Vorlage - VO/19/15197/10  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für die Stadtbezirke Reinhausen, Weichs und Sallern-Gallingkofen sowie die Gesamtstadt vom 07.11.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

1.

Thema:Sallerner Regenbrücke

Fragesteller:Hr. Reitberger

Hr. Reitberger erkundigt sich, wieso das Verfahren zum Bau der Sallerner Regensburg derart lange Zeit beanspruche. Seines Wissens habe der Verwaltungsgerichtshof die Erstellung eines verbesserten Umweltverträglichkeitsgutachtens sowie eines Gesamtbaulärmgutachtens angeordnet. Sicherlich benötigten solche Untersuchungen gewisse Zeit. Doch seit der Anforderung des Gerichts seien nun bereits Jahre vergangen.

 

Stellungnahme:

Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 31. Januar 2014 zum Neubau der Sallerner Regenbrücke, dem Ausbau der Nordgaustraße und dem Umbau des Lappersdorfer Kreisels wurden beim Verwaltungsgerichtshof Klagen erhoben.

Das Gericht sah ungeachtet der Einzelklagen Nachholbedarf bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit. Dies erfordert die Erarbeitung zusätzlicher und aktueller Fachgutachten zu allen relevanten Umweltbelangen und eine Zusammenstellung der Unterlagen. Es sind derzeit noch die Gutachten zur Beurteilung der zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen in Arbeit. Die zugehörigen fachgutachterlichen und rechtlichen Grundlagen sind komplex. Diese müssen auf die konkrete Einzelmaßnahme übertragen und angewendet werden. Da das Bauvorhaben sowohl großflächig im dicht bewohnten Innenstadtbereich als auch im sensiblen Naturraum des Regens liegt, ist dies schwierig und erfordert umfangreiche Prüfungen, an denen kontinuierlich gearbeitet wird, um über eine korrekte Abwägung zu nachvollziehbaren Planungsentscheidungen zu gelangen. Diese umfassende und sorgfältige Bearbeitung ist erforderlich, um für die nächsten Verfahrensschritte größtmögliche Rechtssicherheit zu erhalten.

 

 

2.

Thema: Kreuzung Isarstraße/Josef-Barth-Straße

Fragesteller:Hr. Zorzi
Hr. Zorzi berichtet, in der Josef-Barth-Straße komme es zu den Stoßzeiten regelmäßig zu Staus, da die Autofahrer auf der Isarstraße den Kreuzungsbereich blockierten. Zudem ergäben sichr Radfahrer immer wieder gefährliche Situation, da der Radweg entfernt worden sei. Er fragt, ob es Planungen gebe, um die Situation zu verbessern. Außerdem schlägt er vor, mithilfe einer Beschilderung darauf aufmerksam zu machen, dass der Einmündungsbereich frei gehalten werden müsse. Vielleicht könne auch eine Kombi-Ampel mit zeitversetzter Steuerung abhelfen oder die Polizei mehr Präsenz zeigen.

Stellungnahme:
Die Isarstraße ist im Umgriff der Planfeststellung zum Ausbau der Nordgaustraße bis zum Anschluss der Josef-Barth-Straße enthalten. Es ist eine zusätzliche Abbiegespur und ein Neubau des Radwegs geplant. Damit wird der Abfluss der Verkehre aus der Isarstraße signifikant verbessert werden.
Ausschlaggebend für blockierte Einmündungsbereiche ist stets ein verkehrswidriges Verhalten. Das kann durch eine Beampelung oder Beschilderung nicht gelöst werden. Es obliegt den Verkehrsteilnehmern, vorausschauend zu fahren.

 

 

3.

ThemaBusverbindungen

Fragesteller:Hr. Zorzi, Hr. und Fr. Gärtner, Hr. und Fr. Bauer
a)Hr. Zorzi erkundigt sich, wie der Sallerner Berg künftig an den ÖPNV angeschlos-sen sei. Immerhin solle die Halstestelle bei der Wetterstation entfallen.
b)Weiterhin wäre eine direkte Busverbindung über die Osttangente zur Bajuwaren-straße, zur Universität, zum Klinikum sowie Josefs-Krankenhaus, in Richtung               Burgweinting usw. wünschenswert. Die Linie 5 bediene die Albertstraße und dem              entsprechend lange dauerten die Fahrten.

