Vorlage - VO/19/15634/DB1  

 
 
Betreff: Auslobung des Realisierungswettbewerbs
"Sportpark Ost Regensburg, Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Direktorialbereich 1   
Beratungsfolge:
GS Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen, Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit und Bau- und Vergabeausschuss Entscheidung
02.07.2019 
Öffentliche gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen, des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit und des Bau-und Vergabeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Am 28.09.2017 (VO 17/13410/53) hat der Stadtrat beschlossen, auf dem Gelände des so genannten neuen Technischen Bereichs (jetzt Sportpark Ost) eine Leichtathletiktrainingshalle für den Trainingsbetrieb zu errichten. Basierend auf der neuen Bäderstrategie von das Stadtwerk Regensburg. GmbH wurde vom Stadtrat am 26.07.2018 (VO 18/14224/53) beschlossen, auf dem Gelände außerdem ein neues Hallenbad zu errichten. Es wurde festgestellt, dass durch die zeitgleiche, abgestimmte Planung und Realisierung von Schwimmbad und Leichtathletiktrainingshalle bauliche, energetische und organisatorische Synergien genutzt werden können. Für die Maßnahme ist eine Budgetobergrenze von 19,2 Mio. Euro netto (Kostengruppen 200-600) vorgesehen.

 

Das Stadtwerk Regensburg. Bäder und Arenen GmbH (SBA) ist bereits mit dem Betrieb weiterer Bäder im Gebiet der Stadt Regensburg betraut. Am 28.03.19 wurde das SBA vom Stadtrat mit Planung, Bau und Betrieb des neuen Bades und der Leichtathletiktrainingshalle betraut. Durch die Realisierung des Gesamtprojektes durch das SBA können bei der Verwaltung die personellen Kapazitäten insbesondere im Planungs- und Baureferat entlastet werden. Nach Fertigstellung der Leichtathletiktrainingshalle und des Hallenbades wird die Stadt Regensburg die umliegenden Sportflächen neu gliedern und eine multifunktionale Sportanlage in der Größe von zwei Großspielfeldern mit vorläufigen Gesamtkosten von rund 1,6 Mio. € errichten.

 

Gemäß den Betrauungsakten haben die zuständigen Gremien der Stadt nach Vorliegen der Auslobungsunterlagen und nach Abschluss der Entwurfsplanung jeweils über die Fortführung und den Finanzrahmen des Projekts zu entscheiden.

 

Als Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit des Sportparkvorhabens hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 30.04.2019 den Bebauungsplanentwurf 164 mit Satzung und Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf hat nach dieser Auslegung einen Stand erreicht, der die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 33 BauGB ermöglicht. Deshalb war von Seiten der Stadtverwaltung angedacht, den Bebauungsplanentwurf als verbindlich vorzugeben, da bei einem „Abweichen“ von den vorgegebenen Rahmenbedingungen neue Gutachten (Schallgutachten usw.) bzw. Anpassungen der Planung und somit auch eine nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung usw. erforderlich wären. Dies könnte mit einer erheblichen Zeitverzögerung r die Bauleitplanung und somit des Gesamtprojekts einhergehen.

 

Bei der Vorbesprechung der Preisrichter (siehe Anlage 1, Seite 8 f) am 4. Juni 2019 wurden die Formulierungen zur Verbindlichkeit des Bebauungsplanes sehr kontrovers diskutiert. Es wurde sowohl von Fach- als auch von Sachpreisrichter*innen die Befürchtung geäert, dass mögliche Wettbewerbsteilnehmer aufgrund der relativ engen Vorgaben (Baugrenzen lassen kaum Raum für abweichende Anordnungen der Gebäude) nicht teilnehmen wollen bzw. eventuelle alternative Planungsideen gar nicht entwickelt werden. Ferner müssten ggf. Wettbewerbsteilnehmer ausgeschlossen werden, wenn sie entsprechende Abweichungen vom Bebauungsplanentwurf in ihren Entwürfen vornehmen. Vorschlag der Verwaltung ist es nun, die Formulierungen offener zu fassen und geringfügige Abweichungen zuzulassen (siehe Anlage 1, Seite 29). Es ist beabsichtigt, das laufende Bebauungsplanverfahren nach der öffentlichen Auslegung nicht unmittelbar zum Abschluss zu bringen, sondern erst die Ergebnisse des Realisierungswettbewerbes abzuwarten. Nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse muss der Bebauungsplanentwurf bei Bedarf angepasst (Aktualisierung Schallgutachten usw.), ggf. neu ausgelegt und dann zur Rechtskraft gebracht werden.

 

r den Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades wird ein nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/ Losverfahren durchgeführt. Grundlage für den Wettbewerb sind die RPW 2013 und VgV 2016 sowie für die Objektplanung Hochbau und die Ingenieurleistungen TGA.

 

Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften, bestehend aus Architekten, Landschaftsplanern und Tragwerksplanern.

 

Mit der Wettbewerbsbetreuung hat das SBA das Büro oberprillerarchitekten beauftragt.

 

Die Wettbewerbsaufgabe, Planungsleistungen, Zusammensetzung des Preisgerichts, Termine etc. sind im Auslobungstext (siehe Anlage 1) beschrieben. Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt am 9.09.2019.

 

 

 

Anlagen: Auslobung

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Die Auslobung des Wettbewerbsverfahrens „Sportpark Ost, Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades“ durch das Stadtwerk Regensburg. Bäder und Arenen GmbH soll nach Maßgabe der Berichtsvorlage erfolgen.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 190624_Auslobung (2233 KB)