Vorlage - VO/19/15840/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2019/2020;
Delegation der Insolvenzberatung durch den Freistaat Bayern auf die kreisfreien Städte und Landkreise ab dem 01.01.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
18.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der Beschlussvorlage Nr. VO/19/15148/50 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten in seiner Sitzung am 14.02.2019 ausführlich über die Schuldnerberatung im Stadtgebiet Regensburg und die Delegation der Insolvenzberatung ab 01.01.2019 vom Freistaat Bayern auf die kreisfreien Städte und Landkreise berichtet.

 

Nach der inzwischen am 01.01.2019 in Kraft getretenen Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetzte (AGSG) und der auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnung ist die Insolvenzberatung nur sichergestellt, wenn bezogen auf jeweils 130.000 Einwohner eine Beratungsfachkraft in Vollzeit vorgehalten wird. Nach dem Bevölkerungsstand zum 31.12.2017 (150.894 Einwohner) errechnen sich für die Stadt Regensburg 1,16 (gerundet 1,2) Vollzeitstellen und für das Jahr 2019 ein Erstattungsbetrag des Freistaates Bayern in Höhe von 87.352 €, der bereits an die Stadt Regensburg überwiesen wurde.

 

Gemäß dem am 14.02.2019 durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erteilten Auftrag, hat die Stadt Regensburg den Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V., das Diakonische Werk Regensburg e.V. und den Kontakt Regensburg e.V. beauftragt, die Insolvenzberatung im Stadtgebiet Regensburg durchzuführen und eine Zuständigkeits- und Kooperationsvereinbarung, die den Vorgaben des Freistaates Bayern entspricht, mit den o.g. Trägern abgeschlossen. Alle drei Träger sind als geeignete Stellen im Sinn von § 305 Abs. 1 InsO i.V.m. Art. 112 AGSG anerkannt. Die Vereinbarung ist rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2021.

 

Die Vereinbarungspartner haben einen Beratungsverbund geschlossen, dessen Laufzeit der der Vereinbarung entspricht, und stellen so die Insolvenzberatung im Stadtgebiet Regensburg sicher. In der Zuständigkeits- und Kooperationsvereinbarung wurde auch die Verteilung der geförderten Beratungsstunden einvernehmlich geregelt:

 

Caritasverband 0,7 Stelle

Diakonisches Werk 0,25 Stelle

Kontakt e.V. 0,25 Stelle

 

Nach der obigen Verteilung errechnen sich einschließlich der nicht in Abzug gebrachten Pauschale für die Verwaltungstätigkeit der Stadt Regensburg folgende Kostenerstattungsbeträge:

 

Caritasverband: 50.954 €

Diakonisches Werk: 18.199 €

Kontakt e.V. 18.199 €

 

Voraussetzung für die Auszahlung ist laut Vereinbarung die Einhaltung der Förder-bedingungen des Freistaates Bayern in der jeweils gültigen Fassung, dies gilt u.a. für die Erfüllung der Qualitätsstandards der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern in der jeweils gültigen Fassung.

 

Beide Kommunen, Stadt und Landkreis Regensburg, haben die jeweilige Zuständigkeits- und Kooperationsvereinbarung miteinander abgestimmt und stellen die Insolvenzberatung nach denselben Strukturen sicher.

Eine Korrektur des bisher im Rahmen der freiwilligen Leistungen im sozialen Bereich veranschlagten Ansatzes für die Förderung einer weiteren Fachkraftstelle für die Schuldner- und Insolvenzberatung ist im Rahmen des Nachtragshaushalts 2019 erfolgt. Im Haushaltsplan 2020 mit der mittelfristigen Finanzplanung 2020 mit 2023 wurde die Veranschlagung ebenso auf den aktuellen Stand gebracht.


 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Anlagen: