Der Rechenschaftsbericht der Stiftungsverwaltung zu dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2016 des Ev. Krankenhauses / Betrieb Krankenhausgebäude wurde vom Stiftungsausschuss in der Sitzung am 18.10.17 behandelt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.06.2018 den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2016 behandelt.
Aufgrund des Ergebnisses des Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss des Ev. Krankenhauses / Betrieb des Krankenhausgebäude mit den nachfolgenden Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art 28 Abs. 3 BayStG festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Dem Stiftungsausschuss wurde der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2016 in der Sitzung vom 24.10.18 zur Kenntnis gebracht
Jahresabschluss 2016:
Der Stiftungsausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Der Jahresabschluss 2016 Ev. Krankenhaus / Betrieb Krankenhausgebäude wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen.
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