Vorlage - VO/19/15647/61  

 
 
Betreff: Lärmaktionsplan Regensburg
- Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung und Abgrenzungsvorschläge für ruhige Gebiete
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
16.07.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gesundheitsschutz ist ein wichtiges Ziel in der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Dies betrifft insbesondere auch den Schutz vor Lärmbelastungen. Lärmkonflikte entstehen dabei nicht nur aufgrund neuer Vorhaben, sondern auch durch Entwicklungen, die sich über einen längeren Zeitraum nach und nach einstellen (z.B. Zunahme der Verkehrsbelastung auf den Straßen). Die Bekämpfung solcher gesundheitsgefährdender Dauerlärmbelastungen ist in der EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG) und ihrer Umsetzung im Bundesimmissionsschutzgesetz sowie im Bayerischen Immissionsschutzgesetz geregelt. Die bestehende Lärmsituation wird alle fünf Jahre durch das Bayerische Landesamt für Umwelt in den Lärmkartierungen erfasst. Hierbei werden o.g. Konflikte aufgezeigt. In den Lärmaktionsplanungen sollen Maßnahmen entwickelt werden, wie diese Lärmkonflikte gelöst oder zumindest gemindert werden können. Die aufgestellten Lärmaktionspläne selbst sind ebenfalls in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und fortzuschreiben. Für die Lärmaktionsplanung im Ballungsraum Regensburg ist die Stadt Regensburg zuständig. Ausgenommen hiervon sind die im Ballungsraum verlaufenden Streckenabschnitte der Bundesautobahnen und die Haupteisenbahnstrecken des Bundes, für die die Regierungen/Freistaat Bayern bzw. das Eisenbahn-Bundesamt zuständig ist. Die Lärmaktionsplanung zu den Haupteisenbahnstrecken wurde in 2017/2018 durch das Eisenbahn-Bundesamt bereits durchgeführt (siehe Sitzung des Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 07.03.2018). Zu den Bundesautobahnen läuft derzeit ein bayernweites Lärmaktionsplanverfahren, das außerplanmäßig vom Freistaat Bayern, federführend durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in 2019 durchgeführt wird.

Auf Basis der Lärmkartierung der 2. Stufe (2012) hat die Stadt Regensburg mit Beschluss vom 23.09.2014 die Durchführung einer Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet beschlossen. Diese Planung erstreckt sich ausschließlich auf die Hauptlärmquellen, die in der Zuständigkeit der Stadt liegen.

r die Ermittlung von Lärmbrennpunkten und die Bewertung der Maßnahmennotwendigkeit wurden die Auslösewerte von 67 dB L-DEN (Tagesdurchschnittswert) und 57 dB L-Night (Nachtwert) zu Grunde gelegt (diese Werte beziehen sich auf die Fassadenpegel an bewohnten Gebäuden). Da ermittelte Lärmkonflikte ausschließlich im Bereich des Straßennetzes vorkommen, soll sich die Maßnahmenplanung auf diese Lärmquelle konzentrieren.

r die Durchführung der Maßnahmenplanung wurde das Planungsbüro LK Argus Kassel GmbH zusammen mit dem Büro Lärmkontor Hamburg beauftragt. Die Planungen wurden eng begleitet und abgestimmt mit einer Arbeitsgruppe der Verwaltung, in der die zuständigen Fachstellen vertreten sind (AG Lärm).

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Ergebnisse der Kartierung wurden im Herbst 2014 gemeinsam von der Stadtverwaltung, Vertretern des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und Vertretern der Regierung der Oberpfalz der Öffentlichkeit vorgestellt. Über einen Monat lang hatten Bürgerinnen und Bürger dabei Gelegenheit, genauere Angaben zu ihrer persönlichen Betroffenheit durch Lärm rückzumelden sowie eine Einschätzung der Eignung unterschiedlicher Maßnahmenansätze in Bezug auf die Lärmminderung oder auch eine konkrete Maßnahme für ihre eigene Situation vorzuschlagen. Die zu den Lärmbrennpunkten eingebrachten Vorschläge flossen in die Maßnahmenplanung mit ein. Ebenso wurden Angaben zu Orten  der Erholung von Lärm bei der Untersuchung möglicher ruhiger Gebiete berücksichtigt.

