Sachverhalt:
1.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 16.05.2019 bis zum 04.06.2019 ein entscheidungsreifer Antrag im Verwaltungshaushalt auf außerplanmäßige Mittel eingegangen, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlage 1).
2.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 07.05.2019 bis zum 04.06.2019 drei Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).
1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck außerplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalti. H. v. insgesamt250.000 €
zu genehmigen.
2. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
Anlage: 2
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