Vorlage - VO/19/15177/57  

 
 
Betreff: Hildegard Schmalzl Musikstiftung;
Feststellung der Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2011 bis 2014
und der Jahresrechnungen 2015 und 2016

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
14.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Da es sich bei der Hildegard Schmalzl Musikstiftung um keine rein kommunale Stiftung handelt, ist für die Rechnungslegung Art. 16 Abs. 1 Satz 4 Bayerisches Stiftungsgesetz (Bay StG) maßgebend. Demnach sind innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres ein Rechnungsabschluss und eine Vermögensübersicht (Jahresrechnung) zu erstellen und mit einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks der Stiftungsaufsichtsbehörde vorzulegen. Nach § 4 Abs. 1 AVBayStG ist mit den o.g. Unterlagen auch ein Beschluss des zuständigen Stiftungsorgans über die Feststellung der Jahresrechnung vorzulegen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 AVBayStG).

 

Gem. § 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung wird die Stiftung durch die Stadt Regensburg nach den für sie geltenden Bestimmungen verwaltet und vertreten. Demzufolge ist der Stadtrat der Stadt Regensburg zuständiges Stiftungsorgan und für die Feststellung der Jahresabschlüsse und der Jahresrechnungen nach Art. 102 Abs. 3 GO zuständig.

 

Die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014 und die Jahresrechnungen 2015 und 2016 wurden vom Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten wie folgt vorberaten und vom Stadtrat wie folgt beschlossen:

 

 

Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten

Stadtrat

Jahresabschluss 2011

11.07.2012

26.07.2012

Jahresabschluss 2012

04.07.2013

25.07.2013

Jahresabschluss 2013

01.07.2014

24.07.2014

Jahresabschluss 2014

16.04.2015

30.04.2015

Jahresrechnung 2015

07.06.2016

30.06.2016

Jahresrechnung 2016

26.09.2017

28.09.2017

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. November 2018

 

  • den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Nr. 154/891.9024/Unt vom 21. September 2018 über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 bis 2014 und der Jahresrechnungen 2015 und 2016 der Hildegard Schmalzl Musikstiftung
  • den Bericht des BKPV vom 14. Januar 2013 über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 26. September 2011 und des Jahresabschlusses 2011 der Hildegard Schmalzl Musikstiftung mit Anlagen

und

  • den Bericht des BKPV vom 15. Juni 2018 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 und der Jahresrechnungen 2015 und 2016 der Hildegard Schmalzl Musikstiftung mit Anlagen

 

zur Kenntnis genommen und die Feststellung empfohlen.

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014 und die Jahresrechnungen 2015 und 2016 der Hildegard Schmalzl Musikstiftung werden nach Maßgabe der Berichtsvorlage gem.

§ 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i.V.m. Art.

102 Abs. 3 GO festgestellt.