Vorlage - VO/19/15863/DB1  

 
 
Betreff: Kommunale Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention; Bericht zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.04.2019 (Vorlage: VO/19/15423/DB1)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Direktorialbereich 1   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
18.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Am 26.03.2009 trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Ziel dieses völkerrechtlichen Vertrages ist es, gleichwertige Lebensbedingungen für alle Menschen mit und ohne Behinderung in den Vertragsstaaten herzustellen. Die Inklusion, also die Herstellung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft, ist zentrales Thema der Konvention und wird zum Menschenrecht erhoben. Die Vertragsstaaten werden aufgerufen, diese besagten gleichwertigen Lebensbedingungen zu schaffen. In Deutschland wurde dies dadurch verwirklicht, dass die Bundesgleichstellungsgesetze, die Landesgleichstellungsgesetze und weitere gesetzliche Normen erlassen wurden, die die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung verbessern sollen.

 

Auch die Kommunen sind aufgerufen, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten auf kommunaler Ebene die gleichberechtigte Teilhabe zu verwirklichen. In Regensburg wurden dazu u. a. folgende Maßnahmen getroffen:

 

1. Inklusionsbeirat

Bereits im Jahr 1981 hat der Regensburger Stadtrat die Einrichtung eines Behindertenbeirats beschlossen. Der Behindertenbeirat arbeitet zur Förderung der Belange der Behinderten mit den freien und öffentlichen Trägern der Behindertenhilfe sowie mit allen anderen Einrichtungen, die sich mit Planungen und Maßnahmen für Behinderte befassen, eng zusammen. Als sachverständiges Gremium steht er insbesondere den Dienststellen der Stadt Regensburg in Fragen der Behindertenhilfe zur Seite. Die Aufgaben, die Zusammensetzung und das Verfahren sind in der Geschäftsordnung für den Behindertenbeirat bei der Stadt Regensburg geregelt.

 

Mit Beschluss vom 15.11.2002 wurde der „Behindertenbeirat“ in „Beirat für Menschen mit Behinderung“ umbenannt. Hintergrund war, dass der Begriff „Behinderte“ durch lange tradierte, emotional negative Bedeutungselemente wie Minderwertigkeit, Angst, Leid und Mitleid schleichend abwertend negativ geprägt worden war. Gefordert wurde ein sensiblerer Umgang mit der Sprache, die den Menschen im Vordergrund sieht. Die Zusammensetzung und die Arbeitsweise, wie sie in Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Stadtrates festgelegt ist, wurden von dieser Namensänderung nicht berührt.

 

Mit Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat am 28.06.2018 (VO/18/14357/DB1) wurde der Beirat dem Wortlaut der UN-BRK angepasst in Inklusionsbeirat umbenannt. Zugleich wurden die durch das Projekt „Regensburg inklusiv“ entstandenen Gremien der Inklusionszirkel Arbeit, Wohnen, Bildung und Freizeit/Sport/Kunst/Kultur/Gesundheit als Mitglieder in den Beirat aufgenommen. Die inhaltliche Ausrichtung des Beirats, nämlich mitzuwirken hin auf eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen mit und ohne Behinderung die gleichen Teilhabechancen haben, blieb durch die Neufassung der Geschäftsordnung unverändert.

 

Im Plenum des Inklusionsbeirats sind derzeit 55 Verbände, Vereine und Behörden vertreten, die sich nicht nur vorübergehend mit Fragen der Behindertenhilfe und der Inklusion im Stadtgebiet Regensburgs befassen. Der Inklusionsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, die aus der Mitte des Plenums für die Dauer von drei Jahren gewählt werden, sowie dem/der Inklusionsbeauftragten als beratendes Mitglied.

 

Ferner ist der Inklusionsbeirat Herausgeber des bundesweit beachteten Ratgebers „Barrierefrei durch Regensburg“. In diesem Ratgeber sind inzwischen über 500 Einträge verzeichnet aus allen Bereichen des Lebens und die mittels eines Ampelsystems danach kategorisieren, ob die angebotenen Dienstleistungen, Räumlichkeiten oder Angebote barrierefrei, eingeschränkt barrierefrei oder nicht barrierefrei sind. In der 3. Auflage 2019 wurden nun überdies auch noch Piktogramme hinzugefügt, um auf Angebote hinzuweisen, die Hilfen und Hilfsmittel für Menschen mit Seheinschränkungen, in Gebärdensprache und in Leichter Sprache vorhalten. Außerdem beinhaltet der Ratgeber eine Karte der Innenstadt von Regensburg, in der die unterschiedlichen Straßenbeläge aufgezeigt, und ebenfalls über ein Ampelsystem für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wiedergegeben werden. Dies soll mobilitätseingeschränkten Personen helfen zu entscheiden, welcher Weg für sie am angenehmsten zu bewältigen ist. Dieser Ratgeber hat zwischenzeitlich bundesweites Renommee erworben. So werden regelmäßig aus allen verschiedenen Bundesländern Anfragen gestellt, ob und wo dieser Ratgeber erworben werden kann, wie die Produktion und Erhebung der Daten für einen derartigen Ratgeber erfolgt bis hin zu der Frage, ob am Regensburger Ratgeber Anleihen für einen eigenen derartigen Ratgeber genommen werden dürfen.

 

2. Inklusionsbeauftragte/r

Mit der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige sowie aller mit dem Leben mit Behinderung befasster, im Direktorialbereich 1 in Vollzeit unter Ausstattung der Stelle mit einer Teilzeit-Assistenz wurde ein Leuchtturmprojekt in Bayern (und Deutschland) geschaffen. In keiner anderen bayerischen Kommune ist eine derart optimale Ausstattung der Stelle einer/eines Behinderten- oder Inklusionsbeauftragten entstanden. Die Vollzeit des Stelleninhabers ermöglicht es, vertiefte und passgenaue Beratungen der Betroffenen sicherzustellen. Darüber hinaus ermöglicht der zeitliche Umfang der Tätigkeit auch das Entwickeln von Ideen und Konzepten, wo die Stadt Regensburg in der Zukunft im Bereich Inklusion sein möchte. Auch die Schwerpunktsetzung bei Einzelthemen ist möglich. Darüber hinaus hat die Ansiedlung der Geschäftsstelle für den Inklusionsbeirat zur Folge, dass hier die mannigfaltigen Potenziale aus den unterschiedlichen Behinderungsarten synergetisch zusammenwirken und dadurch ein großer Pool an Fachwissen zur Beratung der städtischen Dienststellen zur Verfügung steht. Die Menschen mit Behinderungen in den einzelnen Fachverbänden, Vereinen und Organisationen, die Mitglieder im Inklusionsbeirat sind, stellen einen nicht zu unterschätzenden Pool an Experten in eigener Sache zur Verfügung. Denn die Betroffenen selbst wissen am besten, welche Bedarfe sie haben und wie diese befriedigt werden können.

 

Mit unterschiedlichen Einzelaktionen und Veranstaltungen trägt der Inklusionsbeauftragte dazu bei, den Blick der Verwaltung, der Politik und der Stadtbevölkerung für die Themen Inklusion und Barrierefreiheit zu schärfen und eine Bewusstseinsänderung in den Köpfen der Menschen herbeizuführen. So wurden unter anderem durch Beteiligung als Platzbetreiber beim Bürgerfest in den Jahren 2017 und 2019 die Themen Inklusion und Barrierefreiheit bei dem zentralen Stadtfest der Stadt Regensburg in die Öffentlichkeit getragen. Viele Mitmachangebote luden die Besucherinnen und Besucher des Bürgerfestes dazu ein, für eine kurze Zeit in die Welt eines Menschen mit Behinderung einzutauchen und eigene Erfahrungen durch einen Perspektivwechsel zu gewinnen. Als Mensch ohne Behinderung einmal mit einem Rollstuhl durch die Altstadt von Regensburg zu fahren oder mittels einer entsprechenden Brille erblindet alleine mit einem langen Stock navigieren und einen Platz zu überqueren, vermittelt Eindrücke, die ein Leben lang halten. Alleine beim Bürgerfest 2019 auf dem Alten Kornmarkt nahmen über 400 Kinder das Angebot eines Perspektivwechsels hin zum Rollstuhl war. Sie sind die idealen Multiplikatoren, um Vorbehalte gegen Menschen mit Behinderung erst gar nicht entstehen zu lassen.

