Vorlage - VO/19/15867/67  

 
 
Betreff: Bericht zum Mähmanagement des Gartenamtes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
19.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

1. Derzeitige Mähpraxis

Die Organisation und Durchführung von Mäharbeiten auf Rasen- bzw. Wiesenflächen wird im Folgenden als Mähmanagement bezeichnet.

Die Flächengröße aller Rasen- bzw. Wiesenflächen in der Zuständigkeit des Gartenamtes beläuft sich auf rund 416 ha. Der Anteil der  arten- und blütenreichen Langgraswiesen daran  liegt aktuell bei insgesamt rund 100 ha (=1.000.000 m²). Das ist, mit 24 % an der Gesamtwiesenfläche, ein Flächenanteil von knapp einem Viertel.

Die Rasen- / Wiesenflächen müssen zu Zwecken des Erhalts und zur Erfüllung der an diese Flächen gestellten Funktionsanforderungen gemäht werden. Bei der Organisation und Durchführung der Mäharbeiten müssen zur bestmöglichen Berücksichtigung der Zusammenhänge und der Zielsetzungen folgende Aspekte berücksichtigt bzw. abgewogen werden:

- Funktionsansprüche (Sport- Spielfläche, Liegewiese, Veranstaltungsfläche, Biotop Berücksichtigung von Flora und Fauna)

- Bodenverhältnisse

- Feuchtigkeitsverhältnisse (nasse Wiesen und Böden können i. d. R. nicht ohne  Flurschäden bewirtschaftet werden)

- Witterungsverlauf

- Vegetationsentwicklung

- Personalstärke

- Maschineneinsatz

- Nutzerverhalten

- Betriebsorganisation

Diese Aspekte widersprechen sich in ihrer Erfüllbarkeit teilweise. Beispielsweise müssen aufgrund von Nutzerverhalten (z. B. regelwidrige Müllentsorgung) wegebegleitende Wiesenflächen vor dem Verblühen und der Samenreife gemäht werden siehe Abb. 9 und Erläuterung auf S. 19. Wegen begrenzter Maschineneinsetzbarkeit sowie wegen der Größe der Bearbeitungsflächen ist das Gartenamt gezwungen teilweise, vom günstigsten Mahdzeitpunkt abzuweichen, um die Bearbeitung der Gesamtfläche zu bewältigen.

Das Gartenamt führt seit 2009 die Anlage von Straßenbegleitgrün und anderen für die Entwicklung von Langgraswiesen geeigneten Flächen mit nährstoffarmen Boden bzw. Substraten und der Ansaat von Kräuter- und Gräsermischungen lokaler (autochthoner) Herkunft aus (Abb. 10 und 11). Der aktuelle Bestand arten- und blütenreicher Langgraswiesen in der Zuständigkeit des Gartenamtes verteilt sich auf:

- Straßenbegleitgrün (z. B. Pilsen-Allee, Odessaring, Nordgaustr., Amberger Str., an               allen Straßen auf dem Gelände der ehem. Nibelungenkaserne, Clermond-Ferrand-              Allee etc.)

- öffentliche Grünanlagen (z. B. Inselpark Oberer Wöhrd, Donaupark, Dörnbergpark, in               Teilen der Herzogspark, Aubachpark, Grünanlage Wutzlhofener Berg, Sallerner Berg               Nord etc.)

- schungen und Uferanlagen (z. B. Donauufer vom Dultplatz bis Schwabelweis,  Regenufer, Böschung des Lärmschutzwalls am Candis-Quartier etc.)

 

In jedem Fall müssen Wiesenflächen gemäht werden, um sie als solche zu erhalten. Insofern müssen Mäharbeiten auch irgendwann begonnen werden. Die Mäharbeiten des Gartenamtes werden jedoch mitunter gänzlich in Frage gestellt oder kritisiert. Es geht beim Gartenamt nach wie vor zahlreiche, vehement vorgetragene Kritik ein, zum ungepflegten Erscheinungsbild von Langgraswiesen.  An dieser Stelle soll herausgehoben werden, dass die Mäharbeiten stets nach einem intensiven Abwägungsprozess der o. g. Aspekte planvoll ausgeführt werden.

Rasen- bzw. Wiesenbestand:

Rasentyp

Fläche in ha

Anteil in %

Schnitte pro Jahr

Anteil Schnittgut-entfernung in %

Gebrauchsrasen

270

70

3 - 4

50

Langgraswiesen

100

18

1 - 2

10 - 15

Sportrasen

46

12

25 -28

20 - 25

Summe

416

 

 

 

 

Um die Bewirtschaftungskosten der Grünflächen niedrig zu halten, wurde in den vergangenen Jahrzehnten Handarbeit (z. B. Mähen mit Sensen) durch Maschineneinsatz ersetzt.

Maschinentechnik:

Rasentyp

Flächenverortung

Nutzungsanforder-ungen

Maschinentechnik

Gebrauchsrasen

überwiegend im Straßenbegleitgrün und im öffentlichen Grün

teilweise Anforderungen an die Verkehrs-sicherheit sowie zur Begeh- und Bespielbarkeit

Aufsitzmäher mit Schlegelmähwerken

Langgraswiesen

überwiegend in Parkanlagen, im Straßenbegleitgrün sowie an Ufern und Böschungen

großteils Begeh- und Bespielbarkeit, teilweise Anforderungen an die Verkehrs-sicherheit

Schlepper mit Kreisel- und Schlegelmähwerken, z. T. Bandrechen und Ladewagen

Sportrasen

Städtische Sport- und z. T. Bolzplätze, Vereinssportplätze

ausgeprägter Scherrasen mit 10 30 mm Schnitthöhe und sehr hohen Anforderungen an die Ebenheit und Dichte der Grasnarbe

Großflächenspindel-mäher und Schlepper mit Rasenkehrmaschine

 

Abb. 1: Brixen-Park (ehem. Areal der Nibelungen-Kaserne)

Abb. 2: Grillplatz im Aubachpark

Abb. 3: „hstreifen-Weg“ im Donaupark

Abb. 5: Böschung zum Brandner Kanal am Unteren Wöhrd

Abb. 6: Inselpark Oberer Wöhrd

Abb.  7: Blumenwiese in Haslbach

Abb. 8: Donaupark

Abb. 9: wegebegleitender Mähstreifen im Inselpark Oberer Wöhrd

 Abb.  10: Amberger Straße Abb. 11: Fort-Skelly-Straße

 

Abb. 12: Bienenvölker im Stadtpark

 

 

 

Abb. 17: Schwalbennisthilfen am Gartenamt im Weinweg

Abb. 18: Bäume vor dem Haus der Bayerischen Geschichte

Abb. 19: Bäume am Schwanenplatz

Abb. 20: Bäume in der Königsstraße

 

 

 

2. Voraussetzungen für artenreiche Langgraswiesen

Als artenreiche Langgraswiesen werden im Folgenden Grünflächen bezeichnet, mit einer Vegetation aus verschiedenen Gräser- und Wildkrautarten, die 2 3 mal im Jahr gemäht wird, möglichst nachdem sie verblüht und die Samen aus den vertrockneten Samenständen gefallen sind. Dabei ist die Zielsetzung eine möglichst hohe Artenvielfalt zu etablieren, um, neben den stadt- und landschaftsgestalterischen Aspekten, auch die faunistische Artenvielfalt zu fördern.

Das Gartenamt verfolgt seit 2009, insbesondere seit 2012 die Anlage und die Pflege artenreicher Langgraswiesen.

Die erfolgreiche Etablierung artenreicher Langgraswiesen hängt von folgenden Faktoren ab:

- hrstoffverhältnisse im Boden

- Feuchtigkeitsverhältnisse

- Betretungs-, Befahrungsfreiheit

- Mahdhäufigkeit, max. 2-3 x Mahd/Jahr

- Schnittgutentfernung (da sonst über die Zersetzung des Schnittguts eine Nährstoffanreicherung und nachteilige Beeinflussung der Bodenfeuchte- und Nährstoffverhältnisse erfolgt)

- Mahdzeitpunkt, nach Blüte und Samenreife

Die Schaffung artenreicher Langgraswiesen auf allen Rasen- bzw. Wiesenflächen ist allein aufgrund der Standortverhältnisse nicht möglich. Lagen mit humus- sowie nährstoffreichen oder feuchten Böden sind weit verbreitet. Dort müssten ein Bodenaustausch und eine Trockenlegung des Bodens erfolgen. Dies ist/wäre mit erheblichen Eingriffen in den Naturhaushalt sowie mit großem Aufwand verbunden.

An Straßen, deren Bäume durchgängig oder überwiegend geschädigt sind, ersetzt das Gartenamt seit 2009 die Bäume durch an die Standortverhältnisse  angepasste Baumarten (v. a. bezogen auf die Klimaveränderung). Ungeeigneter Boden wird dabei durch nährstoffarme, die Versickerung fördernde Substrate ausgetauscht. Damit wird die Vitalität der Bäume gewährleistet / gefördert und zudem Voraussetzungen für die erfolgreiche Etablierung artenreicher Langgraswiesen geschaffen.

 

Auf nährstoffreichen und feuchten Flächen können allein durch die Mahdhäufigkeit und den Mahdzeitpunkt keine artenreichen Langgraswiesen etabliert werden.

