Vorlage - VO/19/15315/RV  

 
 
Betreff: Grundschule Kreuzschule
Namensänderung mit Umzug in das neue Schulgebäude
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung, Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Entscheidung
03.04.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

  1. Sachverhalt

 

Die Schulleitung der Grundschule Kreuzschule hat der Stadt Regensburg mitgeteilt, dass mit der Verlegung der Schule an den neuen Standort an der Lessingstr. 27, die mit Beginn des Schuljahres 2019/20 vorgesehen ist, auch ein neuer Schulname gewählt werden soll.

 

Gemäß Art. 29 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) kann der Schule durch den Schulträger mit Zustimmung des Schulaufwandsträgers, der Lehrerkonferenz und des Elternbeirats ein eigener Name verliehen werden. Schulträger der Grundschule Kreuzschule ist die Regierung der Oberpfalz. Die Stadt Regensburg ist Schulaufwandsträgerin.

 

 

  1. weiteres Vorgehen

 

Stimmt die Schulfamilie insgesamt mehrheitlich der Verleihung eines neuen Schulnamens zu, hat der Träger der Schulaufwands namens der Schulfamilie eine Stellungnahme beim zuständigen Schulamt, hier Staatliche Schulämter in der Stadt und im Landkreis Regensburg, einzuholen. Anschließend ist vom Sachaufwandsträger ein entsprechender Antrag auf Verleihung eines Schulnamens bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen. Im Genehmigungsfalle erlässt die Regierung eine entsprechende Verordnung zur Verleihung des neuen Schulnamens. Mit der Veröffentlichung dieser Verordnung im Regierungsamtsblatt wird der neue Schulname rechtlich existent.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit benennt neben dem Referenten für Bildung, Sport und Freizeit folgende drei Ausschussmitglieder

 

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die sich mit der Schulleitung und dem Elternbeirat der Grundschule Kreuzschule bezüglich der Namensfindung ins Benehmen setzen.

 


Anlagen: