Vorlage - VO/19/15195/77  

 
 
Betreff: Niederlegung des Ehrenamtes als Mitglied des Integrationsbeirates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Integration und Migration   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Herr Burhanettin Ataman hat der Verwaltung am 28.01.2019 mitgeteilt, dass er aus beruflichen Gründen sein Ehrenamt als stimmberechtigtes Mitglied des Integrationsbeirates niederlegen möchte.

 

Nach Art. 19 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist die Niederlegung von gemeindlichen Ehrenämtern aus wichtigen Gründen möglich. Hierzu zählen insbesondere Alter, Berufs- oder Familienverhältnisse, Gesundheitszustand.

 

Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen kann davon ausgegangen werden, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Beschlussfassung des Stadtrates erforderlich.

 

Nach Beschlussfassung des Stadtrates über die Anerkennung des wichtigen Grundes wird der/die Listennachfolger/in gemäß den Ergebnissen zur Wahl der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg im Jahr 2014 informiert werden, dass er/sie als Nachfolger/in für das ausgeschiedene Mitglied neu in das Gremium des Integrationsbeirates nachrücken kann.

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat erkennt den durch Herrn Burhanettin Ataman mitgeteilten Grund als wichtigen

Grund für die Niederlegung seines Ehrenamtes als Mitglied des Integrationsbeirates der Stadt Regensburg an.