Vorlage - VO/19/15727/RIV  

 
 
Betreff: Zusatzvereinbarung zum Vertrag zwischen Stadt und Evangelisch-Lutherischer Kirche vom 17. April 2014 zur künftigen Aufbewahrung und Nutzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenarchivs Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Unger
Federführend:Kulturreferat   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Entscheidung
23.07.2019 
Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Am 17.04.2014 schloss die Stadt Regensburg mit den Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden in Regensburg, dem Evangelisch-Lutherischen Dekanat Regensburg sowie der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern einen Vertrag zum künftigen Umgang mit der kirchlichen Schriftgutüberlieferung aus reichsstädtischer Zeit. Hintergrund waren damalige Pläne, das in Räumlichkeiten des Dekanats eingelagerte kirchliche Archivgut dauerhaft in das Landeskirchliche Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern nach Nürnberg zu transferieren. Dorthin hatte man 1984 bereits die älteren Kirchenbücher der lutherischen Stadtgemeinden verbracht. Dies hätte bedeutet, dass die einzigartigen, bis ins 16. Jahrhundert zurückreichenden Quellenbestände des Evangelisch-Lutherischen Kirchenarchivs nicht mehr an ihrem Entstehungsort in Regensburg und in unmittelbarer Nachbarschaft zu anderen lokalen Archiven und Bibliotheken einsehbar gewesen wären. Archivnutzer hätten stattdessen jeweils eine Fahrt nach Nürnberg und zurück auf sich nehmen müssen. Vor diesem Hintergrund wurde die oben genannte Vereinbarung geschlossen, in der die Vertragspartner als übergeordnetes Ziel die „praktikable Benutzung der evangelischen kirchlichen Schriftgutüberlieferung […] insbesondere durch die Wissenschaft in Regensburg“ formulierten. Dem Sinn dieser Präambel nach wurde im Vertrag von 2014 vor allen Dingen geregelt, dass die Stadt Regensburg dem Kirchenarchiv einen eigenen, abschließbaren Magazinraum und ein Geschäftszimmer im Runtingerhaus überlassen würde. Zugleich wurde die Gewährung eines jährlichen Personalkostenzuschusses für die kirchliche Archivmitarbeiterin im Rahmen der freiwilligen Leistungen festgelegt.

Bevor diese vertraglichen Vereinbarungen konkret umgesetzt werden konnten, zeichnete sich jedoch bereits der Bau des neuen Archiv und Depots in Burgweinting ab. Um den wertvollen und empfindlichen Archivbeständen sowie der Kirchenarchivarin einen zusätzlichen Ortswechsel zu ersparen, einigten sich beide Seiten darauf, den Umzug in städtische Räumlichkeiten erst beim Bezug des neuen Gebäudes zu verwirklichen. Dafür war aber eine Zusatzvereinbarung zum Vertrag von 2014 nötig, die dort formulierte Punkte neu regelte bzw. vorerst aussetzte.

Im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung ist nun festgelegt, dass die kirchlichen Archivalien nach Fertigstellung des neuen Stadtarchivs als erster Archivbestand in die neuen Magazinräume einziehen. Außerdem wird geregelt, dass die seit 1984 in Nürnberg lagernden Kirchenbücher wieder nach Regensburg zurückkehren und mit den anderen kirchlichen Archivalien zusammengeführt werden. Die im Vertrag von 2014 aufgeführten Bestimmungen zur Aufbewahrung in einem städtischen Archivmagazin sowie zur Überlassung eines eigenen Geschäftszimmers im Runtingerhaus werden bis zur Fertigstellung des Neubaus ausgesetzt und rechtzeitig (bis zum voraussichtlichen Bezug des Archivgebäudes 2022) an die neuen Verhältnisse vor Ort angepasst. Der seitens der Stadt gewährte Personalkostenzuschuss bleibt davon unberührt.

Mit dem Vertrag von 2014 sowie der ergänzenden Zusatzvereinbarung wird sichergestellt, dass das stadtgeschichtlich bedeutende kirchliche Archivgut auch künftig in Regensburg bleiben und am funktionalen neuen Archivstandort gemeinsam mit den Beständen des Stadtarchivs und des Historischen Vereins genutzt werden kann.


 

Der Kulturausschuss nimmt die Zusatzvereinbarung zum Vertrag zwischen Stadt und Evangelischer Kirche vom 17. April 2014 betreffend die künftige Aufbewahrung und Nutzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenarchivs Regensburg zur Kenntnis.