Vorlage - VO/19/15807/51  

 
 
Betreff: Beteiligung am Betrieb einer Klasse für besondere pädagogische Herausforderungen im Regelschulbereich als Pilotprojekt - Intensivpädagogische Klasse für das Grundschulalter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
18.09.2019 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Entscheidung
02.10.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Konzeption

 

Die Intensivpädagogische Klasse (IPK) stellt ein zusätzliches, alternatives Bildungsangebot in einer von Vielfalt geprägten Region dar, das den Regelschulbereich ergänzt. Als nieder­schwelliges Angebot mit einfachen Zugangswegen soll den Eltern die Entscheidung erleich­tert werden, zum Wohle des Kindes der angemessenen Förderung und Unterstützung zuzu­stimmen. Ebenso soll die Klasse aus Fürsorge für alle Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte der nötigen Entlastung im Schulalltag sowie der Sicherung von Bildungs­chancen dienen.

Mit Schreiben vom 26.07.2019 „erklären die Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg, dass im kommenden Schuljahr (2019/20) auf der Basis des Konzeptent­wurfs vom 25.02.2019 eine (1) Klasse für besondere pädagogische Herausforderungen im Regelschulbereich der Grundschulstufe eingeplant ist. Die nötigen räumlichen und perso­nellen Ressourcen werden im Rahmen der Klassenbildung zur Verfügung gestellt …“.

 

 

2. Zielformulierung

 

Durch die Kombination schulischer und sozialpädagogischer Maßnahmen soll Kindern, die vorübergehend in den bestehenden Strukturen nur sehr schwer zu unterrichten sind, die Möglichkeit geboten werden, im familiären und sozialen Umfeld, sowie an der bisher be­suchten Schulart, zu verbleiben. Ziel ist die Rückführung an die Sprengelschule.

 

hrend der Maßnahme soll

- den Kindern durch einen Kleinstbeschulungsrahmen die aktive Teilnahme am Unter­richt ermöglicht werden,

- den Kindern die Möglichkeit gegeben werden schulische Rückstände aufzuholen,

- der Stoff entsprechend dem amtlichen Lehrplan der jeweiligen Jahrgangsstufe vermit­telt werden,

- ein Repertoire an Lern- und Verhaltensstrategien aufgebaut werden,

- die Lern- und Leistungsmotivation aufgebaut und gefestigt werden,

- die persönliche und soziale Entwicklung begleitet, gefördert und stabilisiert werden,

- jedes Kind eine Steigerung des Selbstbewusstseins und der Selbstverantwortung erfah­ren,

- jedes Kind zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung angeleitet werden,

- durch positive Gemeinschaftserfahrungen eine Rückführung in eine größere Klassen­gemeinschaft angebahnt werden,

- durch intensive Elternarbeit eine ganzheitliche Förderung des Kindes erzielt werden,

- den Eltern Hilfe bei schulischen wie familiären Problemlagen zur Verfügung stehen.

 

Des Weiteren wird mit der Einrichtung der Klasse eine Entlastung der Sprengelschulen mit nachstehenden Zielen angestrebt:

 

- Sicherung des Schulfriedens durch Deeskalation,

- Schutz der Schülerschaft und des Personals,

- Wiederherstellung eines geregelten Unterrichtsbetriebes in den betroffenen Klassen,

- Sicherung des Bildungsanspruches der Mitschülerinnen und Mitschüler,

- Erhaltung der Arbeitskraft der betroffenen Lehrkräfte.

 

3. Zielgruppe

 

Zielgruppe des Angebotes sind schulpflichtige Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe (Grundschulstufe) aus dem Stadtgebiet Regensburg, in Absprache auch aus dem Landkreis Regensburg (auf Prüfung des Amts für Jugend und Familie Regensburg und anteilige Finan­zierung durch das Kreisjugendamt Regensburg). Es handelt sich um Kinder mit hohem so­zial-emotionalem Förderbedarf und diversen Störungsbildern an der Grenze zu teilstationä­ren und/oder vollstationären Maßnahmen. I. d. R. also um Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Lebensumfeld einer Kombination von belastenden Faktoren ausgesetzt sind, aufgrund ihrer Entwicklung massive Probleme mit der eigenen Person und dem sozialen Umfeld ha­ben und daraus resultierend Lernstörungen entwickeln. Diese Kinder können aufgrund ihres Lern- und Arbeitsverhaltens ihr Leistungspotential nicht entfalten und/oder gefährden auf­grund ihres Sozialverhaltens und wiederkehrender Regelüberschreitungen den Unterrichts­betrieb, den Schulfrieden und den Bildungserfolg der Mitschülerinnen und Mitschüler massiv. Die infrage kommenden Schülerinnen und Schüler müssen eine positive Rückführungsprog­nose aufweisen.