 

Stellungnahme:

a)   Um einen nachfragegerechten Einsatz der Busbetriebsleistung zu erreichen, soll nach Umstellung des Busnetzes im Stadtnorden auf die Bedienung der Haltestellen in der Riesengebirgsstraße verzichtet werden. Zu dieser Thematik ist bereits im Jahr 2014 von Seiten der das Stadtwerk.Mobilität GmbH eine Stellungnahme erfolgt, in der auf im Durchschnitt 18 Fahrgäste pro Werktag insgesamt an den betroffenen Haltestellen verwiesen worden ist. Sollte sich dennoch im nordöstlichen Bereich des Sallerner Bergs durch die Ausweisung eines neuen Wohngebiets eine ausreichend hohe Nachfrage abzeichnen, sind Nachbesserungen möglich. Zudem wird ein Bedarfsverkehr eingerichtet werden, der die betroffenen Haltestellen bedienen wird.
Der Bereich des östlichen Sallerner Bergs wird durch die Linie 9 nftig über den Fahrweg Zentrum Nordgaustraße Illerstraße Riesengebirgsstraße Erzgebirgsstraße Taunusstraße Gallingkofen zur Hauptverkehrszeit im 20-Minuten-Takt bedient werden.

b)   Grundsätzlich ist es erstrebenswert, dass auch außerhalb der Innenstadt liegende Ziele mit dem ÖPNV erreichbar sind. Aus Gründen des verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Mitteln ist bei der Planung des ÖPNV jedoch zu berücksichtigen, dass vorrangig Verbindungen angeboten werden, die auch von den Fahrsten genutzt werden. Dies sind in Regensburg wie auch in anderen Städten dieser Größenordnung Verbindungen ins Stadtzentrum.
Angeregte Direktverbindungen außerhalb des Stadtzentrums sind dennoch in den Planungen der Stadt Regensburg vorgesehen und werden bereits betrieben, z. B. die Linie X4 von Burgweinting zur Universität. Inwiefern diese in anderen Stadtteilen weiter ausgebaut werden können, hängt in hohem Maße davon ab, wie die bestehenden Verbindungen von den Fahrgästen angenommen werden.

 

 

4.

Thema:Nachverdichtung in Reinhausen

Fragesteller:Hr. Zorzi

Hr. Zorzi kritisiert, der Stadtteil Reinhausen verliere durch überdimensionale Nachverdichtung langsam aber beständig seine Identität und seinen Charakter. Dem müsse entgegen gewirkt werden. Zudem halte er es für wünschenswert und notwendig, die vierspurige Donaustaufer Straße zurückzubauen und Reinhausen mit öffentlichen Räumen aufzuwerten.

 

Stellungnahme:

Der Stadtteil Reinhausen ist historisch gewachsen und entsprechend heterogen bebaut. Es fand dort in den letzten Jahren immer wieder eine gewisse Nachverdichtung im Rahmen des § 34 BauGB statt. Hier ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Veränderungen in einem gewissen Rahmen sind aber dadurch nicht ausgeschlossen und müssen im Sinne einer zeitgemäßen Entwicklung eines Stadtteils auch hingenommen werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch.

Grundsätzlich ist auch ein bauplanungsrechtliches Verfahren zur Sicherung und zielgerichteten Weiterentwicklung von bestehenden Stadtquartieren möglich. Die Stadt Regensburg hat im Zusammenhang mit der Ganghofersiedlung entsprechende Erfahrungen gemacht. Hier wurde ein Bebauungsplan, ergänzt um eine Gestaltungssatzung, aufgestellt. Dabei handelte es sich aber um ein denkmalgeschütztes Ensemble mit einer nahezu gleichartigen Architektur. Dieser Umstand sowie die dortigen Eigentumsverhältnisse ermöglichten die Sicherung dieser historischen Siedlungsform über das Bauplanungsrecht und eine entsprechende einheitliche Nachverdichtung. Allerdings ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass allein das Bebauungsplanverfahren ca. 3,5 Jahre dauerte und einer intensiven fachlichen Auseinandersetzung mit dem Bestand und verträglichen baulichen Ergänzungen bedurfte. Innerhalb der städtebaulichen Gemengelage im Ortsteil Reinhausen ist solch eine Vorgehensweise nicht vorstellbar. Jedes einzelne Gebäude und Grundstück müsste in Bezug auf das bestehende und künftige Baurecht untersucht und mit entsprechenden Festsetzungen belegt werden. Auch müsste im Rahmen des Bebauungsplanes für den naturschutzfachlichen Ausgleich gesorgt werden. Dies ist aus Sicht des Stadtplanungsamtes nicht darstellbar und der Aufwand unverhältnismäßig bzw. personell nicht abwickelbar. Eine andere Rahmenplanung entfaltet keine rechtliche Wirkung und der Arbeitsaufwand wäre ähnlich zu bewerten.