 

Ein Flashmob auf dem Neupfarrplatz anlässlich der Feierlichkeiten zum zehnten Jahrestag der Ratifikation der UN-BRK in Deutschland am 26.03.2019 mit Kindern und Jugendlichen aus Regensburger Schulen und Förderzentren, Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der Kirchen und der Stadt Regensburg, an dem über 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beteiligt waren, ist ein weiteres Beispiel der Verwurzelung des Themas Inklusion und Barrierefreiheit in der Stadtgesellschaft Regensburg.

 

Auch der Austausch mit den Partnerstädten Regensburg auf dem Gebiet der Inklusion und der gegenseitige Wissenstransfer sind Teil der erfolgreichen Arbeit des städtischen Inklusionsbeauftragten. Bereits im Jahr 2017 wurde ein 1. Runder Tisch Inklusion mit den Partnerstädten ins Leben gerufen und in Regensburg als viertägige Fachveranstaltung durchgeführt. Insgesamt fünf Delegationen (aus Clermont-Ferrand, Brixen, Pilsen, Budavár und Odessa) waren angereist, um sich zu den Themen Inklusion und Barrierefreiheit in den einzelnen Ländern auszutauschen. Darüber hinaus wurde an einem Tag ein fachlicher Einblick in die Inklusionsarbeit in Regensburg gegeben sowie wissenschaftliche Vorträge seitens der Ostbayerischen Technischen Hochschule dargeboten. Diese erfolgreiche Durchführung war Ausgangspunkt dafür, vom 12. bis 15. September 2019 eine weitere Auflage dieses Formats in Regensburg abzuhalten und dieses Mal den Schwerpunkt auf den Themenkomplex inklusive Bildung zu legen.

 

3. Bildung

Art. 24 der UN-BRK erkennt das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung an. Diese Regelung wiederholt und bekräftigt die Regelungen des Artikels 13 des UN Sozialpakt, der Art. 28 und 29 der UN Kinderrechtskonvention sowie des Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ausgehend vom Prinzip der Gleichberechtigung gewährleistet die UN BRK damit ein einbeziehendes (inklusive) Bildungssystem auf allen Ebenen sowie lebenslanges Lernen.

 

Dabei ist sicherzustellen, dass Menschen mit Handicap nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Behinderte Kinder dürfen also nicht aufgrund ihrer Behinderung vom Besuch einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule ausgeschlossen werden. Vielmehr soll ihnen gleichberechtigt mit anderen nicht behinderten Kindern der Zugang zu einem einbeziehenden (inklusiven), hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht ermöglicht werden. Ebenso soll der Zugang zur allgemeinen Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und zu lebenslangem Lernen gleichberechtigt mit anderen gewährleistet werden.

 

Im Bereich Bildung ist die Stadt Regensburg als Sachaufwandsträger für den Bau und Erhalt von Schulgebäuden zuständig. Dies bedingt auch, dass die Themen der Inklusion, insbesondere die physische Barrierefreiheit, bei allen Neu- und Umbauten und Sanierungen ein Thema ist, das gerne beachtet wird. Insofern wird der Inklusionsbeirat sowie der Inklusionsbeauftragte bei allen Planungen frühzeitig mit einbezogen, um die Bedarfe der Schülerinnen und Schüler aber auch der Lehrkräfte mit Behinderung sowie möglicherweise betroffenen Eltern bestmöglich zu bedienen, sodass ein inklusiver Unterricht möglich wird.

