Sachverhalt:
In der Anlage wird die jährliche Auflistung der freiwilligen Leistungen (Zuschüsse) im Haushaltsjahr 2020 an die freie Kulturarbeit vorgelegt. Ergänzende Unterlagen werden als Anlage beigefügt.
Anlagen:
A: Liste vertragliche Verpflichtungen B: Liste institutionelle Förderungen C: Liste Projektförderungen Der Kulturausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, für Träger der freien Kulturarbeit im Haushalsjahr 2020 Zuschüsse entsprechend den beigefügten Listen in den Haushaltsplan einzusetzen.
Die Aufnahme in den Haushaltsplan 2020 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der einzelnen verfügbaren Haushaltsmittel. Der Stadtrat wird voraussichtlich im Juli 2020 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden. Anlagen:
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