Vorlage - VO/19/15885/44  

 
 
Betreff: Provenienzforschung an den Museen der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Dersch
Federführend:Museen der Stadt Regensburg   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Entscheidung
02.10.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Wie in der Beschlussfassung des Kulturausschusses vom 4. Oktober 2018 grundgelegt, erstatten die Museen der Stadt Regensburg jährlich über den Stand der Provenienzforschung Bericht: Die Debatte um NS-Raubkunst erreicht nach wie vor nicht zuletzt aufgrund spektakulärer Fälle und thematisch einschlägiger Ausstellungen eine breite Öffentlichkeit. Dieses anhaltende Interesse bedeutet einen permanent erhöhten Aufwand an wissenschaftlichen Recherchen und schriftlichen Stellungnahmen in Vorbereitung und Antwort auf spezifische Anfragen insbesondere der Medien. Dem begegnen die Museen der Stadt Regensburg durch reflektierte wie differenzierte Darstellung sowie mit konkreten Maßnahmen, wie etwa der Beteiligung am 1. Internationalen Tag der Provenienzforschung des Arbeitskreises für Provenienzforschung e.V. mit einem Vermittlungsangebot oder der Präsentation im Rahmen der Ausstellungsreihe „Depotobjekt des Monats“.

 

Die Provenienzforschung erstreckt sich auf Objekte der städtischen Sammlungen, die ab 1933 erworben bzw. inventarisiert wurden und deren Herkunftsgeschichte unklar ist, umfasst aber auch alle aktuell eingehenden Leihanfragen sowie Erwerbungsangebote, die mitunter aufwändige Einzelfallprüfungen erfordern. Im Sinne der Transparenz und Vernetzung pflegen die Museen der Stadt Regensburg den wissenschaftlichen Austausch mit Fachkolleginnen und -kollegen; zuletzt auf dem Treffen des Arbeitskreises für Provenienzforschung e.V. bei den Staatlichen Museen Preußischer Kulturbesitz in Berlin sowie auf der Tagung „Kriterien des Sammelns und der Erwerbung“ im Kunstmuseum Bayreuth. Die Teilnahme am Runden Tisch „NS-Erinnerungs- und Gedenkkultur“, koordiniert von der Stadt Regensburg, steht ebenfalls in diesem Kontext. Auch wissenschaftliche Auskünfte auf Anfragen anderer Häuser und Institutionen zählen zu diesem Bereich, darunter die Zusammenarbeit mit der Kunstverwaltung des Bundes bezüglich der Leihgaben aus Bundesbesitz.

 

 

1. Dokumentation der NS-verfolgungsbedingt entzogenen Judaica

 

In den Jahren 1939/40 wurden 21 Zugänge von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Judaica im Inventarbuch der Museen der Stadt Regensburg dokumentiert. Acht wurden im Mai und Juni 1939 von den städtischen Sammlungen beim Pfandamt Regensburg erworben (vgl. VO/16/12788/44 und VO/16/12788/44), wovon wiederum sieben mit dem konkreten Hinweis versehen sind, dass sie aus dem Besitz des Rabbiners in Bayreuth stammen. Dabei handelt es sich wohl um Dr. Benjamin Falk Felix Salomon, der dort von 1912 bis 1936 tätig war. Im April 1936 zog er nach Regensburg, wo er das Rabbinat Regensburg-Neumarkt, das mit dem Distriktsrabbinat Bayreuth und dem Rabbinat Hof vereinigt wurde, antrat.

 

Die verbleibenden 13 Ritualgegenstände hingegen wurden den Museen der Stadt Regensburg am 1. März 1940 durch Kriminaloberinspektor Eisinger von der Gestapo Regensburg übergeben. Sie wurden bei Plünderungen im Zuge der organisierten Gewaltausbrüche gegen Jüdinnen und Juden am 9. und 10. November 1938 aus den zerstörten Synagogen in Regensburg und Weiden geraubt. Die Pogrome markierten deutlich Ausgrenzung und systematische Verfolgung der jüdischen Bevölkerung.