 

Die Auszeichnung mit dem „Schulprofil Inklusion“r zwei Regensburger Grundschulen (Konradschule und Grundschule der Vielfalt und Toleranz) und eine Mittelschule (Konradschule) ist Zeichen dafür, dass auch die Organisation und der Unterricht innerhalb der ausgezeichneten Schulen über die Kommune hinaus durch die Stellen des Freistaates Bayern gewürdigt wird. Diese Schulen arbeiten seit Jahren vorbildlich im Inklusionsbereich. Unterrichtsformen und Schulleben, Lernen und Erziehung sind auf die besonderen Anforderungen der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet, wobei den Bedürfnissen der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in höherem Maße Rechnung getragen wird.

 

Im vergangenen Schuljahr waren im Schulamtsbezirk Regensburg ca. 470 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus verschiedenen Förderschwerpunkten beschult. Hierzu standen neben Formen der Einzelinklusion spezielle Kooperationsklassen zur Verfügung, in denen ein gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung verwirklicht wird. Eine spezifische Form stellen die „Klassen mit festem Lehrertandem“ dar, in denen eine Regel- und eine Förderschul-Lehrkraft gemeinsam unterrichten. Solche Klassen gibt es an der Konrad-Grundschule (Jahrgangsstufe 4) und der Grundschule der Vielfalt und Toleranz (Jahrgangsstufe 1). Weitere Möglichkeit der schulischen Inklusion sind Partnerklassen sowie ausgelagerte Klassen. Hierzu ist aber in jedem Fall eine entsprechende Genehmigung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus notwendig.

 

Bei der vorgeschalteten Bildung in Kindertageseinrichtungen sowie Kindergärten ist die Inklusion von Kindern mit erhöhtem Förderungsbedarf zur Selbstverständlichkeit geworden. Durch die Anrechnung von Kindern mit Behinderung auf Gruppenplätze wird dabei dem erhöhten Betreuungsbedarf Rechnung getragen. Zudem wurden bereits durch den Beschluss zur Bildung von Gruppen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf ab dem Kindergartenjahr 2019/20 (integrative Jugendhilfe) (VO19/15571/52) die Voraussetzungen geschaffen, um dem prognostizierten Anstieg an Kindern mit Behinderung bzw. drohender Behinderung gerecht zu werden. Das Integrieren von Kindern mit besonderem Bedarf in den Regelgruppen unter Zurverfügungstellung von Fachpersonal ist daher leistbar und begrüßenswert.

 

Im Bereich der Volkshochschule wird das in Art. 24 UN BRK geforderte lebenslange Recht auf Lernen für Menschen mit Behinderung auch lebenspraktisch umgesetzt. Quasi alle Kurse im Programm der Volkshochschule sind auch für Menschen mit Behinderung buchbar. Insbesondere im Programm der Volkshochschule wird per Piktogramm angezeigt, ob die geplante Räumlichkeit für einen Kurs barrierefrei erreichbar ist. Sollten besondere Bedarfe bei einer Kursteilnehmerin / einem Kursteilnehmer erkannt werden, so ist das Amt für Weiterbildung zu jeder Zeit bestrebt, diesem Bedarf gerecht zu werden und Lösungen anzubieten, die die Teilnahme am gewünschten Kursangebot ermöglichen. Beispielsweise wurde unter anderem der Vorschlag zur Einrichtung einer komplett virtuellen Lernplattform geprüft, um auch schwerstbehinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern Kurse zu ermöglichen, denen es aufgrund ihrer körperlichen und/oder geistigen Verfassung nicht möglich ist, einen Kurs in den Räumlichkeiten der Volkshochschule zu besuchen.

