Vorlage - VO/19/15857/RV  

 
 
Betreff: Investitionsprogramm 2019 bis 2023;
Vorberatung der Teile des Investitionsprogramms, für die der Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit fachlich zuständig ist
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Referat für Bildung, Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Entscheidung
02.10.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zu Grunde zu legen.

Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.

 

Vom Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 2, 3 und 5 vorzuberaten:

 

Einzelplan 2:

UA 2000/01 bis UA 2958/00

 

Einzelplan 3:

UA 3501/00 bis UA 3522/05

 

Einzelplan 5:

UA 5531/00 bis UA 5700/00

 

Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf Auszug des Investitionsprogramms 2019 bis 2023, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“, der Aufstellung der o.g. Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen.

 

Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.

 

Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.


Der Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen sowie dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2019 bis 2023

  • im Einzelplan 2 – UA 2000/01 bis UA 2958/00,
  • im Einzelplan 3 – UA 3501/00 bis UA 3522/05,
  • im Einzelplan 5 – UA 5531/00 bis UA 5700/00

enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 aufzunehmen.


Anlage

 

Investitionsprogramm 2019 bis 2023
Auszug aus dem Verwaltungsentwurf -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 INVESTITIONSPROGRAMM_2019-2023_Entwurf_Auszug-AfBSF (1394 KB)