 

Diese Objekte sind heute nicht mehr Bestand der städtischen Sammlungen. Die damit verbundene Überlieferungsgeschichte erweist sich als lückenhaft und unübersichtlich. Der hauseigenen Registratur ist zu entnehmen, dass die Museen der Stadt Regensburg in einem Verzeichnis am 26. März 1946 13 Ritualgegenstände aus den Synagogen in Regensburg und Weiden dokumentierten, das dem Staatskommissar für die Betreuung der Juden in Bayern (später Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte) übersandt wurde. Dieser verfügte, dass nach Einrichtung einer ordentlichen Synagoge die Gegenstände der Jüdischen Gemeinde Regensburg zurückzugeben sind.

 

Am 22. April 1950 forderte die Regierung von Niederbayern und Oberpfalz die Landratsämter und kreisfreien Städte im Auftrag des Landesamts für Denkmalpflege auf, die NS-verfolgungsbedingt entzogenen Judaica in ihren Sammlungen anzuzeigen. Daraufhin meldete die Stadt Regensburg abermals den bereits oben geschilderten Sachverhalt. Dementsprechend befanden sich die Objekte offensichtlich 1950 noch bei den Museen der Stadt Regensburg.

 

Im Rahmen der Ausstellung „Stadt und Mutter in Israel. Jüdische Geschichte und Kultur in Regensburg“, die vom 9. November bis 12. Dezember 1989 im Runtingerhaus zu sehen war, wurde auch ein Teil der bei den Museen der Stadt Regensburg inventarisierten Judaica gezeigt, wie zeitgenössische Aufnahmen der städtischen Bilddokumentation erkennen lassen. Der begleitende Katalog vermerkte, dass sie sich zu diesem Zeitpunkt im Besitz der Jüdischen Gemeinde Regensburg befanden.

 

Seit dem 15. Januar 1997 befindet sich ein Großteil der am 9. und 10. November 1938 aus dem Weidener Betsaal geplünderten Kultgeräte wieder in den Räumen der dortigen jüdischen Gemeinde. Aus einer knappen Korrespondenz der Museen der Stadt Regensburg mit der Israelitischen Kultusgemeinde Weiden geht hervor, dass die Gegenstände zum Zeitpunkt der Rückgabe bei der Jüdischen Gemeinde Regensburg aufbewahrt wurden.

 

Der israelische Bildhauer Dani Karavan errichtete auf den Überresten der 1519 zerstörten mittelalterlichen Synagoge einen Ort der Begegnung, der den Grundriss in Form eines begehbaren Bodenreliefs nachbildet. Das Kunstwerk mit dem Namen „Misrach“ wurde am 13. Juli 2005 eingeweiht. Im Oktober 2004 wurde der Grundstein von den Initiatoren des Projekts, Karl Schmid und Hans Rosengold von der Jüdischen Gemeinde Regensburg, gelegt. Aufnahmen der städtischen Bilddokumentation zeigen die in einer verplombten Zeitkapsel eingebrachten Gegenstände; darunter einer der bei den städtischen Sammlungen inventarisierten Tora-Zeiger (Jad).

 

In enger Kooperation mit den jüdischen Gemeinden in Regensburg und Weiden setzen die Museen der Stadt Regensburg die Dokumentation der NS-verfolgungsbedingt entzogenen Judaica fort.

 

 

2. Objekte aus dem Bestand der Regensburger Freimaurerlogen

 

Die beiden Regensburger Freimaurerlogen waren unter dem Druck des NS-Regimes gezwungen, sich selbst aufzulösen. Am 10. April 1933 unterzeichneten die verbliebenen Brüder der Loge „Drei Schlüssel zur treudeutschen Bruderschaft“ den damit verbundenen Auflösungsbeschluss. Die früheren Mitglieder der am 19. April 1933 aufgelösten Loge „Walhalla zum aufgehenden Licht“ wurden am Ende desselben Jahrs von den damit betrauten Brüdern, Carl Vogler und Robert Neubauer, über den Abschluss der Liquidation informiert.