 

4. Arbeit

Bei der Verwaltung der Stadt Regensburg sind derzeit mehr als 8 % Schwerbehinderte beschäftigt. Die gesetzlich geforderte Quote von 5 % wird daher mehr als erfüllt. Erfreulich ist, dass auch auf Führungsebene eine ebenso hohe Quote an Schwerbehinderten zu finden ist, und sich die Beschäftigung der Menschen mit Behinderung nicht nur auf Hilfstätigkeiten beschränkt. Um hier nicht nachzulassen, wurde unter anderem im Fokus-Aktionsplan Inklusion, der als Leitlinie für die zukünftige Entwicklung in der Stadt Regensburg im November 2018 verabschiedet wurde, auch als eine Maßnahme festgelegt, dass im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten jedes Jahr ein Ausbildungsplatz an eine Person mit Behinderung vergeben werden soll und überdies Beschäftigungsmöglichkeiten auch für schwerst- und/oder mehrfach behinderte Menschen nach Möglichkeit gefunden werden.

 

5. Denkmalschutz

Die Altstadt von Regensburg sowie Stadtamhof zählen seit 2006 zum UNESCO Weltkulturerbe. Dies bedingt natürlich, dass in vielen Bereichen eine Abwägung zwischen der Verwirklichung des Menschenrechts auf Barrierefreiheit wie auch den berechtigten Belangen des Denkmalschutzes stattfinden muss. Erfreulich ist hier, dass im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit immer nach pragmatischen Lösungen gesucht wird, die beiden berechtigten Belangen gerecht werden.

 

So gelingt es zum Beispiel in dem Rahmen der Altstadtsanierung mittels der Verwendung von kleinteilig gesägtem Pflaster für die Flächen eine hohe Mobilität auch für mobilitätseingeschränkte Personen (aber auch für Eltern mit Kinderwägen und ältere Menschen mit Rollatoren) sicherzustellen und gleichermaßen durch die Verwendung von andersfarbigen und andersformatigen Pflastersteinen für die Regenabflussrinnen ein Hilfssystem für sehbeeinträchtigte oder blinde Menschen durch die sanierten Bereiche der Altstadt zu verwirklichen. Insofern darf angemerkt werden, dass diese Art der Pflasterung bereits überregionale Anerkennung findet. So gibt es bereits Anfragen aus Rosenheim, da dort die Altstadt in ähnlicher Weise wie in Regensburg gepflastert werden soll. Auch die Stadt Erfurt hat bereits Interesse an dieser Art der Pflasterung bekundet.

 

Ein weiteres aktuelles Beispiel, dass die Vereinbarkeit von Barrierefreiheit und Denkmalschutz zeigt, ist die barrierefreie Erschließung des Reichssaals. Im Rahmen einer städtischen Baumaßnahme wird derzeit eine Aufzuganlage im Fechthof installiert, die diesen historisch und stadtgesellschaftlich bedeutenden Raum künftig auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erschließt.

 

6. Öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen

Durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen wird versucht, Barrieren in den Köpfen der Menschen anzugehen. Auf die zuvor bereits erwähnte Inklusionsmeile beim Bürgerfest 2017 und 2019 sowie den Flashmob anlässlich zehn Jahre UN-BRK darf an dieser Stelle noch einmal verwiesen werden. Ein weiteres leuchtendes Beispiel ist der erste Tag des Regensburger Sportfestes 2019. Hier trafen ca. 800 Schülerinnen und Schüler aus Regensburg der Jahrgangsstufen 1-6 auf dem Sportgelände Oberer Wöhrd aufeinander, um gemeinsam Sport zu treiben und Sportarten auszuprobieren auch solche aus dem Bereich des Behindertensports. Erfreulich war, dass bei den Anmeldezahlen ca. 600 Anmeldungen der Regelschulen vorlagen und ca. 200 Anmeldungen der Förderzentren. Die Durchmischung auf dem Sportfeld zeigte, dass hier die besonderen Bedarfe der jungen Menschen bei Vorliegen einer Behinderung in den Hintergrund traten und vielmehr der gemeinsam ausgeübte Sport den Mittelpunkt bildete. Besonderen Zulauf erfreute sich zum Beispiel ein Rollstuhl-Parcours, bei dem Menschen ohne Behinderung ausprobieren konnten, wie sie mit einem Rollstuhl einen vorgegebenen Parcours bewältigen würden. Schülerinnen und Schüler mit Behinderung waren eingeladen, den gleichen Parcours im eigenen Rollstuhl zu durchqueren. Das Ergebnis zeigte, dass viele Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung nach dieser Erfahrung ein offeneres Auge für die Bedarfe ihrer Mitmenschen hatten. Sie sind die idealen Multiplikatoren um Barrieren in den Köpfen erst gar nicht erst entstehen zu lassen.

