Vorlage - VO/19/15901/56  

 
 
Betreff: Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift;
Jahresabschluss und Lagebericht 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Entscheidung
16.10.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

I.

Beiliegend werden der gemeinsame Jahresabschluss und der Lagebericht 2018 für das Johannesstift und für den Ambulanten Pflegedienst vorgelegt.

 

Die Jahresrechnung zeigt folgendes Ergebnis:

 

Bilanzsumme

  9.782.951,60 €

Summe der Erträge (GuV-Rechnung)

  5.932.071,08 €

Summe der Aufwendungen (GuV-Rechnung)

  6.316.469,74 €

 

 

Jahresfehlbetrag gesamt

   -348.398,66 €

 

Die Entscheidung über den Ausgleich des Jahresfehlbetrags erfolgt durch den Stiftungsausschuss nach Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung.

 

II.

Jahresergebnis nur Johannesstift  -161.849,98 €

 

Entwicklung der Jahresfehlbeträge des Johannesstifts:

 

Jahr

2004 - 2013

2014

Defizit (gerundet)

rd. -700.000 € (Schnitt)

-936.000 €

2015

-777.000 €

2016

2017

2018

-370.000 €

+50.000 €

-162.000 €

 

1.

Das Jahresergebnis des Johannesstifts ist erfreulich. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass gewisse Aufwendungen für zentrale Dienste (insb. anteilige Personalkosten) im Stiftungshaushalt (UA 4321 Ev. Alten- und Pflegeheim) gebucht wurden. Eine neue Systematik soll eine verursachungsgerechte Zuordnung von Gemeinkosten zu den Leistungsbereichen der Stiftung erreichen. Die Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen. Auf die Kostenerstattung der Gemeinkosten durch das Johannesstift auf Basis pauschaler Festlegungen wurde verzichtet. Es handelt sich um rd. 100.000 €. Diese Position ist bei der Beurteilung des Defizits des Johannesstifts zu berücksichtigen. Das Defizit des Johannesstifts ist deshalb entsprechend höher zu veranschlagen.

 

Das Jahresergebnis ist im Kontext der sehr hohen Defizite des Johannesstifts der Jahre 2004 - 2015 mit Trend in Richtung 1 Million € zu sehen. Das Ergebnis des Johannesstifts ist nur bedingt steuerbar. Das liegt an den Rahmenbedingungen des Betriebs stationärer Pflegeeinrichtungen (nur begrenzt verhandelbare Entgelte, Vorgaben wie einzuhaltende Personal- und Fachkräfteschlüssel etc.), die einen wirtschaftlichen Betrieb wegen Unterfinanzierung schwer machen. Weiter an strukturellen Aspekten des Hauses (z.B. beschlossene teure Sanierung Anfang 2000, TVöD Vergütung mit hohen Tarifabschlüssen, viele ältere Mitarbeiter), die zu hohen Kosten führen. Gleichwohl ist es der Stiftungsverwaltung in den letzten Jahren seit 2015 gelungen, den Trend des Defizits in Richtung 1 Million € umzukehren und einen positiven gegenläufigen Trend einzuleiten. Wichtige Voraussetzung war dabei der Erhalt der hohen Qualität des Hauses.

 

 

 

 

 

 

2.

Bzgl. des ausgewiesenen Gewinns des Johannesstifts 2017 von 50 T € wurde schon in der Sitzung des Stiftungsausschusses vom Juli 2018 deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um ein einmaliges Ergebnis handelt und eine deutliche Verschlechterung zu erwarten ist. Das Ergebnis 2017 resultierte aus Fakten, die 2018 nicht mehr vorlagen. Insbesondere folgende Aspekte führten zu der prognostizierten Verschlechterung des Ergebnisses:

 

a.

