Bericht:
Ausgangsituation: Im Winter 2017/2018 (01.11.2017 bis 15.04.2018) wurde erstmals im Rahmen einer Erprobungsphase ein Kälteschutzprojekt im stadteigenen Gebäude Wöhrdstr. 56 durchgeführt (siehe Beschluss des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten vom 26.09.2017, VO/17/13519/50). Hierbei wurde eine niedrigschwellige Übernachtungsmöglichkeit für Obdachlose geschaffen, welche aufgrund von Sucht oder psychischen Problemen keinen Zugang zur Obdachlosenunterkunft Taunusstr. erhalten können. Bereits nach der Erprobungsphase zeigte sich anhand der Belegungszahlen deutlich die Notwendigkeit und der Bedarf für eine solche Einrichtung. Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten beauftragte am 27.06.2017 (VO/18/144004/50) die Verwaltung, die Weiterführung des Kälteschutzprojektes für den Winter 2018/2019 zu planen. Hierbei war noch nicht abschließend geklärt, ob das Objekt Wöhrdstr. 56 ab November 2018 noch genutzt werden kann. Nach Klärung der nochmaligen Möglichkeit der Nutzung des Gebäudes beschloss selbiger Ausschuss am 20.09.2018 die Fortführung der Kälteschutzeinrichtung.
Projektverlauf: Die Kälteschutzeinrichtung war vom 02.11.2018 bis 31.03.2019 geöffnet. In der Zeit von 17.00 Uhr bis 9.00 Uhr des Folgetages konnten obdachlose Personen – ohne zeitliche Zugangsbeschränkung – Zutritt zur Einrichtung erhalten. Die Kapazität von 30 Schlafplätzen war ausreichend. Die höchste Belegungszahl lag bei 29 Personen (2017/2018: 24 Personen). Einmalig mussten Obdachlose an die Unterkunft in der Taunusstraße verwiesen werden um die max. Belegungszahl nicht zu überschreiten. Während der Öffnungszeiten gewährleistete ein Sicherheitsdienst den ordnungsgemäßen Ablauf, führte Taschenkontrollen durch und schlichtete Konflikte. Die Zugangsprüfung sowie die Zuweisung eines Schlafplatzes, die Entlassung aus der Einrichtung und die Ausübung des Hausrechts erfolgte durch den neu eingesetzten Hausmeister in der Einrichtung. Dies sorgte für mehr Disziplin unter den obdachlosen Personen, wodurch größere Konflikte vermieden werden konnten. Zudem hatte Sauberkeit und Ordnung einen höheren Stellenwert als im Vorjahr. Im gesamten Zeitraum wurden 7 kurzfristige Hausverbote aufgrund eines Verstoßes gegen die Hausordnung, sowie 2 langfristige Hausverbote (Gewaltkonflike, Drogenkonsum in der Einrichtung verbunden mit aggressivem Verhalten) ausgesprochen. Ein Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes hielt zweimal wöchentlich eine Sprechstunde in der Kälteschutzeinrichtung ab. Ebenso wurde von den Regensburger Sozialen Initiativen einmal wöchentlich eine Beratungsstunde angeboten. Durch diese Unterstützung konnten einige Obdachlose stabilisiert werden und im März 2019 in eigenen Wohnraum vermittelt werden. Es hat sich im Laufe der Winterperiode gezeigt, wie wichtig eine sozialpädagogische Unterstützung dieses Personenkreises ist. Es handelt sich meist um besonders schwer zu erreichende und zu unterstützende Menschen mit multiplen Problemlagen. Hier ist es notwendig im ersten Schritt eine Vertrauensbasis zu schaffen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Unterstützung und Beratung sehr engmaschig erfolgt. Das bereits bestehende Netzwerk zwischen dem Amt für Soziales und beteiligten Institutionen (freie Wohlfahrtsverbände, Soziale Initiativen und anderen sozialen Einrichtungen) konnte weiter ausgebaut werden und ist ein hilfreiches Instrument zum Lösen von Problemen im Bereich der Obdachlosigkeit, die mit Suchtproblemen verbunden sind. Die Kälteschutzeinrichtung wurde von Beginn an auch in der vergangenen Winterperiode sehr gut angenommen. Dies belegen die Übernachtungszahlen der einzelnen Monate, die sich bezogen auf die Zeiträume von November bis März im Vergleich zum Vorjahr um etwa 29 % gesteigert haben.
Über den gesamten Zeitraum suchten 126 (2017/2018: 120) obdachlose Menschen Schutz in der Kälteschutzeinrichtung (durchschnittlich 18 Personen – 2017/2018: 14 Personen). Es erfolgte kein Wechsel von Obdachlosen aus der Taunusstr. 3 in die Wöhrdstr.56. Der Anteil an weiblichen Obdachlosen betrug 20 % und lag somit im Vergleich zum Vorjahr um 7 % höher.
72 % der Übernachtenden waren deutsche Staatsangehörige (Steigerung um 9 % zum Vorjahr). Der Anteil an obdachlosen Personen aus osteuropäischen Staaten blieb konstant bei 15 %.
Der überwiegende Teil der Nutzer war zwischen 31 und 50 Jahre alt (62 % - 2017/2018: 58 %).
In der Winterperiode 2018/2019 nutzten insgesamt drei Obdachlose mit Hund die Kälteschutzeinrichtung (2017/2018: 1) über einen längeren Zeitraum.
Kosten: Es standen insgesamt Haushaltsmittel i. H. v. 179.950 € zur Verfügung. Den größten Ausgabeposten beanspruchte dabei die Bereitstellung des Sicherheitsdienstes in Höhe von insgesamt 121.658,56 €.
Fazit und Ausblick: Die Errichtung einer Kälteschutzeinrichtung für Obdachlose mit einem niedrigschwelligen Zugang war in Regensburg dringend notwendig, um diesem mit multiplen Problemlagen behafteten Personenkreis zumindest in den Wintermonaten einen Übernachtungsplatz zur Verfügung zu stellen. Bereits nach der Probephase im Winter 2017/2018 bestand Einigkeit unter allen Beteiligten, dass es notwendig wäre eine solche Einrichtung ganzjährig zur Verfügung zu stellen und einen Tagesaufenthalt zu schaffen. Das Amt für Soziales wurde daher beauftragt, ein neues Konzept für eine weitere Unterkunft für Obdachlose mit integriertem Tagesaufenthalt zu entwerfen. In dem von der Stadt Regensburg angemieteten Objekt in der Landshuterstr. 49 (UfO) kann dieses Konzept vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung (sh. VO/19/483/50) realisiert werden. Hier soll eine ganzjährige und ganztägige Unterbringungsmöglichkeit für Obdachlose mit niedrigschwelligen Zugang und sozialpädagogischer Unterstützung geschaffen werden.
Beschlussvorschlag:
Anlagen:
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