Vorlage - VO/19/15812/50  

 
 
Betreff: Zuschüsse für Seniorenclubs ab dem Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
18.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
26.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Bericht der Verwaltung:

 

 

Seit mehreren Jahren werden vom Amt für Soziales Zuschüsse an Seniorenclubs im Rahmen der Altenhilfe nach § 71 Abs. 2 Nr. 5 SGB XII gewährt. Die Vorschrift sieht vor, dass Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen älterer Menschen dienen, erbracht werden können. Sinn und Zweck der Altenhilfe ist es, einen Beitrag dazu zu leisten, dass Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, verhütet, überwunden oder abgemildert werden können, damit alte Menschen die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken (§ 71 Abs. 1 Satz 2 SGB XII). Die Rahmenbedingungen für die Gewährung solcher Leistungen wurden zuletzt durch Verfügung des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg vom 02.07.2013 und vom 26.02.2015 geregelt. Seniorenclubs können demzufolge für Teilnehmer/-innen aus dem Stadtgebiet Regensburg unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten:

 

 

Bisherige Verfahrensweise

 

Antragsberechtigt sind alle Seniorenclubs, die auf Dauer eingerichtet sind, seit mindestens einem Jahr bestehen und sich überwiegend der Seniorenarbeit bzw. -betreuung widmen. Die Seniorenclubs müssen ferner mindestens einmal im Monat zusammenkommen. Der Seniorenclub muss mindestens 20 Teilnehmer aufweisen, die über 60 Jahre alt sind.

 

Gefördert wird bisher je Seniorenclub und je Kalenderjahr
 

  • eine Ganztags- oder eine Halbtagsfahrt oder eine Mehrtagesfahrt jeweils
    bis zur Höhe einer Ganztagesfahrt
  • und zusätzlich vier Seniorennachmittage, wobei der Inhalt dieser Seniorennachmittage eine Bildungsveranstaltung (z.B. kultureller Art) sein muss.
    Hierunter können auch z. B. Nikolaus-, Weihnachtsfeiern, Muttertags- oder Kirchweihfeiern fallen, wenn sie mit entsprechenden Beiträgen verbunden sind.
    Geselligkeitsveranstaltungen können nicht gefördert werden.

 

Als Höchstgrenzen gelten folgende Beträge, wobei bei den Verpflegungskosten 50 % Eigenbeteiligung in Abzug gebracht wird und zusätzlich vom maximalen Förderbetrag noch 20 % Eigenbeteiligung verlangt wird. Von dem sich daraus errechnenden Betrag gibt es lediglich einen Zuschuss in Höhe von 30 %:
 

- Fahrtkosten

bei Ganztags-/Mehrtagesfahrten höchstens 7,00 je Teilnehmer

bei Halbtagsfahrten höchstens 4,00 je Teilnehmer

- Referentenkosten chstens 40,00 je Veranstaltung

- Verpflegungskosten

bei Seniorennachmittagen höchstens 2,50 € je Teilnehmer

bei Ganztags-Mehrtagesfahrten höchstens 9,00 je Teilnehmer

bei Halbtagsfahrten höchstens 4,00 je Teilnehmer

- Filmausleihkosten chstens 25,00

- Eintrittsgelder bei Seniorenfahrten chstens 1,50 € je Teilnehmer

- Musikgruppen chstens 50,00 je Veranstaltung

-Mietkosten für den Veranstaltungsraum Saalmieten werden nur dann gefördert, wenn sie tatsachlich anfallen.

 

 

 

In den Jahren 2017 bzw. 2018 wurden auf diese Weise insgesamt 5.201,00 bzw. 4.605,00  ausbezahlt. In jedem Jahr wurden 66 Anträge gestellt.

 

Die praktische Umsetzung zeigt, dass die bisherige Berechnung für die Betroffenen schwer verständlich und kaum nachvollziehbar ist. Weiter hält sich der errechnete Zuschuss in Grenzen.

 

Der Landkreis Regensburg gewährt den Seniorenclubs ebenfalls Zuschüsse, zahlt diese aber unter anderen Voraussetzungen und mittels einer Pauschale aus. Die unterschiedliche Handhabung stößt zuweilen bei den Seniorenclubs auf Unverständnis.

 

Das Amt für Soziales hat dies zum Anlass genommen, die Gesamtsituation einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Dabei stellte sich heraus, dass für Teilnehmer/-innen aus dem Stadtgebiet Regensburg eine Gewährung von Zuschüssen nach § 71 SGB XII nur erfolgen kann, wenn eine Einzelfallprüfung der einzelnen Teilnehmer ergibt, dass bei den jeweiligen Teilnehmern die Hilfebedürftigkeit im Sinne der §§ 85 bis 90 SGB XII (Einsatz von Einkommen und Vermögen) vorliegt. Führt man nun neben der ohnehin schon komplizierten Grundberechnungsmethode zusätzlich eine einzelfallbezogene Einkommensprüfung durch, ist davon auszugehen, dass der ursprüngliche angedachte und sinnvoll erachtete Zweck, Altenhilfen zu gewähren in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu den finanziellen Zuwendungen steht.

