Vorlage - VO/19/15484/50  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Konzepts für den Allgemeinen Sozialdienst beim Amt für Soziales
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
06.06.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.06.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Bericht:

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten hat am 16.04.2015 (VO/15/10849/50) ein Gesamtkonzept für die Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit sowie die Beratungsstelle mit Allgemeinem Sozialdienst beim Amt für Soziales beschlossen.

Die Grundsätze, entwickelt aus dem Endbericht des Beteiligungsprozesses zum Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut, basieren zum einen Teil auf einem präventiven Ansatz um Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zu vermeiden und zum anderen Teil auf einer allgemeine Beratungsstelle mit Lotsen- und Koordinierungsfunktion für Notlagen und Krisen in allen Lebenslagen. Dabei gilt die Zuständigkeit des ASD immer nachrangig in Abgrenzung zu den Fachämtern Amt für Jugend und Familie bzw. Seniorenamt.

Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen für den allgemeinen Sozialdienst wurden im Haushalt 2015 geschaffen und die Stellen im Juli 2015 besetzt. Aufgrund der Flüchtlingssituation und einer damit verbundenen Abordnung der Mitarbeiter konnte die Tätigkeit im allgemeinen Sozialdienst jedoch erst im Januar 2016 aufgenommen werden. Weitere zwei, zum Nachtragshaushalt 2017 geschaffene Vollzeitstellen wurden im Allgemeinen Sozialdienst zum 01.01.2018 besetzt, so dass im gültigen Stellenplan aktuell fünf Vollzeitstellen zur Verfügung stehen.

Eine durchgehende Stellenbesetzung war und ist aufgrund von Krankheitsfällen, Beschäftigungsverboten, Mutterschutz sowie Elternzeitvertretungen nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Berichtsvorlage sind drei von fünf Stellen besetzt. Die Besetzung der vierten Stelle erfolgt zum 01.09.2019.

 

Aus fachlicher Sicht können im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses vom 16.04.2015 folgende Ergebnisse festgestellt werden:

 

1. Allgemeine Beratungsstelle

Die Dienste des ASD wurden im Jahr 2017 in 543 Fällen und im Jahr 2018 in 804 Fällen in Anspruch genommen. Die Beratungsinhalte bezogen sich dabei auf folgende Fallkonstellationen:

Bereich Wohnen:-  Wohnverhältnisse

-  Obdachlosigkeit bzw. Wohnungslosigkeit

-  Wohnungskündigung, -räumung

-  Wohnungssuche

 

Bereich Schulden und Finanzielles:-  Leistungsangelegenheiten

-  Finanzielles bzw. sonstige Schulden

-  Miet- und Energieschulden

 

 

Bereich Gesundheit:-  im Vorfeld einer gesetzlichen Betreuung

-  Verhaltensauffälligkeiten

-  psychische und physische Probleme

-  Suchtproblematik

-  Krankenversicherung

 

Die Verweildauer eines Falls beim ASD beträgt zwischen 30 Minuten für eine einmalige Beratung bis zu 1 1/2 Jahren bei multiplen Problemlagen. Es ist klar erkennbar, dass der hilfesuchende Personenkreis immer öfter mit Problemen aus mehreren Bereichen behaftet ist und somit der Beratungszeitraum sich meist über mehrere Monate erstreckt.                           

 

2. Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

Das bisherige Konzept sieht vor, dass die im Verwaltungsdienst besetzte Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit präventive Aufgaben zur Vermeidung von Obdachlosigkeit übernimmt. Von Anfang an war klar, dass sich bei diesen Fragestellungen Schnittstellen mit dem sozialpädagogischen Fachdienst ergeben können und werden. Dies hat sich in der Praxis auch bestätigt.

Herausgestellt hat sich darüber hinaus auch, dass eine sinnvolle und nachhaltige Präventionstätigkeit nur dann erfolgreich sein kann, wenn diese deutlich intensiver und engmaschiger erfolgt als das im Rahmen der derzeit zur Verfügung stehenden Kapazitäten möglich ist. Weil in der Regel neben der drohenden Obdachlosigkeit weitere multiple Problemlagen auftreten, ist es deshalb folgerichtig und sinnvoll, die Präventionstätigkeit vollständig beim ASD zu bündeln. Die bisherige Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit kann sich dann auf die gesetzlichen und hoheitlichen Pflichtaufgaben im Rahmen der Notunterbringung (Zuweisungen, Gebührenfestsetzungen, Vollzug und Überwachung der Hausordnung etc.) konzentrieren.

Daraus ergeben sich mehrere Konsequenzen, die sich im Detail im beigefügten Konzept wiederfinden, das wesentlicher Bestandteil dieses Berichts ist. Die wesentlichen Änderungen können wie folgt zusammengefasst werden:

-          Zusätzlich zu den bisherigen Beratungstätigkeiten soll der ASD fachlich spezialisiert zu Wohnungs- und Obdachlosigkeit beraten. Die Unterbringung von Obdachlosen wird dadurch auch in Zukunft nicht vermeidbar sein. Es müssen aber alle denkbaren Maßnahmen unternommen werden, um die Unterbringungszahlen so gering wie möglich zu halten. Insofern bietet der ASD eine Expertenleistung an, die es in dieser Form einschließlich angedachter Nachsorge bisher in Regensburg nicht gibt.

-          Es soll ein Schwerpunkt in der Projektarbeit Präventionsarbeit durch Projekte, z. B. einem Clearingprojekt oder einer Mieterqualifizierung gesetzt werden.

-          Eine zielgruppenorientierte und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit ist angedacht, um Hürden abzubauen, die Beratungsdienste des ASD in Anspruch zu nehmen.

 

 

Anlage:

Konzept


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und vorbehaltlich der dafür notwendigen Stellenschaffungen umzusetzen.

 


Anlagen:

Konzept

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 endgültige_Korr._ASD_Konzept 20052019 (484 KB)