Vorlage - VO/19/15159/16  

 
 
Betreff: Änderung des Konzepts für die modulare Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Amt für Organisation und Personalentwicklung   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Entscheidung
11.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Konzept der Stadt Regensburg zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (beschlossen durch den Personalausschuss am 17.06.2015, VO/15/11006/16) wurde am 30.07.2015 durch den Bayerischen Landespersonalausschuss genehmigt.

 

r die modulare Qualifizierung im Bereich der Feuerwehr ist die Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) einschlägig. Danach ist in der dritten Qualifikationsebene die modulare Qualifizierung gem. § 34 Satz 1 FachV-Fw bis zur Besoldungsgruppe A 10 möglich. Das Konzept der Stadt Regensburg (Konzept-fwD) regelt die nähere Ausgestaltung der modularen Qualifizierung.

 

Grundsätzlich setzt eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 den erfolgreichen Abschluss der erleichterten Ausbildungsqualifizierung gem. § 38 FachV-Fw voraus (vgl. § 34 Satz 2 FachV-Fw). Davon abweichend kann die Oberste Dienstbehörde für besondere Aufgabenbereiche im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz gem. § 34 Satz 2 FachV-Fw festlegen, dass die Qualifikation für Ämter ab der dritten Qualifikationseben bis zur Besoldungsgruppe A 11 durch eine zusätzliche Maßnahme der modularen Qualifizierung vermittelt wird, ohne dass es einer Ausbildungsqualifizierung bedarf.

 

Oberste Dienstbehörde ist der Stadtrat der Stadt Regensburg (Art. 2 Satz 1 BayBG, Art. 29, Art. 30 Abs. 2 GO). Dieser hat seine Zuständigkeit insoweit auf den Personalausschuss übertragen (Art. 32 Abs. 2, Art. 45 Abs. 1 GO i. V. m. Buchst. A, § 6 Abs. 1 und Buchst. A, Nr. II der Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg vom 08.05.2014).

 

Mit der Änderung des Konzept-fwD kann die modulare Qualifizierung auch für Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 11 erglicht werden. Da die Vorschrift des § 34 Satz 3 FachV-Fw jedoch Ausnahmecharakter hat, sollen entsprechend den mit ihnen verbundenen herausgehobenen Anforderungen nur die Stellen der Wachabteilungsleitungen als „besondere Aufgabenbereiche“ festgelegt werden.

 

Das Konzept-fwD unterliegt nach Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 und 8 BayPVG der Mitwirkung der Personalvertretung. Das Mitwirkungsverfahren wurde durchgeführt. Der Gesamtpersonalrat hat mit Schreiben vom 14.01.2019 folgende Änderungswünsche vorgebracht:

 

  1. Satz 2 bei „1. Geltungsbereich“ soll wie folgt lauten: „Die modulare Qualifizierung vermittelt unter Berücksichtigung der Vor- und Ausbildung sowie der vorhandenen förderlichen Berufserfahrung eine gezielte Qualifikation für Ämter der dritten Qualifikationsebene.
  2. Bei „6. Beteiligung“ soll die Formulierung lauten: „Der Gesamtpersonalrat der Stadt Regensburg wurde im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gem. Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7, 8 BayPVG beteiligt.“
  3. Die Anlage zum Konzept ist entsprechend anzupassen.

 

Die Anregungen wurden überprüft. Punkt 2 wurde in beiliegendes Konzept eingearbeitet. Bei den Punkten 1 und 3 erfolgte aus rechtlichen Gründen keine Einarbeitung:

§ 34 Satz 1 FachV sieht dem Wortlaut entsprechend nicht die modulare Qualifizierung für Ämter der dritten Qualifikationsebene vor, sondern nur für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene bis zur Besoldungsgruppe A 10. Lediglich für besondere Aufgabenbereiche im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz kann ausnahmsweise festgelegt werden, dass die Qualifikation für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene bis zur Besoldungsgruppe A 11 durch eine zusätzliche Maßnahme der modularen Qualifizierung vermittelt wird, ohne dass es einer Ausbildungsqualifizierung bedarf (vgl. § 34 Satz 3 FachV-Fw). Eine Formulierung, die alle Ämter der dritten Qualifikationsebene einschließt, wäre irreführend und auch nicht zulässig, zumal die modulare Qualifizierung für Besoldungsgruppe A 11 schon eine Ausnahmeregelung darstellt.

Der Gesamtpersonalrat wurde hierüber mit Schreiben vom 11.10.2019 informiert. Weitere Einwände wurden nicht erhoben.

 

Es wird vorgeschlagen, das Konzept der Stadt Regensburg zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (Konzept-fwD) vorbehaltlich der Genehmigung durch den Bayerischen Landespersonalausschuss nach Maßgabe des beiliegenden Entwurfs zu ändern.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Das Konzept der Stadt Regensburg zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (Konzept-fwD) wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Bayerischen Landespersonalausschuss nach Maßgabe des beiliegenden Entwurfs geändert.


Anlage:

 

Konzept der Stadt Regensburg zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn

Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst

(Konzept-fwD)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Konzept-fwD-Entwurf-04.10.2019 (320 KB)