Ein Rückbau der Donaustaufer Straße ist derzeit aus verkehrsplanerischer Sicht nicht sinnvoll. Aufgrund der vorhandenen und weiterhin zu erwartenden Pendlerströme aus dem Landkreis ist auch eine Verminderung des Verkehrsaufkommens nach Ausbau der Frankenbrücke und Errichtung der Sallerner Regenbrücke nicht zu erwarten. Inwieweit sich Veränderungen nach der Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen ergeben, bleibt abzuwarten bzw. ein Rückbau wäre dann erneut zu prüfen.

 

 

5.

Thema:Grundstücks- und Gebäudeleerstände

Fragesteller:Hr. Zorzi

Hr. Zorzi möchte wissen, ob Grundstücks- und Gebäudeleerstände erfasst würden und wie die Stadt Regensburg hier einwirken könne. Immerhin gebe es in Gallingkofen, Sallern und Reinhausen etwa 12 leerstehende Gebäude, obwohl dringend Wohnraum benötigt werde.

 

Stellungnahme:

Im allgemeinen werden leer stehende Grundstücke und Gebäude nicht erfasst. Allerdings erfolgt im Rahmen der Wohnbauoffensive stadtweit eine systematische Untersuchung von größeren Baulücken und Nachverdichtungspotentialen, um dann gemeinsam mit den jeweiligen Eigentümern Lösungen zu erarbeiten.

 

 

6.

Thema:Grünstreifen bei der Riesengebirgs-/Fichtelgebirgsstraße

Fragesteller:Hr. Zorzi

Hr. Zorzi fragt, wer für die Pflege des Grünstreifens beim Verbindungsweg zwischen der Riesengebirgs- und der Fichtelgebirgsstraße zuständig sei.

 

Stellungnahme:

Der Weg mit der Grundstücksnummer 530/15 wird vom Tiefbauamt gepflegt. Der Verbindungsweg wurde vom Straßenunterhalt provisorisch in Stand gesetzt, so dass die Verkehrssicherheit gegeben ist.

 

 

7.

Thema:Eisenbahnlärm und Walhallabahnhof

Fragesteller:Hr. und Fr. Gärtner, Hr. und Fr. Bauer

a)    Die Bürgerinnen und Bürger von Weichs litten unter dem Eisenbahnlärm; ein Lärmschutz sei hier erforderlich.

b)    Scheinbar solle am Eisenbahndamm und nicht auf dem Gelände des ehemaligen Walhallabahnhofs ein neuer Bahnhof entstehen. Dies werde abgelehnt.

 

Stellungnahme:

a)    Die Belastungssituation durch Bahnlärm wird regelmäßig durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kartiert. Die jüngste Kartierung fand für die Zugbelastungen des Fahrplanjahres 2016 statt. Zu den Ergebnissen hat das EBA die Öffentlichkeit und die Stadt Regensburg angehört. Die Stadt Regensburg hat in ihrer Stellungnahme an das EBA u. a. die Überprüfung des Sanierungsbedarfs im gesamten Stadtgebiet gefordert. Die vollständige Stellungnahme hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 07.03.2018 behandelt.

Die Prüfung des Sanierungsbedarfs und etwaiger Minderungsmaßnahmen, wie Lärmschutzwände oder Schallschutzfenster, ist Sache der DB Netz als Baulastträger des Verkehrsweges. Hier steht aktuell eine Neubewertung an, da einerseits der vormals geltende Schienenbonus weggefallen ist und andererseits die Auslösewerte für Sanierungsmaßnahmen um 3 dB gesenkt wurden. Die DB Netz bildet hierfür innerhalb ihres gesamten Netzbereiches eine Prioritätenliste, nach der die verfügbaren Haushaltsmittel des Bundes eingesetzt werden sollen.

Auf der Bahnstrecke im Bereich „An der Schergenbreite“ verkehren pro Jahr ca. 32.600ge. An den bahnseitig orientierten Gebäuden liegt laut Kartierung eine erhöhte Lärmbelastung vor. Allerdings ist die Anzahl der Betroffenen vergleichsweise gering, so dass zu erwarten ist, dass die DB Netz hier zunächst keine hohe Priorität für umfassende Lärmsanierungsmaßnahmen sehen wird. Es ist aber anzunehmen, dass im Zuge der anstehenden Elektrifizierung der Strecke Regensburg-Hof der Bedarf an umfassenderen Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden muss, zumal im Rahmen eines Ausbauvorhabens die etwas niedrigeren Lärm-Vorsorgewerte an den lärmbetroffenen Gebäuden eingehalten werden müssen.

b)    Die Einwände beruhen auf einem alten Planungsstand; bereits im Jahre 2016 hat die städtische Verwaltung unter Beteiligungen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und der Deutschen Bahn diese bauliche Idee verworfen.

Die Stadt Regensburg setzt sich jedoch für einen Aus- und Neubau eines Bahnhaltepunktes (Bahnsteigneubau) nördlich der Donaustaufer Straße im direkten Umfeld des alten bestehenden Bahnhofsgebäudes ein.

 

 

8.

Thema:Mischgebiet „An der Schergenbreite“

Fragesteller:Hr. und Fr. Gärtner, Hr. und Fr. Bauer

Der Bereich „An der Schergenbreite“ werde als Mischgebiet bezeichnet, da dort viele Firmen ansässig gewesen seien. Mittlerweile existierten die meisten dieser Unternehmen nicht mehr. Deshalb sei die Einordnung als Mischgebiet nicht länger haltbar.

 

Stellungnahme:

r den Bereich „An der Schergenbreite“ liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 37/I „Zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37“ vom 30.09.1991 vor, wonach das Gebiet als Mischgebiet festgesetzt wurde. Die heute hier noch tätigen oder nicht mehr ansässigen Firmen sind insofern für die bauplanungsrechtliche Beurteilung nicht relevant.

 

 

9.

Thema:Rad- und Fußweg

Fragesteller:Hr. und Fr. Gärtner, Hr. und Fr. Bauer

Der Rad- und Fußweg, der am Eisenbahndamm vorbeiführe und in den Donauradweg münde, sei am Wegesrand beidseitig mit Hundekot verschmutzt; dort fehlten Hundekottüten.

 

Stellungnahme:

Das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark ist für die Reinigung auf öffentlich gewidmeten Straßen, Rad- und Gehwegen zuständig. Der Weg, welcher am Eisenbahndamm vorbeiführt, und der weitere Radweg bis Schwabelweis und Schwabelweiserweg bis Vilsstraße in Richtung Weichs sind nicht an die Straßenreinigung angeschlossen. Der Schwabelweiserweg in Weichs dahingegen ist an die Straßenreinigung angeschlossen. Den gepflasterten Donauradweg reinigt das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark auf Anforderung ca. einmal im Jahr mit der Kehrmaschine.

 

 

10.

Thema:ehem. Pramschüfergelände

Fragesteller:Hr. und Fr. Gärtner, Hr. und Fr. Bauer

Das ehem. Pramschüfergelände in der Nähe des Donauradweges stelle einen Schandfleck dar. Sogar außerhalb des Geländes befänden sich Autowracks. Dies sei eine Zumutung für Einheimische und Touristen, die den Donauradweg nutzten. Außerdem sei zu befürchten, dass das Grundwasser verschmutzt werde.

 

Stellungnahme:

Dem Umweltamt liegen keine aktuellen Erkenntnisse vor, dass Autowracks außerhalb des Geländes stehen; entsprechende Beschwerden sind bisher ebenfalls nicht eingegangen. Eine aktuelle Ortseinsicht hat gezeigt, dass sich keine abgemeldeten Autos oder Autowracks außerhalb des Geländes befinden. Lediglich Anfang des Jahres 2017 waren zwei Autos ohne gültiges Kennzeichen auf der öffentlichen Straße vor dem Anwesen abgestellt. Nach Anbringen eines sog. Roten Punktes durch die Polizei wurden die Fahrzeuge entfernt.

Das Grundstück an sich ist eingezäunt und von außen nur schwer einsehbar. Bei der aktuellen Ortseinsicht war erkennbar, dass derzeit ältere Fahrzeuge auf dem Grundstück stehen. Eine Kontaktaufnahme mit den auf dem Grundstück wohnenden Mietern war aber nicht möglich. Daher muss mit dem Eigentümer schriftlich Kontakt aufgenommen werden, um die konkrete Nutzung des Grundstücks abzuklären.

 

 

11.

Thema:Laufende Busmotoren

Fragesteller:Hr. Hellwig

Hr. Hellwig informiert, am Ende der Hunsrückstraße befinde sich die Endhaltestelle der Buslinien 9 und 3. Die Motoren der Busse würden oft nach Erreichen sowie vor Abfahrt der Haltestelle bis zu 15 Minuten im Stand laufen gelassen. Der Motorenlärm und die Abgase seien gesundheitsschädlich. Er bittet darum, dass die Busfahrerinnen und Busfahrer dazu angehalten würden, die Motoren auszustellen.

 

Stellungnahme:

Die Busfahrerinnen und Busfahrer der das Stadtwerk.Mobilität GmbH sind in einer Dienstanweisung grundsätzlich gehalten, am jeweiligen Endpunkt einer Linie den Motor nach Ankunft abzuschalten und erst kurz vor Abfahrt wieder zu starten. Dies wird auch so von der das Stadtwerk.Mobilität GmbH geschult. In gegenteiligen Fällen sollen dem RVV das Datum, die Uhrzeit, die Line und die Wagennummer mit einem Hinweis auf das Fehlverhalten mitgeteilt werden. Mit diesen Angaben wird die entsprechende Fahrerin/der entsprechende Fahrer auf ihr/sein Fehlverhalten angesprochen.

 

 

12.

Thema:Störender Nadelbaum
Fragesteller:Hr. Hellwig

Hr. Hellwig bemerkt, circa vier Meter von der Terrasse seines Anwesens entfernt, stehe auf einem städtischen Grünstreifen ein mindestens zehn Meter hoher Nadelbaum. Dieser rage in sein Grundstück und bei einem Sturm fielen immer wieder abgestorbene Äste auf sein Grundstück bzw. seine Terrassenüberdachung. In der Nachbarschaft hätten ähnliche Nadelbäume gefällt werden dürfen. Er fordert, den erwähnten Nadelbaum durch einen passenden Laubbaum zu ersetzen. Er würde sich sogar an den Kosten beteiligen.

 

Stellungnahme:

Bei dem angesprochenen Baum handelt es sich um eine Kiefer, die zum Grundstück des Bürgers nur einen geringen Kronenüberhang aufweist. Der Baum verliert üblicherweise im Jahresverlauf ältere Nadeln, ein besonderer Besatz mit Totholz ist nicht erkennbar. Darüber hinaus unterliegt der Baum der üblichen zweimaligen Baumkontrolle im Jahr. Einen Anlass, den raumprägenden Baum zu entfernen, kann nicht gesehen werden. Sollte zu gegebener Zeit der Baum gefällt werden müssen, ist die Nachpflanzung eines Laub- statt eines Nadelbaumes möglich.

 

 

13.

Thema:Ruhezeiten

Fragesteller:Fr. Dr. Greller

Fr. Dr. Greller bemängelt, dass Tätigkeiten wie das Rasenmähen werktags nur bis 19 Uhr und samstags nur bis 18 Uhr erlaubt seien. Im Landkreis Regensburg seien derartige Arbeiten grundsätzlich bis 20 Uhr gestattet. Die Verordnung der Stadt Regensburg über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten solle dementsprechend überarbeitet werden.

