Vorlage - VO/19/15784/50  

 
 
Betreff: Änderung der Sozialhilferichtlinien ab 1. Juli 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
18.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 23.11.2005 hat der Ausschuss für Soziales und allgemeine

Stiftungsangelegenheiten beschlossen, dass die Sozialhilferichtlinien des Bayerischen

Städtetages, des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Bezirketags (früher

Verband der Bayerischen Bezirke) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Regensburg ab

01.08.2005 angewendet werden. Als Folge fortschreitender Rechtsentwicklung werden diese

Richtlinien ständig angepasst.

 

Mit Schreiben vom 04.07.2019 hat der Bayerische Städtetag die Änderungen zum

01.07.2019 an seine Mitglieder versandt (siehe Anlage). Der vom Bayerischen Städtetag,

Bayerischen Landkreistag und Bayerischen Bezirketag eingesetzte Redaktionsausschuss

hat eine Fortschreibung der von den drei Verbänden gemeinsam herausgegebenen

Sozialhilferichtlinien zum 1. Juli 2019 beschlossen. Das Bayerische Staatsministerium für

Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie der Bayerische Kommunale

Prüfungsverband haben das Einvernehmen dazu erteilt.

 

Die Änderungen wurden größtenteils durch Anpassungen an geänderte gesetzliche

Grundlagen und die Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung erforderlich.

 

Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien gewährleistet einen einheitlichen Gesetzesvollzug.

Finanzielle Auswirkungen sind aufgrund der Änderungen nicht zu erwarten.

Die Entscheidung zur Anwendung der geänderten Sozialhilferichtlinien betrifft eine

Angelegenheit von grundsätzlicher bzw. allgemeiner Bedeutung nach dem Sozialgesetzbuch

Teil XII (SGB XII) und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Soziales und

allgemeine Stiftungsangelegenheiten.

 

Es wird empfohlen, die Anwendung der geänderten Sozialhilferichtlinien rückwirkend zum

01.07.2019 zu beschließen.

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien in der Fassung vom 01.07.2019 wird für den

Bereich der Stadt Regensburg als Sozialhilfeträger rückwirkend ab 01.07.2019 beschlossen.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rundschreiben S 091 (2) (62 KB)    
Anlage 2 2 Anlage zu RS S 091 (310 KB)