 

In diesem Zusammenhang fanden Objekte aus dem Eigentum der ehemaligen Vorkriegslogen NS-verfolgungsbedingt Eingang in die städtischen Sammlungen. Die Museen der Stadt Regensburg kauften das Porträt des Fürsten Thurn und Taxis als Großmeister der Loge „Karl zu den drei Schlüsseln“ (K 1933/33) im November 1933 für 200 RM vom o.g. Liquidator Robert Neubauer an. Die dazugehörige Rechnung der städtischen Unterlagen sowie die Aufstellung des Kassenbestands der Loge „Walhalla zum aufgehenden Licht“ am 14. November 1933 bestätigen diesen Erwerbungsvorgang.

 

Die nach der Liquidation noch vorhandenen Gegenstände wurden zum einen nach Aussage einzelner Logenmitgliedern zunächst privat verwahrt, fielen aber später der Beschlagnahme der Bayerischen Politischen Polizei zum Opfer. Zum anderen wurde die Logenbibliothek gemeinsam mit einem Konvolut von schriftlichen Dokumenten, Freimaurerschürzen und Bijous, einer Anzahl von gerahmten Schriftstücken und verschiedenen Einrichtungsgegenständen des Tempels wie Leuchter, Hammer, Kelle usw. den Museen der Stadt Regensburg übereignet, die den Empfang der Gegenstände am 16. November 1933 schriftlich bestätigten. Im Inventarbuch wurden insgesamt 26 Zugänge verzeichnet, die jedoch nur einen Bruchteil der Objekte erfassen.

 

Die Gestapo forderte am 22. November 1935 die Aushändigung sämtlicher Gegenstände, die im Zusammenhang mit der NS-verfolgungsbedingten Auflösung der beiden Vorkriegslogen in den Besitz der städtischen Sammlungen gelangt waren. In einem Aktenvermerk dokumentierte der damalige Direktor Dr. Walter Boll, dass er in Rücksprache mit seinen vorgesetzten Dienststellen nur die neueren Bestände aushändigte, während jene von historischem Wert bei den Museen der Stadt Regensburg verblieben.

 

Die nach dem Krieg noch vorhandenen Buchbestände der ehemaligen Logenbibliothek wurden an die am 23. Februar 1948 gegründete Johannis-Freimaurer-Loge „Drei Schlüssel zum aufgehenden Licht“ e.V. restituiert. Weitere Gegenstände wie etwa Maurerschürzen, -handschuhe und Bijous wurden 1946 und am 23./24.Mai 1948 im Rahmen der hauseigenen Sammlungsdokumentation als zurückgegeben dokumentiert und ihr Empfang durch das Logenmitglied Robert Neubauer bestätigt.

 

In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der jetzigen Freimaurerloge wurden die von beiden Seiten verwahrten Kunstgegenstände mit Hilfe der vorliegenden Unterlagen identifiziert. Gemeinsam klären die Parteien derzeit einvernehmlich, wie mit diesen Beständen umzugehen ist, an denen die beiden Vorkriegslogen als frühere Eigentümer ihr Eigentum bzw. ihren Besitz nur erzwungenermaßen aufgegeben haben. Dementsprechend sind die nach wie vor bei Museen der Stadt Regensburg verbliebenen Kunstgegenstände als restitutionswürdig zu beurteilen und die Johannis-Freimaurer-Loge „Drei Schlüssel zum aufgehenden Licht“ e.V. als Nachfolgeorganisation der beiden Vorkriegslogen als deren rechtmäßige Eigentümerin anzusehen.

 

Die Beteiligten sind sich einig, dass die im Besitz der Museen der Stadt Regensburg befindlichen Objekte als repräsentatives Kulturerbe bei den städtischen Sammlungen verbleiben sollen, um die Bedeutung der Freimaurerei in Regensburg zu dokumentieren. Im weiteren Verlauf werden die Konditionen der Vereinbarung erörtert, um im Sinne der „Washingtoner Erklärung“ von 1998 eine gerechte und faire Lösung zu formulieren. Für die zukünftige Nutzung bedeutet dies, dass auf die Herkunft und Erwerbungsgeschichte sowie die besondere Verantwortung der Stadt Regensburg bei diesen Objekten spezifisch hingewiesen werden soll.

