Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zu Grunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 2, 3 und 5 vorzuberaten:
Einzelplan 2: UA 2000/01 bis UA 2958/00
Einzelplan 3: UA 3501/00 bis UA 3522/05
Einzelplan 5: UA 5531/00 bis UA 5700/00
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf – Auszug – des Investitionsprogramms 2019 bis 2023, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“, der Aufstellung der o.g. Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen.
Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht. Der Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen sowie dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2019 bis 2023
enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 aufzunehmen. Anlage
Investitionsprogramm 2019 bis 2023
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