Sachverhalt:
Die Firma Rhenus SE & Co. KG hat beim Umweltamt der Stadt Regensburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und zum Umschlag von gefährlichen und nicht gefährlichen mineralischen Abfällen beantragt. Die Anlage dient der Sammlung und dem Umschlag von mineralischen Abfällen aus dem Abbruch, Straßenbau und Erdbau. Die Lagermenge soll insgesamt maximal 8.000 Tonnen betragen. Die zulässige Lagerdauer beträgt weniger als ein Jahr. Eine Behandlung der Abfälle findet nicht statt. Pro Jahr werden maximal 12.240 Tonnen an gefährlichen Abfällen und 72.760 Tonnen an nicht gefährlichen Abfällen umgeschlagen. Die Anlage soll Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr betrieben werden.
Die Inbetriebnahme der Anlage soll voraussichtlich unmittelbar nach Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erfolgen.
Die geplante Umschlagsanlage bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gem. § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage
Es handelt sich zudem um eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie (§ 3 der 4. BImSchV). Die Genehmigung ist im förmlichen Verfahren durchzuführen, daher wurde das Vorhaben nach § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) am 12.11.2018 im Amtsblatt der Stadt Regensburg sowie im Internet unter www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-3/umweltamt/bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen sowie die zum damaligen Zeitpunkt bereits vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen lagen in der Zeit vom 20.11.2018 bis einschließlich 19.12.2018 beim Umweltamt zur Einsichtnahme aus. Einwendungen gegen das Vorhaben konnten bis zum 21.01.2019 schriftlich bei der Stadt Regensburg erhoben werden. Nachdem keine Einwendungen eingegangen sind, konnte der für den 11.02.2019 angesetzte Erörterungstermin abgesagt werden.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz – Gewerbeaufsichtsamt –, des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg, der Bayernhafen GmbH & Co. KG, des Bauordnungsamtes, des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, des Tiefbauamtes, des Amtes für Archiv und Denkmalpflege – Abteilung Untere Denkmalschutzbehörde -, der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft, des Sachbereichs Abfallwirtschaft und Bodenschutz, des Sachbereichs Naturschutz, sowie der Abteilung technischer Umweltschutz/Klimaschutz eingeholt.
Die beteiligten Fachstellen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass bei Festsetzung der für erforderlich gehaltenen Auflagen keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen.
Das Umweltamt beabsichtigt die beantragte Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu erteilen.
Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situation liegt bei.
Der Ausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, der Firma Rhenus SE & Co.KG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von gefährlichen und nicht gefährlichen mineralischen Abfällen in Regensburg, Passauer Str. 8, zu erteilen.
Anlagen: 1 Lageplan
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