 

4. Abgrenzung zur Stütz- und Förderklasse

 

Die Abgrenzung zur Stütz- und Förderklasse zeigt sich darin, dass die Kinder kognitiv den Anforderungen der Regelschule gewachsen sind, aus einem angemessenen Bildungsniveau stammen und einen überwiegend sozialpädagogischen Förderbedarf aufweisen. Dabei liegt kein weiterer hoher sonderpädagogischen Förderbedarf, insbesondere in den Bereichen Ler­nen oder Sprache, vor.

 

5. Klassenbildung und Aufnahmeverfahren

 

Um einen Kleinstbeschulungsrahmen zu schaffen, in dem ein effektives und den Anforde­rungen entsprechendes Arbeiten ermöglicht wird, beträgt die Höchstschülerzahl acht Schüle­rinnen oder Schüler. Bei der Zusammensetzung der Schülergruppe ist auf eine adäquate sozialverträgliche Mischung zu achten, in der jedes Kind mit seiner eigenen Problematik auf­gefangen werden kann.

Die Aufnahme erfolgt in einem zweistufigen Antragsverfahren durch die Personensorgebe­rechtigten (Antrag auf Jugendhilfe und Antrag auf Zuweisung an das Staatliche Schulamt). Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Team der IPK im Konsens unter Wahrung der vorhandenen personellen Ressourcen. Bei der Aufnahmeentscheidung kann eine Gegen­überstellung von individuellen Ressourcen und Defiziten des Kindes eine Entscheidungs­grundlage darstellen.

 

6. Personalstruktur

 

Von schulischer Seite ist die Klassenleitung mit einer Lehrkraft zu besetzen, die über ent­sprechende Erfahrungen in der Beschulung von Kindern mit hohem Förderbedarf verfügt und freiwillig zur Übernahme dieser Aufgabe bereit ist. Seitens des Amtes für Jugend und Familie wird eine Vollzeitstelle für eine sozialpädagogische Fachkraft eingesetzt.

 

7. Standort und räumliche Ausstattung

 

Um eine Stigmatisierung der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden ist ein Schulstandort mittlerer Größe (ca. dreizügig) wichtig. Dazu ist die Haltung des Kollegiums zu beachten, da es zu Begegnungen mit Kindern von Regelklassen kommen wird und kommen soll. Mittel­fristig ist zu prüfen, inwieweit die IPK auch in das Schulleben integriert werden kann, Koope­rationen und Projekte gestartet werden, und ob eine Teilnahme der Schüler, zum Beispiel an Arbeitsge­meinschaften der Grundschule, verantwortbar ist.

 

Der Standort Kreuzschule (neuer Standort ab Schuljahr 2019/2020) ist für die Einrichtung dieser IPK besonders geeignet. Bei dem Neubau wurde mit dem Raumkonzept bereits den Herausforderungen der heutigen Zeit Rechnung getragen, die Schule ist barrierefrei und verfügt über zusätzliche Differenzierungsräume.

 

Die IPK benötigt folgende Räume mit entsprechender Ausstattung:

- ein Klassenzimmer,

- ein Differenzierungs- und Aufenthaltsraum mit einfacher Küchenausstattung,

-ein separater Pausenbereich bzw. zeitlich versetzte Nutzung des Pausenbereiches zu den Regelklassen,

-ein Büro

 

8. Haushaltsrechtliche Hinweise

 

Durch die Einrichtung der IPK entstehen Personalkosten im Umfang einer Vollstelle Sozial­dagogIn in TVöD SuE S 12, d. h. lt. Verwaltungsanordnung VA 11.21 (inkl. der Kosten eines IuK-Arbeitsplatzes) 90.450 €.

Es entstehen weiterhin Sachkosten in Höhe von einmalig etwa 10.000 Euro (Investitionskosten, Küche und Büroausstattung), die jährlichen Sachkosten werden auf etwa 2.000 Euro geschätzt.

Ein entsprechender Stellenplanantrag zur Stellenschaffung wurde, in Absprache mit dem Amt für Organisation und Personalentwicklung, gestellt.

 


 

I) Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung der Oberpfalz und entsprechender vorhandener Raumkapazitäten an der Kreuzschule (GS; neu) wird eine Intensivpädagogische Klasse im Grundschulbereich als Pilotprojekt durch das Staatliche Schulamt im Schuljahr 2019/2020 eingerichtet.

Die Stadt Regensburg – Amt für Jugend und Familie – beteiligt sich an der Durchführung der Klasse gem. der anhängigen Konzeption durch:

 

1) Schaffung und Besetzung einer sozialpädagogischen Fachkraft in Vollzeit.

2) Bereitstellung der erforderlichen Sachmittel.

II) Der Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit nimmt den Bericht zur Kenntnis


Anlagen:

 

  • Konzeption Intensivpädagogische Klasse, Mai 2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Konzeption Intensivpädagogische Klasse, Mai 2019 (6238 KB)