Vorlage - VO/19/15778/70  

 
 
Betreff: Nachrüstung von städtischen Lastkraftwagen und Transportern mit Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung von Stickoxidemissionen

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
19.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Allgemeines:

 

In einer Vielzahl von Städten in Deutschland ist die Bevölkerung einer teilweise erheblichen Stickstoffdioxid-Belastung ausgesetzt. Die Bundesregierung hat daher ergänzend zum „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ ein weiteres Konzept für saubere Luft und für die Sicherung der individuellen Mobilität vorgestellt, das mit zusätzlichen Maßnahmen helfen soll, die Luftqualität und damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in belasteten Städten effektiv zu verbessern.

 

Schwere und leichtere Kommunalfahrzeuge, die ganz überwiegend mit Dieselkraftstoff angetrieben werden, tragen zur Belastung der Innenstädte mit Stickstoffdioxid bei. Aufgrund des täglichen Einsatzes dieser Fahrzeuge in nicht unerheblichem Umfang ergibt sich hieraus ein Emissionsreduktionspotenzial, das ausgeschöpft werden soll.

 

Gegenstand der Förderung ist die Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro I bis Euro V und EEV sowie die Nachrüstung von gewerblichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen auch im Kommunaldienst (Klassen N1 und N2) - der Schadstoffklassen Euro I bis VI.

 

Um die bei der Verbrennung im Motor entstehenden Stickoxide wirksam reduzieren zu können, wird eine entsprechend hohe Abgastemperatur vorausgesetzt. Diese hohe Temperatur wird aber bei den Lkw des städtischen Fuhrparks sehr selten erreicht. Während bei Kommunalfahrzeugen der Generation Euro VI, die mit einer Selektiven Katalytischen Reduktion, sog. SCR-Technologie ausgestattet sind, die notwendige Abgastemperatur durch ein motorisches Thermomanagement sichergestellt wird, kommen Lkw der Schadstoffklassen Euro I bis Euro V und EEV wegen der niedrigen Abgastemperaturen kaum in einen ausreichenden Betriebszustand. Um daher bei diesen Fahrzeugen auch im Schwachlastbetrieb einen hohen Wirkungsgrad gewährleisten zu können, muss die Abgastemperatur durch nachgerüstete Thermomanagementmaßnahmen angehoben werden.

 

Förderfähig sind Kommunalfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 3,5 Tonnen bzw. zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen, die überwiegend (mehr als 50 %) im Stadtgebiet unterwegs sind.Die Förderung beträgt grundsätzlich 40 % (maximal 15.000,00 € pro Fahrzeug über 3,5 t zGM) bzw. 80 % (maximal 3.000,00 € pro Fahrzeug zwischen 2,8 und 3,5 t zGM) der Umrüstungskosten (Systemkosten und externen Einbaukosten).

 

 

Es ist vorgesehen, von den 33 Kraftfahrzeugen des städtischen Fuhrparks, die die Voraussetzungen für eine Umrüstung nach den Förderrichtlinien erfüllen, in einem ersten Schritt folgende 19 nachrüsten zu lassen:

 

  • 7 Lkw über 7,49 t zGM des Herstellers MAN, Typ TGS Euro 5 und EEV
  • 5 Transporter über 3,5 t zGM Herstellers Mercedes-Benz, Typ Sprinter Euro 5
  • 7 Transporter zwischen 2,8 t und 3,5 t zGM der Hersteller Mercedes-Benz, Typ Sprinter Euro 5 und Volkswagen, Typ     

 

Diese Fahrzeuge werden nahezu ausschließlich im Stadtgebiet von Regensburg als Müllsammelfahrzeuge, Kanalreinigungsfahrzeuge oder Fahrzeuge des Straßenunterhalts und der Straßenreinigung eingesetzt.

 

Grund für diese Auswahl von Fahrzeugen war das Ergebnis einer Markterkundung. Am Markt gibt es nur eine geringe Anzahl von Firmen, die sich mit der Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen befassen. Nur zwei Firmen haben nach monatelangem Kontakt darüber informiert, dass derzeit nur die oben genannten Fahrzeugtypen nachgerüstet werden können. Ob und zu welchem Zeitpunkt Nachrüstlösungen für weitere Fahrzeuge möglich sein werden, bleibt einer weiteren Markterkundung vorbehalten. Außerdem werden zwei Fahrzeuge, die im Jahr 2020 ausgesondert und verkauft werden, nicht nachgerüstet.

 

 

Kosten und Finanzierung

 

Die Kosten für die Nachrüstung dieser 19 Fahrzeuge wird aufgrund der vorliegenden Angebote rund 280.000,00 € brutto betragen.

 

Auf Basis der bereits aus Termingründen eingereichten Förderanträge kann mit einer Förderung von voraussichtlich ca. 115.000,00 € brutto gerechnet werden.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2019 sowie im Entwurf des Investitionsprogrammes 2019 - 2023 für die Jahre 2019/2020 berücksichtigt.


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Nachrüstung von städtischen Lastkraftwagen und Transportern mit Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung von Stickoxidemissionen wird nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umgesetzt.