Bei den Aufwendungen war 2018 der positive Effekt der seit Mitte 2016 bestehenden neuen, günstigeren Essensversorgung durch das Bürgerheim Kumpfmühl nicht mehr gegeben. Das Bürgerheim hatte zum 31.12.2017 die Essensversorgung gekündigt. Ab dem 01.01.2018 versorgte das Bürgerheim das Johannesstift zu einem erheblich höheren Preis bis zum Abschluss des Ausschreibungsverfahrens. Das führte zu Kostensteigerungen von ca. 100 T €.

 

b.

2017 wurden aufgrund Beschluss des Stiftungsausschusses (zusätzlich mögliche Pflegekräfte aufgrund Beschluss der Landespflegesatzkommission) und der Einstufung in die neuen Pflegegrade (höherer Personalschlüssel) viele neue Kräfte im Pflegebereich eingestellt. Die Besetzungen erfolgten im Laufe des Jahres 2017 und wirkten sich aber erst 2018 in voller Kostenhöhe aus (ca. 150 T €).

 

3.

Der für die Stiftung wichtigste Aspekt der hohen Qualität des Hauses liegt weiterhin aufgrund der Qualitätsstandards und der Qualitätsansprüche des Hauses unverändert vor. Bei den jährlichen Überprüfungen des Heimes durch die Heimaufsicht und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wird die hohe Qualität regelmäßig bestätigt und Höchstbewertungen erreicht. Auch die Heimbewohner, die Angehörigen und die Mitarbeiter zeichnen von der Versorgungsqualität ein sehr positives Bild. Auch ist das Heim mit dem Qualitätssiegel für Pflegeheime nach IQD (Institut für Qualitätskennzeichnung von sozialen Dienstleistern) ausgezeichnet und zertifiziert.

 

III.

Jahresfehlbetrag nur Ambulanter Dienst186.548,68 €

 

Entwicklung der Jahresfehlbeträge des Ambulanten Dienstes in den letzten Jahren:

 

Jahr

Defizit (gerundet)

 

2004 - 2013

 

rd -62.000 € (Schnitt)

2014

2015

2016

2017

2018

  -107.300 €

    -86.700 €

    -92.000 €

  -130.000 €

  -187.000 €

 

Das Ergebnis des Ambulanten Dienstes ist nicht erfreulich. Im Wesentlichen resultiert das Ergebnis aus stagnierenden Erträgen aus Pflegeleistungen bei gestiegenen Kosten. Die Stiftungsverwaltung wird sich der wirtschaftlichen Situation des Ambulanten Dienstes annehmen.

 

Die Situation für den Ambulanten Dienst ist schwer. Es ist aufgrund der Marktlage nicht einfach, nach dem Wegfall von versorgungsintensiven Kunden sofort wieder Kunden mit entsprechendem Leistungsbedarf zu gewinnen. Auch ist es im ambulanten Pflegebereich schwer, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden, um zusätzliche Kunden den Ansprüchen der EWR entsprechend zu versorgen. Auch hier sind die Rahmenbedingungen aber schwer (begrenzte Entgelte) und die Kosten hoch (TVöD-Vergütung).

 

Bei der Bewertung des Jahresergebnisses ist zu berücksichtigen, dass der Ambulante Dienst alle seine Mitarbeiter nach dem TVöD bezahlt. Auch erfüllt der Ambulante Dienst eine wichtige Aufgabe im Rahmen des Stiftungszweckes der Altenhilfe (ambulante Versorgung älterer Menschen). Der Ambulante Dienst hat einen sehr guten Ruf und ist deshalb ein wichtiges positives Aushängeschild der EWR. Zudem kommt dem Ambulanten Dienst im Hinblick auf die derzeitigen Überlegungen (betreutes Seniorenwohnen) eine wichtige Aufgabe zu.

 

Die Qualität des Ambulanten Dienstes ist erfreulich und konstant hoch. Seit Jahren wird der Ambulante Dienst der EWR bei den Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in allen Bereichen immer mit der Höchstnote 1 bewertet.

 

 

Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Der Stiftungsausschuss nimmt von dem Jahresabschluss und dem Lagebericht 2018 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift Kenntnis.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage JAB Johannesstift 30.09.2019 (572 KB)