 

7. Ausblick: Umsetzung des Fokus-Aktionsplans Inklusion

Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.11.2018 (VO/18/14841/DB1) wurde der Fokus-Aktionsplan Inklusion für die Stadt Regensburg als Leitbild für die weitere Entwicklung der Stadt Regensburg auf dem Weg zu einer inklusiven Kommune beschlossen. Die in dem Fokus-Aktionsplan Inklusion genannten Ziele werden künftig bei allen städtischen Aktivitäten eine hohe Priorität genießen. Im Rahmen der Erarbeitung des Fokus-Aktionsplans Inklusion wurden dabei Handlungsfelder identifiziert, in denen insbesondere konkrete Schritte zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung ergriffen werden sollen. Es handelt sich hierbei um die Fokusbereiche Arbeit, Sozialraum, Bildung und Freizeit/Sport/Kunst/Kultur/Gesundheit.

 

So soll unter anderem der inklusive Arbeitsmarkt forciert werden, um Menschen mit Behinderung mehr Möglichkeiten und Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bieten. Als Schirmherrin der „Regensburger Erklärung“ von 2015 steht die Stadt Regensburg hier in einem besonderen Fokus, da man sich durch die Unterzeichnung dieses Papiers der Herstellung gleichberechtigter Teilhabechancen am Arbeitsleben besonders verpflichtet hat. In einer Veranstaltung im November 2019 gemeinsam organisiert mit dem Landkreis Regensburg und dem Arbeitskreis Inklusiver Arbeitsmarkt soll dieser Prozess fortgeschrieben werden. Es konnten neue und namhafte Unterzeichner geworben werden, die sich ebenso den Zielen der Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts verpflichten werden. Des Weiteren sollen durch Einzelmaßnahmen Begegnungsmöglichkeiten auf Augenhöhe zwischen Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen und gestärkt werden, damit Vorurteile schon im Ansatz am Entstehen gehindert werden. Zugleich wird den modernen Möglichkeiten der Digitalisierung zum Erreichen von Barrierefreiheit Vorschub geleistet, da in einigen Bereichen durch digitale Lösungen eine optimale Vereinbarkeit zwischen Barrierefreiheit und Denkmalschutz erreicht werden kann. Auch gemeinsam ausgeübter Sport zählt zu den Faktoren gelingender Inklusion. Wenn Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen nach dem gemeinsamen sportlichen Erfolg streben, kann hierdurch dem Entstehen von Barrieren in den pfen schon in den Anfängen entgegengewirkt werden.

 

Ein Fokus-Aktionsplan ist jedoch kein starres Objekt, sondern vielfältigen Einflüssen von außen und einer ständigen Weiterentwicklung unterworfen. Im Laufe der Zeit können sich neue Schwerpunkte herausbilden und andere Themengebiete als wichtig erscheinen, die in der 1. Auflage des Fokusaktionsplans keine Berücksichtigung fanden. Ein solcher Aktionsplan ist daher als lebendiger Prozess zu verstehen, dessen Umsetzung es zum einen zu überwachen gilt, der aber auf der anderen Seite auch immer einer Weiterentwicklung und Fortschreibung offen zu stehen hat. Um ein entsprechendes Controlling sicherzustellen, ist ein jährlicher Bericht zum Umsetzungsstand des Fokus-Aktionsplans Inklusion im Rahmen der Plenumssitzung des Inklusionsbeirates vorgesehen. Zudem ist zu gegebener Zeit über den Umsetzungsstand des Fokus-Aktionsplans Inklusion im Stadtrat zu berichten.

 

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Anlagen: