Vorlage - VO/19/15568/55  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Jugendhilfeplanes der Stadt Regensburg
für die Bereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
(ohne Jugendsozialarbeit an Schulen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für kommunale Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
18.09.2019 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
26.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Gemäß § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung) i.V.m. § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung) ist Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Jugendhilfeplanung verpflichtet.

 

Jugendhilfeplanung ist das Instrument der Steuerung der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe. Sie bereitet jugendhilfepolitische Entscheidungen vor, ist in diesem Sinn strategische Planung und Entwicklungsplanung der Jugendhilfe.

 

Kontinuierliche Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist sowohl die Gestaltung einer kinder- und familiengerechten Umwelt (§1 SGB VIII) wie auch Er- und Vermittlung der Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und ihrer Familien (§ 80 Abs.1 SGB VIII). Diese Bereiche sind permanenten Veränderungen unterworfen. Die Jugendhilfeplanung muss daher Methoden und Instrumentarien entwickeln und bereithalten, die diese Entwicklungen kontinuierlich registrieren, dokumentieren und es erlauben, die richtigen Strategien und Handlungs- ansätze für die Jugendhilfe daraus abzuleiten.

 

 Dem Auftrag gemäß dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 3. Mai 2016 folgend erarbeitete die Arbeitsgemeinschaft „Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ einen vorliegenden Entwurf des Jugendhilfeplans Teilplan Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (ohne Jugendsozialarbeit an Schulen), der zur Beschlussfassung dem Stadtrat der Stadt Regensburg vorgelegt werden soll.


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

  1. Der vorliegende Jugendhilfeplan Teilplan Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (ohne Jugendsozialarbeit an Schulen) wird beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Ziele zu verfolgen und die vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen.

 

 

 

 


Anlagen: Jugendhilfeplan Teil Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (ohne JAS)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JHPL 2019 - JA _AJS Stand 29.08.19 (2823 KB)