Vorlage - VO/19/15417/31  

 
 
Betreff: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die OSRAM Opto Semiconductors GmbH, Leibnizstraße 4
(Wesentliche Änderung der Anlage zur Behandlung von Oberflächen mit organischen Lösemitteln durch die Errichtung eines zentralen Tanklagers zur Lösemittelentsorgung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.01.2019 beantragte die Firma OSRAM Opto Semiconductors GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines zentralen Tanklagers zur Lösemittelentsorgung. Im Zuge der Produktionserweiterung um das Gebäude 34 ist für die Anlage zur Behandlung von Oberflächen mit organischen Lösemitteln ein maximaler Lösemitteleinsatz von 2.500 Tonnen pro Jahr immissionsschutzrechtlich genehmigt worden. Diese Anlage soll nun um ein zentrales Tanklager, bestehend aus vier unterirdischen doppelwandigen Tanks (2 x 30 m³ und 2 x 20 m³), für eine zentrale Lösemittelentsorgung der aus der Produktion anfallenden Altlösemitteln erweitert werden.

Das beantragte Vorhaben ist als wesentliche Änderung gem. § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. Nr. 5.1.1.1, Spalte c, Buchstabe G und Spalte d, Buchstabe E des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungspflichtig. Die Anlage ist damit als Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie) einzuordnen. Dabei ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren durchzuführen. Die Anlagenbetreiberin hat beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie von der Auslegung des Antrages und der Unterlagen abzusehen. Da durch das beabsichtigte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, konnte dem Rechnung getragen werden (§ 16 Abs. 2 BImSchG).

Die Genehmigungsbehörde hat für das Genehmigungsverfahren fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz Gewerbeaufsichtsamt , des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg, des Bauordnungsamtes, des Tiefbauamtes, des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft, des Sachbereichs Naturschutz, sowie der Abteilung technischer Umweltschutz/Klimaschutz beim Umweltamt eingeholt.

Die beteiligten Fachstellen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.

Das Umweltamt schlägt deshalb vor, die beantragte Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu erteilen.

Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situation liegt bei.

 

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der OSRAM Opto Semiconductors GmbH die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Behandlung von Oberflächen mit organischen Lösemitteln, durch die Errichtung eines zentralen Tanklagers zur Lösemittelentsorgung, zu erteilen.

 

 

 


Anlagen:

 

1 Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 OSRAM 2019.04.09 Lageplan (251 KB)