Der Rechenschaftsbericht der Stiftungsverwaltung zu den jeweiligen Ergebnissen der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2014 bis 2017 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift wurde vom Stiftungsausschuss in den Sitzungen am 28.10.2015, 14.07.2016, 18.10.2017 und 24.10.18 behandelt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.06.19 den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2017 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift behandelt.
Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss des Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift mit den nachfolgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art 28 Abs. 3 BayStG festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Dem Stiftungsausschuss wurde der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2014 bis 2017 in der Sitzung vom 16.10.19 zur Kenntnis gebracht
Der Stiftungsausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2014 bis 2017 des Ev. Alten- und Pflegeheims Johannesstift wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters bzw. seiner Vertretung gemäß Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen.
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