 

Stellungnahme:

Im April 2016 hat der Stadtrat über die Neufassung der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten (HGV) beschlossen. In der damaligen Beschlussvorlage (VO/16/11863/31) wurde dargestellt, warum einer Verngerung der zulässigen Arbeitszeiten nicht zugestimmt werden sollte:

Eine Ausweitung der Zeiten, in denen ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten durchgeführt werden können, wird von Seiten der Verwaltung abgelehnt. Der Schutzzweck der Verordnung, dem Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen, überwiegt das Interesse Einzelner auf einen längeren Zeitraum für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten und mehr Flexibilität in der Zeiteinteilung. Die in der Verordnung geregelten Zeiten sind so bemessen, dass ein ausreichend flexibler Zeitrahmen vorhanden ist.“

An dieser Auffassung wird nach wie vor festgehalten und deshalb von einer Veränderung der Ruhezeiten abgesehen.

 

 

14.

Thema:Holzgartensteg

Fragesteller:Hr. Cerull; Hr. Timber

Hr. Cerull beanstandet die Planungen zum Holzgartensteg. Die Brücke erfordere ein großes Bauwerk, die Rampen müsste eine Höhe von mehreren Metern überwinden. Er meint, der Steg bringe verkehrstechnisch keinen Vorteil und zerstöre das wichtige Naherholungsgebiet am Grieser Spitz. Ferner befinde sich der Steg im Hochwassergebiet. Er appelliert, die Planungen sollten eingestellt werden. Schließlich existierten alternative Radwege, zum Beispiel entlang der Frankenstraße, der Brennesstraße oder der Bayerwaldstraße. Außerdem hätten die Bürgerinnen und Bürger über die Pläne informiert werden müssen, bevor der Stadtrat hierzu einen Beschluss fasse. Denn es sei schwierig, einmal getroffene Beschlüsse wieder abzuwenden.

Hr. Timber befürwortet den Bau des Steges. Er fragt, wieso die Brücke am Grieser Spitz ende und nicht sogar bis zum Unteren Wöhrd weitergeführt werde.

 

Stellungnahme:

In seiner Sitzung am 18.09.2018 wurde der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen über das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zum Bau des Holzgartensteges informiert (VO/18/14596/65). Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit der Durchhrung eines Planungswettbewerbes beauftragt. Die Eckpunkte dessen sind vor Veröffentlichung der Auslobung wiederum dem Ausschuss zum Beschluss vorzulegen.

Zudem sind der Öffentlichkeit die Planungen in einer Informationsveranstaltung zu erörtern. Ein Rahmen für Anregungen ist zu ermöglichen.

Im Rahmen der Voruntersuchung sind fünf Varianten betrachtet worden. Zwei davon wiesen eine Verlängerung bis zum Unteren Wöhrd auf. Diese wurden aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen.

 

 

15.

Thema:Hochwasserschutz Weichs

Fragesteller:Hr. Timber

Hr. Timber erkundigt sich bezüglich des Hochwasserschutzes nach dem Planungsstand für den Bauabschnitt B von Weichs bis nach Schwabelweis. Ferner interessiere ihn, ob noch die Absicht bestehe, das Gebiet zwischen Vilsstraße und Donau-Arena bebauen zu wollen.

 

Stellungnahme:

Vorhabensträger bei Hochwasserschutzmaßnahmen ist der Freistaat Bayern. Dieser vertritt aufgrund aktueller hydrologischer Gutachten die Ansicht, dass die bestehenden Bebauungen im angesprochenen Bereich in Weichs von einem Hunderthrlichen Hochwasser nicht betroffen und daher keine Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind.

In seiner Sitzung am 19.06.2018 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschlossen, die Planungsaktivitäten für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130, Weichs-Ost, sowie für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vorläufig zurückzustellen (VO/18/14359/61), weil die rechtlichen Rahmenbedingungen eine Bebauung derzeit nicht ermöglichen.

 

 

16.

Thema:Straßenbeleuchtung

Fragesteller:Fr. Schmatz-Zangl, Fr. Gösswein

Fr. Schmatz-Zangl merkt an, im Kurpfälzer Weg existiere keine Straßenbeleuchtung. Diese sei immer wieder in Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmaßnahmen angekündigt worden. Deren Realisierung dauere nun schon länger bzw. werde noch Zeit in Anspruch nehmen. Sie möchte wissen, ob zeitnah Abhilfe geschaffen werden könne.

Fr. Gösswein äert, in der Paarstraße von der Holzgartenstraße kommend sei in der Kurve bei der Fa. Holz Treindl die Straßenbeleuchtung unterbrochen. Sie fragt nach den Gründen hierfür.

