Vorlage - VO/19/15893/56  

 
 
Betreff: Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift;
Feststellung / Entlastung Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2014 bis 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Vorberatung
16.10.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.10.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Rechenschaftsbericht der Stiftungsverwaltung zu den jeweiligen Ergebnissen der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2014 bis 2017 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift wurde vom Stiftungsausschuss in den Sitzungen am 28.10.2015, 14.07.2016, 18.10.2017 und 24.10.18 behandelt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.06.19 den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2017 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift behandelt.

 

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss des Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift mit den nachfolgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art 28 Abs. 3 BayStG festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 

Dem Stiftungsausschuss wurde der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2014 bis 2017 in der Sitzung vom 16.10.19 zur Kenntnis gebracht

 

 

Evangelisches Alten- und

Pflegeheim Johannesstift

Bilanzsumme in Euro

Jahresfehlbetrag Euro

2014

10 380 448,46

1 043 427,32

2015

9 707 126,18

863 628,16

2016

9 916 950,50

464 484,21

2017

9 782 890,80

79 419,49

 

 

 

 


Der Stiftungsausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2014 bis 2017 des Ev. Alten- und Pflegeheims Johannesstift wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters bzw. seiner Vertretung gemäß Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen.