Vorlage - VO/19/15932/52  

 
 
Betreff: Neubau eines Kinderhauses mit 4 Gruppen auf dem Campus des Vereins Freie Waldorfschule Regensburg e.V.;
Unterislinger Weg 32;
Bauträger KVL Bauconsult München
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
13.11.2019 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
20.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
21.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Verein Freie Waldorfschule Regensburg plant auf dem Areal des Unterislinger Weges 32 einen Campus mit durchgängiger Bildung von Kindern im Alter von 1,5 bis 18 Jahre. Die Möglichkeit der gleichzeitigen Betreuung aller Geschwisterkinder an einem Ort ist für viele Elternhäuser ein wichtiger Aspekt. Zur Familienfreundlichkeit tragen auch die Öffnungszeiten bis 16 Uhr sowohl im Kindergarten als auch im Rahmen der offenen Ganztagsschule bei.

 

In diesem Zusammenhang wurde die Errichtung einer Kindertagesstätte mit 3 Kindergartengruppen (75 Plätze) und 1 Krippengruppe (12 Plätze) geplant. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 855 m².

 

Die Gesamtkosten belaufen sich lt. Kostenschätzung gem. DIN 276 auf 2.738.558 €.

Der städtische Baukostenzuschuss beläuft sich auf rd. 1.705.800,--€ (506 m² x 4.682,--€/qm x 90% x 4/5).

Hierzu ist nach dem FAG ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 40% zu erwarten, das sind rd. 680.000,--€.

Der sdtische Zuschuss ist im Entwurf des Investitionsprogramms 2019-2023 im UA 4648/56 in den Jahren 2020-2021 eingeplant.

 

 

Stellungnahme des Amtes für Stadtentwicklung:

Der Freie Waldorfschule Regensburg e.V. hat mit Schreiben vom 21.12.2018 beim Amt für

Tagesbetreuung von Kindern um Bedarfsfeststellung für die Neuerrichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte mit 75 Kindergarten- und 12 Krippenplätzen am Standort Unterislinger Weg 32 gebeten.

Laut aktuellem Bedarfsplan zur vorschulischen Kinderbetreuung 2016 bis 2020 weist der

Regensburger Stadtsüden keinen kleinräumigen Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen auf.

Allerdings haben sich gegenüber dem Bedarfsplan 2016 die Kinderzahlen in Regensburg

insgesamt deutlich dynamischer entwickelt, weshalb auch im Stadtsüden die Nachfrage das

Angebot an Kita-Plätzen aktuell deutlich übersteigt. Mit seinem besonderen pädagogischen

Konzept spricht die geplante Waldorfeinrichtung außerdem einen übergeordneten Einzugsbereich an. Laut Selbstauskunft des Waldorfvereins beträgt der Anteil an Regensburger Kindern in der an die geplante Kita angeschlossenen Waldorfschule aktuell etwa 80 Prozent. Die restlichen 20 Prozent der Kinder kommen aus dem Regensburger Umland.

Aus den genannten Gründen stellt das Amt für Stadtentwicklung einen grundsätzlichen Bedarf für die Errichtung der geplanten Waldorf-Kindertagesstätte fest. Aufgrund der hohen Anzahl an betreuten Gastkindern kann jedoch nur ein Anteil von 4/5 der geplanten Plätze für Regensburger Kinder anerkannt werden. Das Amt für Stadtentwicklung bestätigt dem Freie Waldorfschule Regensburg e.V. somit einen übergeordneten Bedarf für 60 Kindergarten- und 10 Krippenplätze am Standort Unterislinger Weg 32.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit 3 Kindergartengruppen und 1 Krippengruppe auf dem Campus der Freien Waldorfschule Regensburg e.V.

 

  1. Die KVL Bauconsult München erhält Investitionskostenförderung durch die Stadt Regensburg. Die Stadt beantragt FAG Zuschüsse.

 

  1. Der künftige Betriebsträger erhält ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung gemäß den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

  1. Die zusätzliche freiwillige kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 

 


Anlagen:

-          Raumplanung

-          Außenplan

-          Kostenschätzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 WDKR_190802_Erdgeschoss (143 KB)    
Anlage 3 2 WDKR_190802_Obergeschoss (115 KB)    
Anlage 1 3 WDKR_190802_Entwurf Außenanlagen (2) (756 KB)    
Anlage 7 4 WDKR_190802_Lageplan (704 KB)    
Anlage 5 5 WDKR_190802_Ansichten Nord und Sued (498 KB)    
Anlage 6 6 WDKR_190802_Ansichten Ost und West (686 KB)    
Anlage 4 7 WDKR_190806_AP_Kostenschätzung (134 KB)