 

Stellungnahme:

Sowohl im Kurpfälzer Weg als auch in der Paarstraße wurde eine Straßenbeleuchtung installiert.

 

 

17.

Thema:Grünzug am Sallerner Berg

Fragesteller:Hr. Bäumler

Hr. Bäumler spricht die Treppenanlage zwischen der Alten Waldmünchener Straße und der Erzgebirgsstraße an. Rechts davon befänden sich Platten, vermutlich damit Radfahrer ihre Räder schieben könnten. Allerdings rasten die Radfahrer teilweise den Weg hinab. Für die Fußnger, vor allem auf dem Bürgersteig in der Fichtelgebirgsstraße, sei dies gefährlich. Er hakt nach, ob gegen diese Verhalten vorgegangen werden könne.

 

Stellungnahme:

Erfahrungsgemäß tragen Verbots- oder Hinweisschilder in solchen Fällen zu keinem geänderten Fahrverhalten der Radfahrerinnen und Radfahrer bei. Ebenso wenig kann eine entsprechend notwendige Vielzahl von Kontrollen gewährleistet werden. Es kann lediglich an die Vernunft und ein rücksichtsvolles Miteinander der Verkehrsteilnehmer appelliert werden. Weitere Eingriffsmöglichkeiten stehen der Stadt Regensburg nicht zur Verfügung.

 

 

18.

Thema:Straßenschäden

Fragesteller:Fr. Gösswein

a)    Fr. Gösswein legt dar, auf dem Radweg in der Frankenstraße befinde sich bei der Abbiegung in die Holzgartenstraße ein gefährliches Loch. Das müsse unbedingt repariert werden.

b)    Weiterhin spricht sie die Kreuzung Holzgarten-/Naabstraße an. Diese sei vor einigen Jahren neu geteert worden. Jedoch sei das Gefälle anscheinend falsch, da bei Regen immer eine Pfütze entstehe. Vor allem im Winter bei Frost sei dies für Radfahrer gefährlich.

 

Stellungnahme:

a)    Der Schaden auf dem Radweg entlang der Frankenstraße in Richtung Osten, bei der Abbiegung in die Holzgartenstraße, wurde mittlerweile behoben.

b)    Die Pfützenbildung in der Fahrbahn der Kreuzung Holzgarten-/Naabstraße wird bei geeigneter Witterung provisorisch beseitigt. Zudem ist im Jahr 2019 in diesem Bereich eine neue Deckschicht vorgesehen.

 

 

19.

Thema:Fußweg in der Paarstraße

Fragesteller:Fr. Gösswein

In der Paarstraße existiere entlang der Häuser ein Fußweg, der die Naabstraße quere. Für kleine Kinder sei diese Situation gefährlich. Denn diese achteten nicht auf den Verkehr und liefen auf die Straße. Parkende Autos erschwerten zudem die Sicht. Sie möchte wissen, ob ggf. eine rot-weiße Bake ähnlich wie bei Radwegen angebracht werden könne. Die Kinder müssten dann an dieser stoppen.

 

Stellungnahme:

Bei dem angesprochenen Umlaufgitter handelt es sich um keine Verkehrseinrichtung im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, da keine Regelungen getroffen werden; solche Umlaufgitter sind nicht in der abschließenden Auflistung der Verkehrseinrichtungen in der Anlage 4 zur Straßenverkehrsordnung genannt. Derartige Umlaufsperren an Radwegen sind deshalb Zubehör der Straße im Sinne des Wegerechtes und richten sich nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. Für Fußwege oder Bürgersteige sind die Absperrungen zum Beispiel an Kreuzungen, an denen Fußnger die Straße nicht überqueren dürfen, oder als Drängelgitter, beispielswiese vor Ausgängen von Schulen, in Gebrauch. Ansonsten behindern sie den Fußngerverkehr, insbesondere die Barrierefreiheit von Fußngeranlagen. Solch eine Umlaufsperre kann daher an der genannten Stelle nicht eingerichtet werden. Darüber hinaus obliegt den Eltern eine (Verkehrs-)Erziehungs- und Aufsichtspflicht, die vor allem an solchen Stellen wahrgenommen werden muss.

 

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.