Aufgrund der dem Gartenamt vorgegebenen Personalbemessung mussten Rationalisierungsmaßnahmen, auch bei den Mäharbeiten, vollzogen werden. Das führte zur Verwendung von Maschinen, die das Schnittgut schlegeln. D. h. das Gras und die Kräuter werden mit rotierenden Messerwalzen abgeschnitten und gehäckselt. Das Schnittgut wird sozusagen kleingehäckselt auf der Fläche belassen, wo es durch Mineralisierungsprozesse den Boden mit nährstoffhaltigem Humus anreichert und zu einer höheren Bodenfeuchte sowie Bodendichte führt Bodenverhältnisse, welche die Etablierung von Langgraswiesen behindern. Durch diese Mähtechnik lässt sich der Personal- und Arbeitsaufwand zur Beseitigung des Schnittguts sparen. Das führt jedoch auch zur Bildung artenarmen Scherrasens.

Aufgrund des Rationalisierungszwanges wurden Maschinen beschafft, die auf die bis dato geforderten Scherrasen mit entsprechenden Wuchshöhen ausgelegt waren. Die Leistungsfähigkeit dieser Mäher ist ausgelegt für häufiges Mähen von kurzem Gras und Kraut. Für die Mahd von hohem Gras und Kraut reicht deren Leistungsfähigkeit nicht aus. Die Leistungsfähigkeit dieser Maschinen wird mit der Umstellung von kurzem Scherrasen auf Langgraswiesen beim Mähen überschritten und es kommt zu Stillstandzeiten und Wartungsaufwand.

 

Artenreiche Wiesen wachsen in der Regel auf trockenen und nährstoffarmen Substraten. Der Schnitt erfolgt erst nach der Samenreife. Das Schnittgut muss von der Fläche entfernt werden (siehe oben).

Das Gartenamt hat bereits in den letzten Jahren auf großen Flächen, bei denen die Voraussetzungen hierfür vorlagen, auf die Bewirtschaftung von Langgraswiesen umgestellt und mäht diese größtenteils erst nach dem Aussamen. In Ausnahmen wird bereits früher gemäht. Das ist zum Beispiel seitlich von Erschließungswegen, von denen die Nutzer aus große Mengen Abfall in die Wiesenflächen werfen (z. B. am Pfaffensteiner Weg auf Höhe des Dultplatzes und längs des Parkwegs im Inselpark oberer Wöhrd Abb. 12).

Blieben diese Flächen ungemäht, würde sich dort im hohen Gras und den Kräutern der Abfall ansammeln und würde beim nächsten Mähgang die Mäher beschädigen, zerhäckselt und verteilt werden sowie zum Unfallrisiko werden, durch sog. Geschosswirkung (insbesondere bei Glasflaschen). Das Mähen der wegebegleitenden Randstreifen ist die Voraussetzung für die Abfallbeseitigung. Liegt der Abfall im hohen Gras bzw. Kraut kann das Gartenamt mangels Personal die Abfallbeseitigung nicht bewältigen.

Auch an Verkehrsflächen werden direkt angrenzende Wiesenstreifen so gemäht, dass keine Gräser oder Kuter in die Verkehrsflächen ragen oder z. B. bei Nässe dort hinein kippen.

Bei Flächen wie Liegewiesen, Sport-, Bolz- oder Spielplätzen ist das Mähmanagement aufgrund der funktionalen Anforderungen durch die Nutzung festgelegt. In diesem Fall widersprechen die nutzungsbedingten Anforderungen einer Entwicklung von Langgraswiesen.

 

3. Gartenamt schöpft Potentiale aus und treibt die Artenvielfalt voran

Das Gartenamt mäht zahlreiche Wiesenflächen differenziert. Das heißt, es werden Flächen nicht insgesamt gemäht, sondern zunächst nur Teilbereiche und die zunächst ungemähten Bereiche werden später gemäht (Abb. 4). Dadurch bleiben Rückzugsmöglichkeiten für Kleinlebewesen erhalten. Zur Besucherlenkung werden zum Schutz der Langgraswiesen Wegeverbindungen gemäht und die seitlich angrenzenden hohen Wiesen werden ungemäht belassen und später gemäht (Abb. 3).

Bestimmte Vegetationsbestände werden jährlich nur einmal gemäht, z. B. die Bestandsflächen der Breitblättrigen Ständelwurz, einer Orchideenart, im Donaupark.

Zur weiteren Förderung der Artenvielfalt hat das Gartenamt im Rahmen des Grünflächenunterhalts Wiesen im Straßenbegleitgrün An den Klostergründen, an der Wernerwerkstraße, an der Clermont-Ferrand-Allee sowie im Donaupark mit autochthonen Wildkräuter- und Gräsersamen auf insgesamt 20 ha (= 200.000 m²) nachgesät. Die Entwicklung dieser Flächen wird systematisch ausgewertet um die gewonnen Erkenntnisse zukünftig noch gezielter anwenden zu können.