 

Maßnahmenplanung

Die Maßnahmenplanung ist im beiliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes umfassend dokumentiert (Anlage 1a bis  1d). Nachfolgend wird unter Verweis auf die Stellen im Entwurf auf die wesentlichen Inhalte des Planentwurfs eingegangen.

Zu Beginn der Maßnahmenplanung wurde zunächst die Kartierung von 2012 bis auf das Jahr 2015 aktualisiert. Ebenso wurde nochmals eine Neubewertung der Priorisierung der Lärmbrennpunkte nach Belastungsgrad an Hand der Lärmkennziffern-Methode vorgenommen (Anlage 1a/Kap. 3). Nach einer Analyse bereits bestehender städtischer Planungen und Konzepte auf deren Wechselwirkungen mit der Lärmthematik (Anlage 1a/Kap. 4)  wurden für die insgesamt 48 Lärmbrennpunkte konkret in Frage kommende Maßnahmenansätze geprüft. Hierbei wurden u.a. die Sanierung von Fahrbahnoberflächen, die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und die Verstetigung des Verkehrsflusses, die Möglichkeiten für straßenräumliche Umgestaltungen und die Option für die Nachrüstung von Schallschutzanlagen geprüft. Insgesamt konnten daraufhin 28 Einzelmaßnahmen entwickelt werden, mit denen die Lärmbelastung in den Brennpunktbereichen in den kommenden 5 Jahren gesenkt werden kann (5-Jahres-Maßnahmenpaket). Darüber hinaus wurden weitere mögliche Maßnahmen ermittelt, deren Umsetzung mittel- bis langfristig angegangen werden kann.

Der Schwerpunkt der kurzfristig umsetzbaren Minderungsmaßnahmen liegt auf einer besseren, umfeldverträglicheren Abwicklung des Verkehrs durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h insbesondere im Nachtzeitraum (22-06 Uhr). Für eine Geschwindigkeitsreduzierung im Nachtzeitraum vorgeschlagen werden dabei auch Abschnitte von Hauptverkehrsstraßen, die dicht bewohnt sind wie die Furtmayr-, Landshuter-, Luitpold- und Weißenburgstraße. Eine ganztägige Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wird hingegen nur in Einzelfällen wie dem Weißgerbergraben und der Jakobstraße empfohlen. Für die Ableitung der Maßnahmen fand jeweils eine umfassende Vorprüfung statt, nach der die Eignung und Umsetzbarkeit dieser Maßnahmenart nach zahlreichen Kriterien geprüft und abgewogen wurde, die auch nach nationalem Recht anzuwenden sind. Im Ergebnis liegt hiermit eine solide Grundlage für die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde vor, mit der die einzelnen Maßnahmen zügig umgesetzt werden können.

Auch durch die Erneuerung bzw. den Ersatz von Fahrbahnbelägen können in mehreren Lärmbrennpunkten in den nächsten 5 Jahren Entlastungen herbeigeführt werden. Lärmmindernde Asphaltdecken kommen dabei aufgrund der besonderen technischen Anforderungen nur in Einzelfällen zum Einsatz (drei Straßenabschnitte). Aber auch von einem in konventioneller Art und Weise erneuerten Fahrbahnbelag gehen geringe Minderungseffekte aus (u.a. durch Verminderung der Fahrzeugerschütterungen); dies ist in fünf Straßenabschnitten der Fall. Die Umorganisation des Verkehrsraumes als kurzfristig umsetzbare Maßnahme wird lediglich für zwei Straßenabschnitte empfohlen. Im Maßnahmenbereich von Lärmschutzwänden oder Einhausungen kann sich das Maßnahmenpaket wegen seines kurzfristigen Umsetzungshorizontes lediglich auf bereits in konkreterer Planung befindliche Vorhaben erstrecken (Nordgaustraße, Frankenbrücke). Für weitergehende Maßnahmen in diesem Bereich, wie insbesondere die Schließung von Baulücken, wurden bereits geeignete Straßenabschnitte bzw. städtebauliche Situationen ermittelt.