 

 

3. Objekte aus der sogenanntenAktion 3“

 

Auf Vermittlung der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern ergab sich der Kontakt mit einer Enkelin von Isidor und Karolina Heller, die seit 8. Juli 1919 mit ihrem Sohn Karl in der Greflingerstraße 5 in Regensburg wohnten. Isidor Heller war in der Schwarzen-Bären-Straße 6 als Webwarengroßndler tätig, gemeinsam mit seinem Bruder Hugo Heller, der mit seiner Ehefrau 1935 nach Luzern in die Schweiz auswanderte. Am 2. April 1942 wurden Isidor, Karolina und Karl Heller nach Piaski deportiert und ermordet. Die Enkelin äerte die Vermutung, dass Objekte im Depot der Museen der Stadt Regensburg aus dem Besitz ihrer Großeltern stammen könnten.

 

Die Museen der Stadt Regensburg erwarben im Dezember 1942 vom Finanzamt Regensburg eine Serie von teilweise gebrauchten Damenschirmen (K 1942/46,1 bis 8) in unterschiedlichem Erhaltungszustand (vgl. VO/16/12788/44 und VO/16/12788/44), die wohl im Zeitraum von 1900 bis 1920 produziert wurden. Der Eintrag im Inventarbuch nennt den Decknamen „Aktion 3“: „… vom Finanzamt Regensburg aus ‚Aktion III (Judenaktion)“. Hierbei handelt es sich explizit um die Beschlagnahme und anschließende „Verwertung“dischen Eigentums und den als Juden Verfolgten, das vor den Deportationen zurückgelassen werden musste. Diese Objekte sind eindeutig als NS-Raubgut zu klassifizieren und dementsprechend restitutionswürdig.

 

Angesichts der zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere Wiedergutmachungs- und Vermögenskontrollakten der Nachkriegszeit, lassen sich die vormaligen jüdischen Eigentümer der eindeutig NS-verfolgungsbedingt entzogenen Serie von Damenschirmen wohl nicht mehr ermitteln. Vor dem hier geschilderten Hintergrund lässt es sich daher nicht zweifelsfrei bestätigen, dass die Objekte aus dem Eigentum der Familie Heller stammen, zumal alle derzeit zugänglichen Quellen ausgeschöpft sind und Anhaltspunkte für weitere Recherchen nicht vorliegen. Als gesichert gilt jedoch, dass die Serie von Damenschirmen Deportationsopfern aus Regensburg gehörte, die enteignet und ermordet wurden. Die Kunstgegenstände selbst haben weder singulären Charakter noch weisen sie individuelle Merkmale auf. Da auch keine weiterführenden Informationen etwa durch zusätzliche Quellenfunde zu erwarten sind, rfen diese Objekte als erbloses Gut gelten.

 

Nach der Erforschung stellen sich die Museen der Stadt Regensburg nun ebenso konsequent der verantwortungsvollen Aufgabe der Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern, die sich unrechtmäßig in ihren Sammlungen befinden. Insbesondere, wenn sich vormalige Eigentümer nicht mehr zweifelsfrei ermitteln lassen. In diesem Zusammenhang prüfen die Museen der Stadt Regensburg derzeit die Möglichkeit einer treuhänderischen Übernahme und Verwahrung durch eine Nachfolgeorganisation im Sinne einer kollektiven Anwartschaft auf erbenloses jüdisches Eigentum.

 

 

4. Erbenermittlung zurdischen Kunsthandlung Theodor Einstein & Co.

 

Die Museen der Stadt Regensburg unternehmen konkrete Schritte zur Erbenermittlung möglicher Anspruchsteller bezüglich der jüdischen Kunsthandlung Theodor Einstein & Co. Wie den beiden vorangegangenen Beschlussvorlagen (vgl. VO/16/12788/44 und VO/16/12788/44) zu entnehmen ist, wurden drei NS-verfolgungsbedingt entzogene Objekte sowie deren Eigentümer mit Hilfe der städtischen Zugangs- und Sammlungsdokumentation sowie zeitgenössischer Korrespondenz und schriftlicher Überlieferung identifiziert: die um 1700 entstandene Alabasterskulptur „Christus an der Geißelsäule“ (K 1936/210), die Tonplastik „Maria mit Kind“ aus dem 17. Jahrhundert (K 1936/211) und das aus dem Egerland stammende „Spielbrett für Dame und Trictrac“ (K 1936/213). Sie wurden auf der 7. Auktion vom 2. bis 4. März 1937 des Münchner Versteigerungshauses Adolf Weinmüller, das maßgeblich von der Ausschaltung jüdischer Kunsthändler sowie dem Raub jüdischer Sammlungen während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft profitierte, erworben.

