Vorlage - VO/19/15420/31  

 
 
Betreff: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Firma Biosyntec GmbH, Budapester Straße 9
(Betrieb der Anlage zur Herstellung von Biodiesel aus pflanzlichen Gebrauchsspeisefetten)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Firma Biosyntec GmbH beantragte beim Umweltamt der Stadt Regensburg die Wiederinbetriebnahme der momentan stillgelegten Anlage zur Herstellung von Biodiesel aus pflanzlichen Gebrauchsspeisefetten in Regensburg, Budapester Straße 9. Die Errichtung und der Betrieb dieser Anlage mit Verwaltungsgebäude und Tanklager wurde mit Bescheid der Stadt Regensburg vom 16.07.2007, Az. Amt 31.4 Gr/ Lf/ Bioenergie, nach Durchführung eines förmlichen immissionsschutzrechtlichen Verfahrens, genehmigt. Die Anlage wurde allerdings zum 28.02.2010 stillgelegt, daher ist diese immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb der Anlage in der Zwischenzeit erloschen und nun neu zu erteilen. Weitere im vorgenannten Bescheid konzentrierte behördliche Entscheidungen, wie beispielsweise die Baugenehmigung, bestehen für die Anlage aber weiterhin fort.

 

Die geplante Anlage besteht aus zwei Modulen mit einer Leistungskapazit von jeweils 33.000 t/a mit jeweils einem Kompressor und einem Kälteaggregat mit denen Biodiesel aus pflanzlichen Gebrauchsspeisefetten (Handelsname UCO)  produziert werden soll. Für die Herstellung des Biodiesels werden pflanzliche Gebrauchsspeisefette, Methanol, Kaliummetylat 32% in Methanol gelöst, Kälteadditive, Antioxidationsmittel, Ethanol und Salzsäure benötigt. Die Gesamtkapazität der Biodieselanlage beträgt im Höchstfall 66.000 t pro Jahr. Bei maximaler Produktion werden durchschnittlich 20 Lkws das Firmengelände anfahren, und zwar ausschließlich an den Werktagen tagsüber in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr.

 

Das beantragte Vorhaben zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch die chemische Umwandlung in industriellem Umfang zur Herstellung von sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen wie Ester bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Nummer 4.1.2, Spalte c, Buchstabe G und Spalte d, Buchstrabe E des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die Anlage ist damit als Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU einzuordnen. Da hier das Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren durchzuführen ist, wurde das Vorhaben nach § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) am 16.04.2018 im Amtsblatt der Stadt Regensburg sowie im Internet unter https://www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-3/umweltamt/bekanntmachungen

öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen sowie die zum damaligen Zeitpunkt bereits vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen lagen in der Zeit vom 24.04.2018 bis einschließlich 23.05.2018 beim Umweltamt zur Einsichtnahme aus. Einwendungen gegen das Vorhaben konnten bis zum 25.06.2018 schriftlich bei der Stadt Regensburg erhoben werden. Nachdem keine Einwendungen eingegangen sind, konnte der für den 26.07.2018 angesetzte Erörterungstermin entfallen.

 

Da die Menge verschiedener eingesetzter Stoffe oberhalb der Mengenschwelle für giftige Stoffe in Spalte 4 in Anhang 1 der 12. BImSchV liegen, stellt die Anlage einen Betriebsbereich der unteren Klasse dar und unterliegt den Grundpflichten der Störfallverordnung. Der angemessene Abstand zu benachbarten Schutzobjekten wird gewahrt und ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt.

 

Der Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet auch die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8 a BImSchG, die antragsgemäß die Logistikabläufe und insbesondere das Einfahren der Anlage mit der Überprüfung der geplanten Rezepturen und der produzierten Qualität umfassen soll. Das berechtigte Interesse wurde in den vorgelegten Antragsunterlagen begründet, zugleich gab die Firma Biosyntec GmbH die gesetzlich vorgegebene Rückbauverpflichtung bei etwaiger Nichterteilung der Genehmigung ab.

 

Das Vorhaben ist in Nr. 4.2, Spalte 2, Buchstabe A der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgeführt, daher ist gemäß § 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 des UVPG zu ermitteln, ob die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Dazu war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls“ festzustellen, ob das geplante Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Das Umweltamt hat nach Beteiligung der jeweiligen Fachstellen die Feststellung getroffen, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist und dies im Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 30.04.2019 veröffentlicht.

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz Gewerbeaufsichtsamt , des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg, des bayernhafens, des Bauordnungsamtes, des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, des Tiefbauamtes, der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz, der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft, des Sachbereichs Abfallwirtschaft, des Sachbereichs Naturschutz, sowie der Abteilung technischer Umweltschutz/Klimaschutz eingeholt.

 

 

Die beteiligten Fachstellen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass bei Festsetzung der für erforderlich gehaltenen Auflagen keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen.

 

Das Umweltamt schlägt deshalb vor, die die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns sowie anschließend die beantragte Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu erteilen.

 

Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situation liegt bei.

 

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Firma Biosyntec GmbH die Zulassung des vorzeitigen Beginns und die Genehmigung zum Betrieb der Anlage zur Herstellung von Biodiesel aus pflanzlichen Gebrauchsspeisefetten zu erteilen.

 

 

 


Anlagen:

 

1 Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 VO_ 19_15420_31 Biosyntec (422 KB)