pfingst-, Herbst- und Faschingsferien sowie drei Wochen in den Sommerferien bei einer täglichen Betreuungszeit von 7:30 bis 16:30 Uhr.

 

Die zusätzlichen Angebote sollen in der erweiterten Erprobungsphase durch die vor Ort bereits im gebundenen Ganztag eingesetzten freien Träger umgesetzt werden.

 

Ein Mittagessen ist als Bestandteil des Angebotes vorzusehen. Es bleibt den Trägern überlassen, ob die Teilnahme am Mittagessen auf freiwilliger Basis erfolgt.

 

 

 

4. Finanzielle Auswirkungen

 

r die Ferienbetreuung sind aktuell keine staatlichen Zuschüsse zu erwarten, allerdings ist ein gesetzlicher Anspruch in Arbeit.

Nach einer aktuellen Kostenschätzung ist pro Gruppe und Betreuungswoche mit Kosten von maximal 4. 000 Euro zu rechnen (5-Tage-Woche). Verpflegungskosten sind hier bereits becksichtigt. Dies entspricht einem Preis von 200 Euro je Platz bei Vollauslastung.

Die Stadt Regensburg übernimmt 50 % der entstehenden Kosten (inkl. Mittagsverpflegung) sowie die fehlenden Elternbeiträge bei geringerer Gruppenauslastung. Für die Abrechnung des städtischen Zuschusses sind entsprechende Belege vorzulegen. Bei höheren Einnahmen des Trägers reduziert sich der städtische Kostenanteil.

Der Elternbeitrag soll die verbleibenden 50% der Kosten je Platz (bei Gruppenvollauslastung) abdecken.

r die Angebote ab dem Schuljahr 2020/21 werden die Elternbeiträge und die städtischen Zuschussbeträge auf Basis der aktuellen Kostenentwicklungen neu ermittelt.

 

Unter Berücksichtigung der o.g. Kosten und Beiträge berechnet sich folgender maximaler Förderungsbetrag der Stadt im Haushaltsjahr 2019:

9 Gruppen, jeweils 8 Wochen Betreuung = 72 Betreuungswochen
dafür anfallende Kosten: 72 Betreuungswochen x 4.000 € = 288.000 €
davon 50% = 144.000 €

 

Fehlende Elternbeiträge bei Gruppenauslastung mit Minimum :
72 Betreuungswochen x 8 Plätze x 100 € = 57.600 €

 

Maximaler städtischer Zuschuss: 144.000 + 57.600 € = 201.600 €

 

Im Haushaltsplan der Stadt Regensburg für das Jahr 2019 sind Mittel in Höhe von 210.000 €r die Zuschüsse an freie Träger veranschlagt (Haushaltsstelle 0.2112.7090).

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

1.)Für das laufende Schuljahr und das Schuljahr 2019/20 die Ferienbetreuung für Grundschüler entsprechend dem Bericht der Verwaltung auf sechs Standorte auszuweiten,

2.)unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der erweiterten Erprobungsphase ein Konzept für die Ferienbetreuung in allen Grundschulsprengeln ab dem Schuljahr 2020/21 zu erstellen.