Sachverhalt:
Für die Errichtung, Verbesserung und Ausstattung von Sportanlagen und die Beschaffung von teuren Sportgeräten können den Sportvereinen gemäß Nr. 9 der Sportförderungsrichtlinien Zuschüsse im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden. Im Haushaltsplan 2019 stehen für diesen Zweck bei Haushaltsstelle 1.5531.9881 25.000 Euro zur Verfügung.
Die Vergabe der Mittel erfolgt aufgrund besonderer Anträge der Vereine, die bis 28. Februar beim Amt für Sport und Freizeit einzureichen waren.
Die Verwaltung schlägt vor, die im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend der beiliegenden Liste zu vergeben. Nach den Sportförderungsrichtlinien beträgt der maximale Zuschuss bis zu einem Drittel der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Ausschuss beschließt:
Die Sportfördermittel 2019 für die Verbesserung und Ausstattung von Sportanlagen und die Beschaffung von teuren Sportgeräten werden entsprechend der beiliegenden Liste, die Bestandteil des Beschlusses ist, gewährt. Anlagen: Großgeräte 2019
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