Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeversordnung i. V. m. § 2 Absatz 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung-Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Kulturausschuss sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus dem Einzelplan 3 vorzuberaten:
Einzelplan 3: UA 3000/00 bis UA 3311/02 UA 3652/00 bis UA 3700/02
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf – Auszug – des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme („Hochformat“), aus der Aufstellung der o. g. Maßnahmen („Querformat“) und aus den Zusammenfassungen.
Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Anlagen: Investitionsprogramm 2019 bis 2023 Auszug aus dem Verwaltungsentwurf Der Kulturausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 im Einzelplan 3 – UA 3000/00 bis UA 3311/02 sowie UA 3652/00 bis UA 3700/02 – enthaltenen Maßnahmen einschließlich den Änderungen und den Empfehlungen in die Beratung für das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 aufzunehmen. Anlagen:
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