Alle Maßnahmenvorschläge des 5-Jahres-Paketes sind in Tabelle 26 des Berichts (Anlage 1a, Seite 114) sowie in Karte 16 (Anlage 1b) ersichtlich.

 

Wirkungen und Bewertung

Durch die Maßnahmen können bei bloßer Betrachtung der Lärmstatistik in den hohen Pegelklassen (>70 dB L-DEN bzw. >60 dB L-Night) ca. 300 Personen ganztags und ca. 400 Personen nachts dauerhaft von Verkehrslärm entlastet werden. Die Entlastungswirkungen erreichen aber wesentlich mehr Personen, zumal auch „Durchreicheffekte“ bestehen, die die Kartierungs-Statistik nicht umfasst bzw. anzeigt (Personen werden von einer hohen in die nächst niedrigere Pegelklasse entlastet; andere Personen in dieser Pegelklasse wiederum in die darunter liegende usw.). In Kapitel 6.2 (Anlage 1a) wird detailliert auf die Minderungswirkungen der einzelnen Maßnahmen eingegangen. Die Karten 17 und 18 (Anlage 1b) stellen die Entlastungswirkungen in den einzelnen Lärmbrennpunkten dar (mit berücksichtigt sind hierbei auch zwischenzeitlich umgesetzte Maßnahmen, die im Vorgriff des Maßnahmenpakets seit 2015 erfolgten - z.B. Fahrbahnerneuerung Galgenbergstraße mit lärmminderndem Belag).

r sämtliche Maßnahmen, deren Umsetzung nicht bereits ohnehin vorgesehen waren, wurden die zusätzlich entstehenden Kosten geschätzt (in Summe 1,3 Mio. €) und den jeweiligen Entlastungswirkungen gegenübergestellt. Um einen Betroffenen um 1 dB entlasten zu können, muss die Stadt im Durchschnitt 587 € aufwenden, wobei es hier eine große Bandbreite je Maßnahmenart gibt, angefangen von 28 € (Tempo 30) bis 4.721 € (straßenräumliche Umgestaltung). Der Nutzen jeder Maßnahme wurde an Hand mehrere quantitativer Kriterien (Nutzen, Kosten) und qualitativer Kriterien (Synergien) bewertet und eine Gesamtbewertung vorgenommen.

Passive Schallschutzmaßnahmen

Passive Lärmschutzmaßnahmen sollen grundsätzlich nachrangig zur Anwendung kommen, d.h. wenn aktive Maßnahmen nicht möglich sind oder mit ihnen keine ausreichende Lärmentlastung erreichbar ist. In den Maßnahmenbereichen betrifft dies insgesamt ca. 1.700 Personen, die auch nach Umsetzung des v.g. Maßnahmenpaketes die Pegelschwelle von L-DEN >67 dB oder L-Night >57 dB  noch nicht unterschreiten. Auf Grund dieses Volumens an Betroffenen wurden die Möglichkeiten eines Förderprogramms für passive Schallschutzmaßnahmen (i.d.R. Schallschutzfenster) geprüft (Anlage 1a, Kap. 6.5). Solche Programme gibt es in mehreren Städten. Ihr Umsetzungserfolg ist aber in der Regel begrenzt, zumal oft nur ein geringer Anteil der angebotenen Förderung von den Eigentümern tatsächlich abgerufen wird.

r ein mögliches Vorgehen in Regensburg wurde ein Bedarf an insgesamt knapp über 900 Gebäuden an Straßen in städtischer Baulast ermittelt, die die o.g. Pegelüberschreitungen aufweisen. Für diese Gebäude sind ca. 10.000 Fenster anzusetzen, für die ein Umrüstbedarf bestehen könnte. An Hand der Erfahrungswerte für Kosten, Förder- und Umsetzungsquote ergäbe sich hierfür überschlägig ein Gesamtförderbedarf von bis zu 2,8 Mio. €. Um diesen schrittweise angehen bzw. abarbeiten zu können, wurden drei Prioritätenstufen gebildet, die sich nach der Pegelhöhe richten und auf die sich der Mittelbedarf aufteilt (siehe Anlage 1a/Tabelle 37).

Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, zunächst lediglich die 1. und 2. Prioritätsstufe in ein mögliches Förderprogramm einzubeziehen. Hiermit können entsprechende Praxiserfahrungen gesammelt werden. Bei den Förderkonditionen sollte eine enge Anlehnung an die Konditionen erfolgen, die auch an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes gelten. Eine konkrete städtische Förderrichtlinie ist hierfür noch zu erstellen und entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Der Entwurf einer solchen Richtlinie soll zum Zeitpunkt des noch ausstehenden Beschlusses des Lärmaktionsplans im Stadtrat behandelt werden.

 

Ruhige Gebiete

Ein wesentlicher Inhalt von Lärmaktionsplänen sollen auch Überlegungen zu sog. ruhigen Gebieten sein. Dies sind öffentlich zugängliche Räume, in denen sich Bürger regelmäßig von Lärmbelastungen erholen können. Diese Gebiete müssen hierfür gewisse Qualitäten erfüllen, um als ruhiges Gebiet festgelegt werden zu können. Die Kriterien hierfür kann die Stadt als zuständige Behörde selbst aufstellen, sollte den Kriterien-Maßstab aber einheitlich und nachvollziehbar auf das Stadtgebiet anwenden. Durch die Festlegung eines konkreten ruhigen Gebietes im Lärmaktionsplan bringt die Stadt zum Ausdruck, dass sie für dieses Gebiet eine etwaige Zunahme der Lärmbelastung gegenüber dem Status quo auch für die Zukunft ausschließen möchte (Vorsorgegedanke). Für andere Planungen der Stadt insb. der Bauleitplanung, Verkehrsplanung ist damit der Belang der zu schützenden Ruhe mit erhöhtem Gewicht abzuwägen. Mit der Gebietsfestlegung nicht verbunden ist eine etwaige Pflicht, hierin die akustische Belastung weiter abzusenken. Dies zu tun ist der Stadt allerdings freigestellt.

In Kapitel 7.3 (Anlage 1a) ist das Vorgehen zur Gebietsauswahl in Regensburg und die hierbei angewendeten Kriterien umfassend dargestellt. Insgesamt konnten dabei 22 Gebiete für eine Festsetzung vorgeschlagen werden. Diese sind in Karte 21 (Anhang 1b) sowie Tabelle 4 (Anlage 1c) wiedergegeben. Teilflächen eines Gebietes, für die ein einzelnes Kriterium noch nicht erfüllt ist, das aber mit gewissem Aufwand erfüllbar wäre, sind als sog. Hinweisflächen dargestellt (z.B. noch nicht gesicherte öffentliche Zugänglichkeit von Kleingartenanlagen oder das Bestehen interner Störquellen). Eine weitere Teilfläche des Keilsteiner Hangs, die zwar im Status quo alle Kriterien erfüllt, aber durch die im Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern enthaltene Ortsumgehung Schwabelweis potenziell verlärmt werden könnte, ist als Pufferbereich ausgewiesen. Diese Teilflächen könnten erst nach Herbeiführung entsprechender Entscheidungen als ruhiges Gebiet gesichert werden (z.B. im Zuge der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes).

 

Aktualisierung der Lärmkartierung 2017

Ende 2018/Anfang 2019 wurde vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) die nächste Aktualisierung der Kartierung auf das Bezugsjahr 2016 veröffentlicht. Die Ergebnisse sind in den Anlagen 2a bis 2c dargestellt.

An dieser Neukartierung wirken grundsätzlich die Ballungsräume mit, indem v.a. Datengrundlagen für die Lärmmodellierung bereitgestellt werden. Gegenüber der vorherigen amtlichen Kartierung aus dem Jahre 2012 wurden in den Modellrechnungen der Neukartierung wesentlich differenziertere Angaben zur Verkehrsbelastung im Nachtzeitraum berücksichtigt (insbesondere der Schwerverkehrsanteil wird nun genauer berücksichtigt). Im Ergebnis ergeben sich daraus deutlich geringere Belastetenzahlen in den einzelnen Pegelklassen (Anlage 2c) als noch in der Kartierung von 2012, obwohl hierbei für Regensburg noch keine direkten Minderungsmaßnahmen unterstellt waren. Dies soll jedoch nicht zu der Annahme verführen, dass die vorgeschlagenen Minderungsmaßnahmen nicht mehr so dringlich wären. Auch wenn durch die Neukartierung eine rechnerische Entlastung der Bewohner bezogen auf das Gesamtstadtgebiet belegt, sind die Lärmbelastungen in den Brennpunktbereichen sehr hoch und erfordern ein engagiertes Umsetzen der vorgeschlagenen Maßnahmen.

 

Weiteres Vorgehen

Es ist vorgesehen, den Entwurf des Lärmaktionsplanes unmittelbar nach der Sommerpause der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben. Hierbei sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen neben dem Gesamtbericht auch in einer leicht vermittelbaren Form im Onlineportal www.ideen-fuer-regensburg.de zugänglich gemacht werden. Bürgerinnen und rger erhalten dabei die Gelegenheit, sich zu den Maßnahmenvorschlägen nochmals konkret rückzumelden bzw. diese zu kommentieren. Zusammen mit der Maßnahmenplanung soll die Öffentlichkeit auch die Ergebnisse der aktuellen Kartierung von 2017 zur Kenntnis erhalten.

Als weiterer Beteiligungsschritt ist zum Entwurf des Lärmaktionsplanes auch das Einvernehmen  der Regierung der Oberpfalz einzuholen. Gleiches gilt für berührte Baulastträger wie v.a. die Autobahndirektion Südbayern.

Über die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte wird im Ausschuss berichtet.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Die Ergebnisse der Maßnahmenplanung zur Lärmminderungen an den in kommunaler Baulast befindlichen Straßen sowie die Vorschläge zur Abgrenzung von ruhigen Gebieten werden zur Kenntnis genommen.
  2. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes und die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen der Öffentlichkeit in geeigneter Form zur Kenntnis und Rückmeldung gegeben werden.
  3. Zum Entwurf des Lärmaktionsplanes ist bei zu beteiligenden Stellen das Einvernehmen herzustellen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kommunales Förderprogramm zur Unterstützung passiver Schallschutzmaßnahmen zu entwickeln.
  5. Die endgültigen Ergebnisse der Lärmaktionsplanung zur zweiten Stufe sind dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.

 

 


Anlagen:

 

  1.                Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Regensburg, Stand Juni 2019
    a) Bericht/Textteil
    b) Anhang Karten
    c) Anhang Tabellen
    d) Anhang schalltechnische Berechnungen

 

  1.                rmkartierung 2017 
    a) Straßen - Belastung im Tagesdurschnitt (L-DEN) und im Nachtzeitraum (L-Night)
    b) Industrie & Gewerbe - Belastung im Tagesdurchschnitt (L-DEN) und im
                Nachtzeitraum (L-Night)
    c) Betroffenenstatistik

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1a_LAP Regensburg_Entwurf_Stand 190618 (10234 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1b_Karten (28874 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 1c_Tabellen (280 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 1d_Schalltechnische Berechnungen (43640 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 2a_Lärmkartierung 2017_Straßen L-DEN & L-Night (41685 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 2b_Lärmkartierung 2017_Industrie&Gewerbe L-DEN & L-Night (18543 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 2c_Lärmkartierung 2017_Betroffenenstatistik (44 KB)