 

Der Inhaber der Kunsthandlung Theodor Einstein & Co., Arthur Einstein, sah sich bereits im August 1935 mit einer folgenschweren Verfügung der Reichskammer der Bildenden Künste konfrontiert, die ihm die weitere Ausübung seines Berufs untersagte. Dieses Vorgehen war Teil einer konzertierten Aktion zur „Entjudung“ des Münchner Kunsthandels, noch vor der systematischen Entrechtung und Enteignung im Rahmen der sogenannten „Arisierung“. Infolge dieser erpressten Geschäftsaufgabe sah er sich zur Liquidation seines Unternehmens gezwungen und musste seine umfangreichen Warenbestände in kürzester Zeit veräern. Dabei bewirkte das am Markt resultierende Überangebot wie auch der zeitliche Druck, unter dem die Verkäufer standen, einen erheblichen Preisverfall, wodurch viele Kunstgegenstände weit unter ihrem Wert verkauft wurden.

 

Nachdem laut Vermerk im Handelsregister die Kunsthandlung Theodor Einstein & Co. am 30. Juli 1937 erloschen war, emigrierte Arthur Einstein mit seiner Frau und den beiden Kindern nach London. Am 22. Januar 1969 verstarb er bei seinem Sohn in Südafrika. Diese Ergebnisse der Provenienzforschung, die Verlustumstände und damalige Familienverhältnisse dokumentieren, legen nahe, dass von noch heute lebenden Rechtsnachfolgern der ursprünglichen Eigentümer auszugehen ist. In diesem Zusammenhang stellen sich die Museen der Stadt Regensburg konsequent der verantwortungsvollen Aufgabe, einen angemessenen Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern zu definieren. Die anstehende Erbensuche, wird aufgrund der vorliegenden Indizien weltweite Recherchen erfordern. Die Stadt Regensburg formuliert in diesem Zusammenhang derzeit einen Antrag auf Fördergelder beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, um auf dieser Grundlage mit Unterstützung erbschaftsermittelnder Rechtspfleger die nächsten Schritte zur Recherche der heutigen Familienverhältnisse sowie Klärung der möglichen Erbfolge zu unternehmen und im Sinne der „Washingtoner Erklärung“, die 1998 von 44 Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland, unterzeichnet wurde, eine gerechte und faire Lösung zu finden.

 

Alle drei bei Weinmüller erworbenen Objekte aus dem Bestand der jüdischen Kunsthandlung Theodor Einstein & Co. sind online auf „Lost Art“ eingestellt, um anspruchsberechtigten Personen die Möglichkeit auf Rückgabe zu eröffnen. Die Lost Art-Internet-Datenbank dient der Erfassung von Kulturgütern, die infolge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs verbracht, verlagert oder insbesondere jüdischen Eigentümern verfolgungsbedingt entzogen wurden. Zudem ergreifen die Museen der Stadt Regensburg die Initiative zur Vermittlung der Provenienzforschung und zeigen im Rahmen der Ausstellungsreihe „Depotobjekt des Monats“ die o.g. Egerer Brettspielkassette. Diese Präsentation der Ergebnisse versteht sich als Momentaufnahme in einem Prozess kontinuierlicher Aufarbeitung und erinnert exemplarisch durch die Biografie des Exponats an den rechtmäßigen Eigentümer, der seinen Besitz als Opfer von Raub und Verfolgung verlor.

 


Der Kulturausschuss nimmt den Bericht zum Stand der Provenienzforschung an den Museen der Stadt Regensburg zur Kenntnis.


Anlagen: