Vorlage - VO/19/15239/65  

 
 
Betreff: Geh- und Radwegbrücke im Bereich der Eisenbahnbrücke Sinzing
Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der DB Netz AG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
19.03.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

vorangegangene Beschlüsse:

 

25.03.2014Grundsatzbeschluss VO/14/9685/65 im Stadtplanungsausschuss

- die Geh- und Radwegeverbindung zwischen dem Stadtgebiet und der Gemeinde Sinzing soll verbessert werden

09.12.2014Planungsbeschluss VO/14/10467/65 im Stadtplanungsausschuss

- auf Basis der Ergebnisse von Machbarkeitsuntersuchungen wird eine Planungsvereinbarung mit der Gemeinde Sinzing abgeschlossen; es soll eine Geh- und Radwegbrücke auf den bestehenden Pfeilern neben der Bahnbrücke weiterverfolgt werden

28.04.2015Vergabebeschluss VO/15/10921/65 im Bau- und Vergabeausschuss

- nach Durchführung eines eu-weiten Vergabeverfahrens wird das Büro IGS Ingenieure GmbH & Co. KG mit den Planungsleistungen beauftragt

26.04.2016Variantenentscheidung VO/16/11971/65 im Stadtplanungsausschuss

16.05.2017Beschluss zur Durchführung der Genehmigungsverfahren

 

aktueller Sachstand:

 

Es liegt ein wasserrechtlicher Bescheid des Landratsamtes Regensburg zur Errichtung einer Geh- und Radwegbrücke neben der bestehenden Bahnbrücke vor. Derzeit werden die Entwurfsplanungen für die Brücke und die Wege aktualisiert. Daraus wird sich der verbindliche Kostenrahmen ergeben. Sobald die Unterlagen vorliegen, ist eine Vorlage im Stadtrat zum Maßnahmenbeschluss vorgesehen. Gleichzeitig wird der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Regensburg und der Gemeinde Sinzing zu Bau-, Unterhalt und Finanzierung der Maßnahme zur Billigung vorbereitet.

 

Der aktuelle Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme bewegt sich in einer Größenordnung von 8 Mio. €. Das Vorhaben ist grundsätzlich nach Ar. 13c FAG förderfähig. Es ist beabsichtigt, die Aufwendungen zwischen der Stadt Regensburg und der Gemeinde Sinzing 50:50 aufzuteilen.

 

Gestattungsvertrag mit der DB Netz AG:

 

Da die neue Geh- und Radwegeverbindung überwiegend auf bahneigenen Grundstücken zu liegen kommt und mit den Bahndämmen und den bestehenden Brückenpfeilern vorhandene Bahnanlagen in Anspruch genommen werden, ist eine gesonderte Erlaubnis der zuständigen Bahnbehörde erforderlich. Zuständig ist die DB Netz AG, welche durch die DB Immobilien Region Süd vertreten wird.

Da sich die Geh- und Radwegeverbindung auf dem Stadtgebiet und auf dem Gemeindegebiet von Sinzing befindet, sind sowohl die Stadt Regensburg als auch die Gemeinde Sinzing sogenannter Gestattungsnehmer und Vertragspartner der DB Netz AG (Gestattungsgeber). Der flächenmäßige Umfang der Gestattung ergibt sich aus beiliegendem Lageplan. Im Gestattungsvertrag gibt es insbesondere folgende wesentliche Regelungen:

 

Der Gestattungsgeber gestattet dem Gestattungsnehmer mit Vertragsschluss die Mitbenutzung der betroffenen bahneigenen Grundstücksflächen. Der Gestattungsnehmer erhält das Recht, einen Geh- und Radweg mit den zugehörigen Anlagen (z.B. Entwässerung, Beleuchtung, …) zu errichten. Das Mietverhältnis endet frühestens am 31.12.2043, wobei den Vertragspartnern vorbehalten bleibt, aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Wird die Gestattung erst nach Ablauf von 2 Jahren ab Vertragsschluss in Anspruch genommen, hat der Gestattungsnehmer zuvor eine erneute Zustimmung des Gestattungsgebers einzuholen.

 

Es werden vom Gestattungsgeber auch zahlreiche konkrete Auflagen gemacht, so zum Beispiel:

- Mindestabstand des Weges von 6 m zur Stromleitung, sog. Speiseleitung der Bahn

- Anpassung und Verlegung von bahnbetrieblichen Telekommunikationsleitungen

- Blendfreie Ausführung der Wegebeleuchtung

- Errichtung eines Zauns zwischen dem Weg und den Gleisen mit Übersteigschutz

 

Der Gestattungsnehmer verpflichtet sich unter anderem beim Bau zur Einhaltung allgemein geltender und bahnspezifischer Bau- und Sicherheitsvorschriften und beim Betrieb zur ordnungsgemäßen Wartung und Instandhaltung seiner Anlagen. Weiterhin obliegen ihm die Verkehrssicherungspflichten und die Haftung. Dazu gehören auch die Beleuchtungs-, Reinigungs- und Streupflicht sowie die Pflicht zur Schnee- und Eisbeseitigung.

 

Spätestens 4 Wochen nach Vertragsschluss wird ein Prüfungsentgelt in Höhe von 2.142,00 € brutto und ein Gestattungsentgelt in Höhe von 31.371,38 € brutto fällig.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Sinzing und der DB Netz AG einen Gestattungsvertrag zur Nutzung der Bahngrundstücke zum Zwecke einer Geh- und Radwegeverbindung abzuschließen.

 


Anlagen:

Lageplan im Maßstab 1:2.000, DIN A 3

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_19_15239_65_Radwegeverbindung Sinzing Prüfening Plan A3 (521 KB)