 

Hinzu kommt, dass der Seniorenclub nicht antragsberechtigt ist, sondern der hilfebedürftige Teilnehmer. Daher würde auch für die Seniorenclubs ein hoher formalisierter Aufwand entstehen. 

Gerade für den Personenkreis der über 65-jährigen sind regelmäßige Seniorengruppen sehr wichtig. Die Treffen und Ausflüge stellen eine Gelegenheit dar, außer Haus zu gehen, sich mit anderen zu treffen und sich auszutauschen. Es ist daher sinnvoll, die Seniorenclubs weiterhin zu fördern.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, ab dem 01.01.2020 weiterhin Zuschüsse für Seniorennachmittage und Ausflugsfahrten zu gewähren. Beispielsweise errechnen sich für Seniorennachmittage ohne größeren Unterhaltungsaufwand Zuschüsse von teilweise weniger als 0,50 €. Allerdings soll dies künftig nicht mehr nach § 71 SGB XII erfolgen, sondern im Rahmen einer freiwilligen Leistung. Eine rechtskonforme Auszahlung nach § 71 SGB XII würde wie dargestellt einen erheblichen Verwaltungs- und Formalaufwand für alle Beteiligten nach sich ziehen. Die Stadt Regensburg hat sowohl die Aufwendungen nach § 71 SGB XII zu tragen als auch freiwillige Leistungen aus eigenen kommunalen Mittel zu finanzieren.

 

Im Zuge der Kostenfortschreibung und der Vereinfachung der Berechnungsmethode schlägt die Verwaltung ab dem kommenden Haushaltsjahr außerdem folgende Berechnungsweise vor: 


Gefördert werden weiterhin
 

  • eine Ganztags- oder eine Halbtagsfahrt oder eine Mehrtagesfahrt jeweils
    bis zur Höhe einer Ganztagesfahrt
     
  • und zusätzlich vier Seniorennachmittage, wobei der Inhalt dieser Seniorennachmittage eine Bildungsveranstaltung (z.B. kultureller Art) sein muss.
    Hierunter können auch z. B. Nikolaus-, Weihnachtsfeiern, Muttertags- oder Kirchweihfeiern fallen, wenn sie mit entsprechenden Beiträgen verbunden sind.
    Geselligkeitsveranstaltungen können nicht gefördert werden.

 

 

Die Höhe des zu gewährenden Zuschusses beträgt
 

  • Tagesfahrt pauschal 5,00 € pro Teilnehmer
     
  • Halbtagesfahrt pauschal 3,00 € pro Teilnehmer
     
  • Seniorennachmittag pauschal 2,00 € pro Teilnehmer

 

 

Die eventuell anfallenden Kosten für Fahrtkosten, Verpflegung, Eintrittsgelder, Musik, Referenten etc. sind dann in den pauschalen Beträgen enthalten und werden nicht mehr gesondert bezuschusst werden. Eine Eigenbeteiligung der Teilnehmer entfällt. Neben der vereinfachten Berechnung ist in diesem Zusammenhang überschlägig auch davon auszugehen, dass sich die Höhe der auszuzahlenden Zuschüsse um etwa 50 % erhöhen wird. Die Stadt Regensburg setzt damit auch einen Anreiz, die Seniorenclubs zur Durchführung von Veranstaltungen zu motivieren und ältere Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen.

 

Der Seniorenbeirat der Stadt Regensburg wurde in seiner Sitzung am 30.07.2019 um Stellungnahme zu diesem Vorschlag gebeten und befürwortet die dargestellte Vorgehensweise. Der Seniorenbeirat wünscht einen jährlichen Bericht über die Anzahl der gestellten Anträge und die Höhe der ausbezahlten Zuschüsse. Diesem Wunsch kann aus Sicht der Verwaltung in anonymisierter Weise Rechnung getragen werden.

 

Außerdem fand eine Abstimmung mit dem Landkreis Regensburg statt, der sich bereit erklärt hat, seine Auszahlungsgrundsätze hinsichtlich des Umfangs und der Höhe an die Modalitäten der Stadt Regensburg anzupassen. Dadurch wäre künftig auch eine regionale Gleichbehandlung der Seniorenclubs sichergestellt.

 

Haushaltsmittel i. H. v. 12.000,00 wurden auf der Haushaltsstelle 0.4701.7180.0 ab dem Jahr 2020 eingeplant. Der Finanzansatz ist das Ergebnis einer Überschlagsberechnung, bei der die jährlichen Durchschnittszahlen der einzelnen Veranstaltungen sowie der durchschnittlichen Teilnehmer zu Grunde gelegt wurden.
 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

  1. Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse nach Maßgabe der Berichtsvorlage und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auszubezahlen.