Vorlage - VO/19/15415/31  

 
 
Betreff: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Infineon Technologies AG, Wernerwerkstr. 2
(Wesentliche Änderung der Anlage zur Behandlung von Oberflächen mit organischen Lösemitteln)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 31.01.2018 beantragte die Infineon Technologies AG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung der bestehenden Anlage zur Behandlung von Oberflächen mit organischen Lösemitteln. Die Infineon Technologies AG betreibt am Standort Regensburg verschiedene Anlagen zur Frontend- und Backend-Fertigung von Halbleiterprodukten mit unterschiedlichen Einsatzgebieten. In diesen Fertigungsanlagen erfolgen auch mehrere Prozessschritte zur Oberflächenbehandlung mit organischen Lösemitteln. Diese stellen immissionsschutzrechtlich eine gemeinsame Anlage dar. Am 12.10.2001 wurde diese Anlage als Altanlage nach § 67 BImSchG bei der Stadt Regensburg angezeigt. Durch folgende Maßnahmen soll die angezeigte Anlage nun aktualisiert und erweitert werden:

  • Erhöhung des Verbrauchs an organischer Lösemittel von etwa 400 t/a auf 1.500 t/a
  • Beschreibung der aktuellen Anlagenkonfiguration und Anlagenzugehörigkeit
  • Veränderungen der genehmigungsrelevanten Produktionsbereiche
  • bereichsweise Zuordnung der genehmigungsbedürftigen Anlage
  • Veränderungen in der Abluftführung inkl. Errichtung neuer Abluftreinigungseinrichtungen im neuen Anbau Halle 15 Ost und Ertüchtigung bestehender Schornsteine sowie Errichtung eines neuen Schornsteins.

Das beantragte Vorhaben ist als wesentliche Änderung gem. § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. Nr. 5.1.1.1, Spalte c, Buchstabe G und Spalte d, Buchstabe E des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungspflichtig. Die Anlage ist damit als Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie) einzuordnen. Dabei ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren durchzuführen. Die Anlagenbetreiberin hat beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie von der Auslegung des Antrages und der Unterlagen abzusehen. Da durch das beabsichtigte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, konnte dem Rechnung getragen werden (§ 16 Abs. 2 BImSchG). Die beantragte Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Errichtung eines Anbaus Halle 15 Ost für die neue Abluftreinigungsanlage wurde bereits mit Bescheid vom 04.03.2019 ausgesprochen, da es sich um die Änderung und Erweiterung einer bereits bestehenden Anlage handelt.

Die Genehmigungsbehörde hat für das Genehmigungsverfahren fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz Gewerbeaufsichtsamt , des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg, des Bauordnungsamtes, des Tiefbauamtes, des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft, des Sachbereichs Naturschutz, sowie der Abteilung technischer Umweltschutz/Klimaschutz beim Umweltamt eingeholt.

Die beteiligten Fachstellen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.

Das Umweltamt schlägt deshalb vor, die beantragte Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu erteilen.

Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situation liegt bei.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Infineon Technologies AG die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Behandlung von Oberflächen mit organischen Lösemitteln, durch die Erhöhung des Verbrauchs an Lösemitteln auf 1.500 t/a, die bereichsweise Zuordnung der genehmigungsrelevanten Produktionsbereiche und Veränderungen in der Abluftführung, zu erteilen.

 

 


Anlagen:

 

1 Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Infineon Lösemittel 2019.04.04 Lageplan (200 KB)