Vorlage - VO/19/15573/DB1  

 
 
Betreff: Ordentliche Gesellschafterversammlung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Beteiligungsmanagement und -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
26.06.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1.Anlass

 

Die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH (RSG) hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2018, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Anlage 1), sowie den Lagebericht (Anlage 2) aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss ist in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates der RSG am 24.05.2019 behandelt worden. In der Sitzung hat der Jahresabschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung berichtet. Er hat dem vorgelegten Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Geschäftsführung wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags der RSG durch den Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 erteilt, der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde festgestellt und der Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorgetragen. In der Gesellschafterversammlung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH soll gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der RSG der Aufsichtsrat entlastet werden. Dazu hat der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der RSG die erforderlichen Erklärungen abzugeben.

 

 

Der Bericht des Aufsichtsrats der RSG liegt als Anlage 3 bei.

 


2. Jahresabschluss

 

Ergebnisübersicht

 

 


Hinweise und Erläuterungen zum Jahresabschluss

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftete die RSG einen Jahresfehlbetrag von -1.440 TEUR. Der Jahresfehlbetrag ist um 422 TEUR geringer als geplant und ca. 150 TEUR geringer als im Vorjahr. Der Rückgang des Jahresfehlbetrages ist unter anderem auf die im Gegensatz zum Vorjahr gestiegenen Umsatzerlöse zurückzuführen. Diese positive Entwicklung ist maßgebend auf die hohe Belegung der Heimplätze zurückzuführen. Die Unterschreitung bei den Umsatzerlösen gem. § 277 Abs. 1 HGB (Umsatzerlöse, soweit nicht in anderen Posten enthalten) resultiert in erster Linie aus geringeren als den geplanten Erträgen aus Nebenbetrieben. Die Überschreitung bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ist in weiten Teilen auf ungeplante Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen zurück-zuführen. Bei den Aufwandspositionen entwickelten sich sowohl der Personalaufwand als auch der Materialaufwand signifikant unter den Planansätzen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen hingegen liegen deutlich über dem Planwert.

 

Die Ertragslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr ist durch die Höhe der Abschreibungen und Zinsaufwendungen sowie durch nach wie vor hohe Personalaufwendungen belastet.

 

3. Kennzahlen

 

Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklung des Eigenkapitals dar.

 

 

Der Rückgang des Eigenkapitals resultiert aus dem negativen Jahresergebnis 2018 saldiert um die Einlage in die Kapitalrücklage durch die Stadt Regensburg in Höhe von 1.000 TEUR.

 


Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Eigenkapitalquote.

 

 

Der Rückgang der Eigenkapitalquote im abgelaufenen Geschäftsjahr ergibt sich zum einen durch die wie bereits im Vorjahr weitere Abnahme des Eigenkapitals einerseits (siehe oben) und andererseits durch eine anhaltende Abnahme der Bilanzsumme. Der Rückgang der Bilanzsumme ist im Wesentlichen durch die abschreibungsbedingte Abnahme des Sach-anlagevermögens verursacht.

 

Die bilanzielle Eigenkapitalquote ist als knapp zu bezeichnen. Finanzierungsprobleme bestehen jedoch derzeit nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Jahresabschluss der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang

Anlage 2: Lagebericht

Anlage 3:Bericht des Aufsichtsrats

 

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Vom Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH wird Kenntnis genommen.
  2. Der Vertreter der Stadt Regensburg wird bevollmächtigt, in der Gesellschafterver­sammlung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RSG JA 2018 (1909 KB)    
Anlage 2 2 RSG Lagebericht 2018 (1882 KB)    
Anlage 3 3 RSG Bericht AR 2018 (621 KB)