Das zeitversetzte Mähen von Teilflächen bedingt einen höheren Aufwand der Einsatzplanung, als beim Mähen zusammenhängender Flächen und bewirkt einen höheren Personaleinsatz durch mehrfache An- und Rückfahrten. Zudem bedingt die Mahdgutentnahme durch die Aufnahme des Schnittgutes sowie den Transport zum privatwirtschaftlich betriebenen Kompostwerk höheren Personaleinsatz. Ferner muss dort für die Anlieferung von Schnittgut Entgelt entrichtet werden.

 

 

Aussichten

Zur weiteren Förderung der Biodiversität ist eine kontinuierliche Umgestaltung, insbesondere von Straßen begleitenden Wiesen, erforderlich sowie eine bedarfsgerechte Personalentwicklung beim Gartenamt. Zum Grünflächenpflegebedarf möchte das Gartenamt in Abstimmung mit dem Amt für Organisation und Personalentwicklung ein Bewirtschaftungskonzept für alle städtischen Gnflächen erstellen und eine Beschlussvorlage dazu erstellen.

Die Anpassung der Mähmaschinen an die gewünschten Pflegeziele erfolgt mit den Ersatz- und Neubeschaffungen kontinuierlich.

 

4. Weit mehr Artenförderung als artenreiche Langgraswiesen

Die Förderung der innerstädtischen Artenvielfalt verfolgt das Gartenamt auch durch folgende weitere Maßnahmen:

- Anlage und Pflege von rund 800 ha strukturreicher Grünanlagen mit zahlreichen Lebensräumen

- artenschutzgerechter Erhalt, Pflege und Weiterentwicklung von rund 138.000 Bäumen (im Jahr 2018 hat das Gartenamt insgesamt 700 Bäume gepflanzt; seit 2014 hat das Gartenamt im innerstädtischen Welterbe-Bereich 67 zusätzliche Bäume gepflanzt, Abb. 18 - 20).

- Erhalt, Pflege und Weiterentwicklung von rund 1.000.000 Wild- und Blütensträuchern im Stadtgebiet

- rderung der Gartenkultur durch ein jährliches Gartenkursprogramm mit jeweils 40 Kursen, einschließlich einer Imker-Anfänger-Schulung

- Gartenfachberatung

- Erhalt, Erneuerung und Bewirtschaftung von rund 1.000 Vogel-, Insekten- und Fledermauskästen (Abb. 17)

- Bereitstellung von Aufstellflächen für Bienenvölker von Regensburger Hobby-Imkern (Abb. 12)

- Pflege und Bewirtschaftung von rund 1.200 Obstbäumen (Abb. 4)

- hrliche Pflanzung von tausenden für Bienen nützlichen Frühjahrsblühern (z. B. Wildkrokusse, Winterlinge, Schneeglöckchen, Blausternchen etc.)

- hrliche Pflanzung von tausenden Frühjahrs- und Sommerpflanzen, auch als Insektennährweide (Abb. 14 u. 15)

- Ausbringung von Falllaub und Gehölzschnitt (Äste und Holzhäcksel) in Gehölzbeständen zur Förderung von Insekten, Vögeln und Kleinsäugern (Abb. 16)

- Überwachung des Vollzugs der Grünanlagensatzung durch das Personal in den Grünanlagen

- Verzicht auf Herbizide durch Vorsorgemaßnahmen zur Ausbreitung von Beikraut sowie dessen mechanische Beseitigung

- integrierter Pflanzenschutz mit Verwendung von Antagonistenkulturen, wie z. B. Florfliege, Schlupfwespe, Marienkäfer und Nematoden

- MitarbeiterInnenschulung zum Artenschutz

 

Das Gartenamt setzt sich fortlaufend intensiv für eine Steigerung der Artenvielfalt ein, aber stößt, insbesondere bei der Flächenbewirtschaftung an personelle Grenzen.

Das Gartenamt freut sich über die Befürwortung der Artenvielfalt und sieht sich dadurch in seiner seit Jahren verfolgten Arbeitsweise bestätigt.

Die Förderung artenreicher Langgraswiesen durch das Gartenamt wurde und wird vielfach stark kritisiert. Dennoch blieb und bleibt das Gartenamt dieser Linie treu, wird weiter daran arbeiten, sofern es damit beauftragt wird und bittet um Unterstützung, auch bei der Interessensvermittlung.

 

 

 

 


 

 

  1. Der Bericht des Gartenamtes zum Mähmanagement wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz beauftragt das Gartenamt, die Mäharbeiten mit bestmöglicher Berücksichtigung des Artenschutzes und der Förderung der Artenvielfalt durchzuführen.